SCHUFA-Selbstauskunft kostenlos als PDF beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die SCHUFA-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO ist gesetzlich kostenlos und beliebig oft möglich – hier erfahren Sie, wie Sie sie in vier Schritten online beantragen und ob es sie auch sofort als PDF gibt.
Stand:
Was ist die kostenlose SCHUFA-Auskunft? Datenkopie nach Art. 15 DSGVO erklärt
Die kostenlose SCHUFA-Auskunft ist die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO: Jede Person hat das gesetzliche Recht, von der SCHUFA eine vollständige Kopie aller über sie gespeicherten Daten zu verlangen – kostenlos und ohne Angabe von Gründen. Sie zeigt Verträge, Score-Werte, anfragende Unternehmen und geplante Löschtermine auf einen Blick.
Rechtsgrundlage ist Artikel 15 der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 gilt. Vor der DSGVO regelte § 34 Abs. 8 BDSG a. F. das Auskunftsrecht deutlich enger: Verbraucher durften ihre Bonitätsdaten nur einmal je Kalenderjahr kostenlos abfragen. Seitdem gibt es diese starre Grenze nicht mehr – nur „offenkundig unbegründete oder exzessive“ Wiederholungsanfragen darf die SCHUFA zurückweisen oder kostenpflichtig machen.
Inhaltlich deckt die Datenkopie alle Vertragsarten ab, zu denen die SCHUFA Meldungen erhält: Girokonten, Kreditkarten, Handyverträge, Ratenkredite, Leasingverträge und Zahlungsstörungen. Banken, Versandhändler, Telekommunikationsanbieter und teils auch Vermieter melden diese Daten, aus denen die SCHUFA anschließend den Score berechnet.
Bundesweit hat die SCHUFA nach eigenen Angaben Daten zu rund 67,9 Millionen Menschen gespeichert – die Datenkopie ist damit für einen großen Teil der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands der einzige vollständige Einblick in diesen Datenbestand.
Die Auskunft lohnt sich nicht nur bei der Wohnungssuche: Wer parallel einen Kredit plant, sieht mit dem Kreditrechner, wie sich Bonität und Zinssatz zueinander verhalten. Wer seine Finanzen zusätzlich strukturieren möchte, findet im Budget-Rechner ein passendes Werkzeug.
Kostenlose SCHUFA-Auskunft online beantragen: Anleitung in 4 Schritten
Sie beantragen die kostenlose SCHUFA-Auskunft online über das Kundenportal meineSCHUFA.de in vier Schritten: Konto anlegen, Identität bestätigen, Datenkopie auswählen, Postversand abwarten. Der Antrag selbst dauert nur wenige Minuten – Zeit braucht anschließend allein der Versand.
- Kostenloses Konto anlegen: Registrieren Sie sich mit Name, Geburtsdatum und Adresse auf dem offiziellen SCHUFA-Portal.
- Identität bestätigen: Die SCHUFA gleicht Ihre Angaben per Video-Ident oder Post-Ident ab, damit die Daten nicht an eine falsche Person gehen.
- Datenkopie nach Art. 15 DSGVO auswählen: Wählen Sie im Kundenkonto ausdrücklich die kostenlose Datenkopie, nicht die kostenpflichtige BonitätsAuskunft.
- Auf den Postversand warten: Die SCHUFA verschickt die Datenkopie ausschließlich als Papierdokument; laut Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss die Antwort spätestens einen Monat nach Antragseingang bei Ihnen sein.
Wer kein Online-Konto anlegen möchte, kann den Antrag auch klassisch per Brief an die SCHUFA-Zentrale in Wiesbaden stellen. Fügen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihres Ausweises zur Identitätsprüfung bei und verlangen Sie ausdrücklich die „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ – nicht die kostenpflichtige BonitätsAuskunft, die sonst mitunter automatisch mitgeschickt wird.
Gibt es die SCHUFA-Selbstauskunft kostenlos als PDF? (Post vs. digital)
Nein – die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO verschickt die SCHUFA ausschließlich per Post, ein PDF-Download ist für dieses Dokument nicht vorgesehen. Wer die eigenen Daten sofort und digital sehen möchte, nutzt stattdessen den kostenlosen digitalen SCHUFA-Account.
Seit dem 17. März 2026 zeigt dieser digitale Zugang den neuen, transparenten SCHUFA-Score dauerhaft und kostenlos an – auf einer Skala von 100 bis 999 Punkten, berechnet aus zwölf offengelegten Kriterien. Er ersetzt aber nicht die vollständige Datenkopie mit allen Einzelverträgen, die weiterhin nur postalisch verschickt wird.
Für den digitalen Zugriff genügt eine einmalige Registrierung unter app.schufa.de oder in der SCHUFA-App; anschließend lässt sich der neue Score dauerhaft und ohne weitere Kosten abrufen, ganz ohne Postversand oder Wartezeit. Auch hier prüft die SCHUFA die Identität einmalig, damit der digitale Zugang nicht missbraucht werden kann.
Wer dennoch ein PDF-Dokument für Bewerbungen braucht, findet es bei der kostenpflichtigen BonitätsAuskunft: Als digitaler BonitätsCheck steht sie innerhalb weniger Minuten zum Download bereit – mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Datenkopie vs. SCHUFA-BonitätsAuskunft: Unterschiede im Überblick
Die Datenkopie ist die kostenlose, vollständige Selbstauskunft zur eigenen Kontrolle; die BonitätsAuskunft ist ein kostenpflichtiges, gekürztes Dokument speziell für die Weitergabe an Dritte wie Vermieter. Beide stammen von der SCHUFA, unterscheiden sich aber deutlich in Preis, Inhalt und Zweck.
| Merkmal | Datenkopie (Art. 15 DSGVO) | SCHUFA-BonitätsAuskunft |
|---|---|---|
| Kosten | kostenlos | 29,95 € |
| Zweck | eigene Kontrolle | Vorlage bei Dritten, z. B. Vermietern |
| Versandweg | ausschließlich Post | Post (2–4 Werktage) oder sofort digital als PDF |
| Inhalt | alle gespeicherten Einzeldaten | zusammengefasste Bonitätsbewertung |
| Eignung für Vermieter | nicht empfohlen, zu umfangreich | anerkannter Standard bei Wohnungsbewerbungen |
Datenschutzbehörden raten Wohnungsbewerbern ausdrücklich davon ab, die vollständige Datenkopie an Vermieter weiterzugeben, weil sie weit mehr Informationen enthält, als für die Vermietung nötig ist. Für die Bewerbung ist die BonitätsAuskunft das anerkannte Format.
Praktisch heißt das: Für die jährliche Selbstkontrolle reicht die kostenlose Datenkopie völlig aus. Steht dagegen eine Wohnungsbesichtigung, ein neuer Mobilfunkvertrag mit Bonitätsprüfung oder eine Bewerbung mit Gehaltsabtretung an, ist die kostenpflichtige BonitätsAuskunft die passendere Wahl, weil sie gezielt für die Vorlage bei Dritten konzipiert ist.
Wie oft und wie schnell? Häufigkeit, Dauer und Versand
Die Datenkopie können Sie beliebig oft beantragen; die SCHUFA selbst empfiehlt mindestens einmal jährlich zur Kontrolle. Die gesetzliche Höchstfrist für die Antwort beträgt einen Monat, in der Praxis liegt die Post meist deutlich früher im Briefkasten.
Rechtsgrundlage der Frist ist Art. 12 Abs. 3 DSGVO: Der Verantwortliche muss unverzüglich, „in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags“ antworten. Bei komplexen oder zahlreichen Anfragen darf sich diese Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängern – darüber muss die SCHUFA Sie aber informieren.
Verstreicht die Monatsfrist ohne Antwort, können Sie sich bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde beschweren. Für die SCHUFA mit Sitz in Wiesbaden ist das der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit; in der Praxis kommt es dazu aber selten, weil die SCHUFA die Frist erfahrungsgemäß deutlich unterschreitet.
Eine feste Obergrenze für die Häufigkeit gibt es nicht, solange Anfragen nicht offenkundig unbegründet oder exzessiv sind. Für die reine Selbstkontrolle reicht ein jährlicher Antrag der Datenkopie meist aus, ergänzt um den jederzeit kostenlosen digitalen Score.
SCHUFA-Auskunft für die Wohnungsbewerbung: Was Vermieter sehen dürfen
Vermieter dürfen von Bewerbern die kostenpflichtige BonitätsAuskunft verlangen, nicht aber die vollständige Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Zudem ist die Anfrage erst zulässig, wenn eine konkrete Wohnung tatsächlich vergeben werden soll – nicht schon bei der ersten Besichtigung. Welche Nachweise Vermieter dabei im Einzelnen verlangen dürfen, erklärt der Ratgeber SCHUFA-Auskunft vom Mieter.
Grundlage ist die Orientierungshilfe der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden: Weitergehende Nachweise dürfen Vermieter erst verlangen, wenn die Vermieterseite eine konkrete Person ausgewählt hat und der Vertragsabschluss unmittelbar vorbereitet wird. Vorher genügt eine formlose Mieterselbstauskunft.
Verlangt ein Vermieter schon zur Besichtigung die vollständige Datenkopie, dürfen Sie das ablehnen – ein Warnsignal, das gerade bei sehr gefragten Wohnungen häufiger vorkommt. Üblich und zulässig ist zu diesem frühen Zeitpunkt lediglich die formlose Mieterselbstauskunft mit Angaben zu Einkommen, Beruf und Personenzahl im Haushalt. Bei der tatsächlichen Vergabe verlangen viele Vermieter zusätzlich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters.
Bewahren Sie in jedem Fall eine Kopie der eingereichten Unterlagen für sich auf, damit Sie im Streitfall nachweisen können, welche Daten Sie wann und an wen herausgegeben haben.
Für die Bonitätsprüfung selbst bietet binoro einen eigenen Mietercheck, der Bewerbern hilft, die eigenen Unterlagen vollständig und passend für Vermieter zusammenzustellen. Weitere Tipps rund um die Wohnungsbewerbung finden Sie im Mieter-Bereich von binoro.
Falsche SCHUFA-Einträge korrigieren und löschen lassen
Falsche SCHUFA-Einträge decken Sie über die kostenlose Datenkopie auf und lassen sie anschließend direkt bei der SCHUFA schriftlich korrigieren oder löschen. Rechtsgrundlage ist Art. 16 DSGVO für die Berichtigung und Art. 17 DSGVO für die Löschung.
Prüfen Sie in der Datenkopie besonders Zahlungsfristen, bereits beglichene Forderungen und Löschtermine: Erledigte negative Einträge werden in der Regel drei Jahre nach Begleichung automatisch gelöscht. Ist ein Eintrag nachweislich falsch oder veraltet, widersprechen Sie schriftlich und mit Belegen.
Reagiert die SCHUFA nicht oder nur unzureichend, hilft der Gang zur zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde oder zu einer spezialisierten Rechtsberatung. Bewahren Sie Schriftverkehr und Fristen dabei immer nachweisbar auf, etwa per Einschreiben.
Bei besonders gravierenden Fällen – etwa wenn ein falscher Eintrag nachweislich einen Kredit oder eine Wohnung verhindert hat – kommt zusätzlich ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO in Betracht. Ziehen Sie in solchen Fällen frühzeitig eine auf Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei hinzu, um Fristen und Beweislast korrekt zu handhaben.
Musterbriefe für Berichtigungs- und Löschanträge stellen die Verbraucherzentralen kostenlos zur Verfügung; sie helfen, Fristen und die passende Rechtsgrundlage im Antrag korrekt zu benennen.
Kostenlose digitale Alternativen: Basisscore einsehen (meineSCHUFA, bonify)
Der schnellste kostenlose Weg zum aktuellen Score ist der digitale SCHUFA-Account: Seit März 2026 zeigt er den neuen Score dauerhaft und ohne Abo-Zwang. Alternativ liefert der Drittanbieter bonify einen SCHUFA-Basisscore, den Sie ebenfalls jederzeit kostenlos abrufen können.
Der digitale SCHUFA-Score nutzt eine Skala von 100 bis 999 Punkten und stützt sich auf zwölf offengelegte Kriterien; ein integriertes Erklärtool zeigt, welche Faktoren die Bewertung beeinflussen. Aktualisiert wird er quartalsweise, nicht in Echtzeit.
Der Unterschied zwischen beiden Wegen: Der offizielle SCHUFA-Account zeigt exakt den Score, den auch Vertragspartner wie Banken abfragen. Der bonify-Basisscore ist ein eigenes, davon leicht abweichendes Bewertungsmodell und eignet sich vor allem als schnelle Ergänzung zur Selbstkontrolle zwischen zwei offiziellen Datenkopien.
Ausführliche Erfahrungen mit dem digitalen Account und seinen Funktionen lesen Sie im binoro-Test zu meineSCHUFA. Der digitale Score ersetzt die vollständige Datenkopie nicht – für die lückenlose Prüfung aller Verträge bleibt der postalische Antrag nötig.
Auskunft bei anderen Auskunfteien: CRIF, Creditreform Boniversum & Co.
Auch bei CRIF und Experian haben Sie das gleiche Recht auf eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO wie bei der SCHUFA. Die frühere Creditreform-Tochter Boniversum gehört seit der im September 2025 eingetragenen Verschmelzung mit der infoscore Consumer Data GmbH zum Experian-Konzern.
CRIF bietet die kostenlose Selbstauskunft ebenfalls einmal jährlich online oder schriftlich an; die gesetzliche Monatsfrist gilt hier genauso wie bei der SCHUFA. Da Vermieter, Banken und Onlinehändler unterschiedliche Auskunfteien nutzen, lohnt sich vor größeren Vorhaben wie einem Immobilienkauf ein Blick in mehrere Datenbestände.
In der Praxis nutzen vor allem Online-Händler, Versandhäuser und Mobilfunkanbieter neben der SCHUFA auch CRIF oder Experian/infoscore zur Bonitätsprüfung. Wer eine Vertragsanfrage abgelehnt bekommt, obwohl die SCHUFA-Auskunft unauffällig ist, findet die Ursache mitunter erst in der Datenkopie einer dieser anderen Auskunfteien.
Der Ablauf ähnelt in allen drei Fällen der SCHUFA: schriftlicher oder Online-Antrag, Identitätsprüfung, anschließend Zusendung der vollständigen Daten – kostenlos und ohne Angabe von Gründen.
Damit besteht in Deutschland faktisch ein Drei-Auskunfteien-Markt: SCHUFA, CRIF und Experian/infoscore – jede mit eigenem, im Kern aber identischem kostenlosen Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO.
Werkzeug verfügbar
Mietercheck / Bonität
Zeigt kostenlos, welche Bonitätsauskunft für die Wohnungsbewerbung zulässig ist und wie Sie Ihre Unterlagen passend für Vermieter zusammenstellen.
Bonität richtig prüfenWerkzeug verfügbar
Mieterpass (Bewerbungsmappe)
Hilft Mietinteressenten kostenlos dabei, SCHUFA-Auskunft und weitere Bewerbungsunterlagen vollständig zusammenzustellen – und zu erkennen, welche Angaben sie nicht machen müssen.
Bewerbungsmappe zusammenstellenHäufige Fragen
Wie bekomme ich die SCHUFA-Auskunft kostenlos?
Sie beantragen die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO online oder schriftlich direkt bei der SCHUFA. Nach einer Identitätsprüfung verschickt die SCHUFA die vollständigen Daten innerhalb weniger Wochen per Post – spätestens jedoch nach einem Monat. Ein eigenes Online-Konto ist dafür hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich; ein formloser Brief genügt ebenso.
Ist die SCHUFA-Auskunft wirklich kostenlos?
Ja, die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist gesetzlich kostenlos und darf beliebig oft angefordert werden. Kostenpflichtig ist nur die separate BonitätsAuskunft für 29,95 Euro, die speziell für die Vorlage bei Dritten gedacht ist. Dasselbe Recht auf eine kostenlose erste Kopie gilt auch bei anderen Auskunfteien wie CRIF oder Experian.
Wie lange dauert es, bis die kostenlose SCHUFA-Auskunft ankommt?
In der Praxis meist ein bis zwei Wochen, gesetzlich garantiert ist eine Antwort spätestens einen Monat nach Antragseingang. Bei komplexen Fällen darf sich die Frist laut Art. 12 Abs. 3 DSGVO um bis zu zwei weitere Monate verlängern. In der Praxis unterschreitet die SCHUFA diese Frist erfahrungsgemäß deutlich.
Kann ich die SCHUFA-Selbstauskunft kostenlos als PDF herunterladen?
Nein, die kostenlose Datenkopie verschickt die SCHUFA ausschließlich per Post, ein PDF gibt es dafür nicht. Ein sofortiges digitales Dokument liefert nur die kostenpflichtige BonitätsAuskunft als PDF-Variante BonitätsCheck. Für die schnelle Selbstkontrolle reicht meist der kostenlose digitale SCHUFA-Score im Kundenkonto.
Wie oft pro Jahr kann ich die kostenlose SCHUFA-Auskunft beantragen?
Es gibt keine feste Obergrenze pro Jahr – die Datenkopie ist beliebig oft möglich, solange die Anfragen nicht offenkundig exzessiv sind. Für die reine Kontrolle reicht in der Regel ein Antrag pro Jahr, ergänzt um den jederzeit kostenlosen digitalen Score. Vor der DSGVO begrenzte das alte BDSG diesen Anspruch noch auf einmal pro Kalenderjahr.
Reicht die kostenlose Datenkopie für die Wohnungsbewerbung?
Nein, für Vermieter ist die kostenpflichtige BonitätsAuskunft das übliche Dokument, nicht die vollständige Datenkopie. Datenschutzbehörden raten sogar davon ab, die Datenkopie an Vermieter weiterzugeben, da sie deutlich mehr persönliche Daten enthält als nötig. Für die eigentliche Bewerbung wählen Sie deshalb gezielt die BonitätsAuskunft.
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RatgeberQuellen
- Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Person (kostenlose erste Kopie) — abgerufen am 1. August 2026
- Art. 12 DSGVO – Fristen für die Antwort (ein Monat) — abgerufen am 1. August 2026
- § 34 Abs. 8 BDSG a. F. – frühere Regelung: einmal je Kalenderjahr kostenlos — abgerufen am 1. August 2026
- BfDI – Betroffenenrechte: Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) — abgerufen am 1. August 2026
- meineSCHUFA – SCHUFA-BonitätsAuskunft: Preis und Lieferzeit — abgerufen am 1. August 2026
- Wikipedia – SCHUFA: Datenbestand von 67,9 Millionen Personen — abgerufen am 1. August 2026
- ADAC – Der neue SCHUFA-Score 2026 einfach erklärt — abgerufen am 1. August 2026
- Mietrecht-Ratgeber – SCHUFA-Auskunft für die Wohnungssuche: Was Vermieter sehen dürfen — abgerufen am 1. August 2026
- CRIF Deutschland – Selbstauskunft für Privatpersonen — abgerufen am 1. August 2026
- smava – SCHUFA-Löschfristen für negative Einträge — abgerufen am 1. August 2026
- datenanfragen.de – Boniversum-Übernahme: Verschmelzung mit infoscore Consumer Data GmbH (Experian) — abgerufen am 1. August 2026
- datenanfragen.de – SCHUFA Holding AG: Sitz und Datenschutz-Kontaktdaten (Wiesbaden) — abgerufen am 1. August 2026