Artikel veröffentlicht am: 10. März 2021

die steueroptimierte Holding

Holding, was ist das?

Viele haben den Begriff Holding sicherlich schon gehört. Aber was genau ist eine Holding, und für wen ist eine Holding sinnvoll? Ist das nur etwas für Großkonzerne? Eine Holding ist eine Kapitalgesellschaft (Muttergesellschaft), die eine Beteiligung an mindestens einer zweiten Kapitalgesellschaft (Tochtergesellschaft) besitzt.

Im Folgenden werde ich die Kapitalgesellschaften als GmbH bezeichnen, da die GmbH die häufigste Rechtsform der Kapitalgesellschaft ist. Selbstverständlich können die Kapitalgesellschaften auch AG´s oder UG´s (haftungsbeschränkt) oder andere Kapitalgesellschaften sein.

Die Holding muss die Tochter-GmbH aufgrund ihrer Beteiligung und Stimmrechtsmehrheit beherrschen. Häufig hält die Holding 100% der Beteiligung an der Tochter GmbH. In den meisten Fällen hält die Holding mehrere Beteiligungen an unterschiedlichen Tochter GmbH´s. Die Anteile an der Holding halten in der Regel eine oder mehrere natürliche Personen.

Im Jahr 2001 wurde die Besteuerung von Kapitalgesellschaften, also insbesondere von GmbH´s in Deutschland aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken des bisherigen Steuersystems (Anrechnungsverfahren) auf das sogenannte Halbeinkünfteverfahren umgestellt. Im Jahr 2009 wurde dies modifiziert in das sogenannte Teileinkünfteverfahren mit der Abgeltungsteuer.

Seit 2001 gibt es also den § 8b KStG, der die Holding so interessant macht.

Um in mehrkettigen Gesellschaftsstrukturen, wie der Holding die Körperschaftsteuerbelastung gering zu halten, werden Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft nur zu 5% bei der Muttergesellschaft in das zu versteuernde Einkommen einbezogen.

Wenn man nun diese 5% mit dem Körperschaftsteuersatz von 15% zzgl. SolZ und dem Gewerbesteuersatz von ebenfalls rund 15% multipilziert, ergibt sich eine Steuer von rund 1,5%, mit der die Gewinnausschüttungen der Tochter an die Holding versteuert werden.

Im Vergleich hierzu, werden Gewinne, die eine GmbH an eine Privatperson ausschüttet mit der Abgeltungssteuer von 25% versteuert oder alternativ 60% der Erträge mit dem individuellen Steuersatz der Privatperson, das wäre bei dem Höchststeuersatz von 42% zzgl. SolZ rund 25,2%.

Haftungsbeschränkung

Die Haftung einer GmbH ist grundsätzlich auf ihr Stammkapital beschränkt, wenn ihr Gesellschafter keine Verträge mit privater Haftung oder Haftung der Holding unterschreibt. Sollte also die operativ tätige Tochter GmbH Insolvenz beantragen müssen, betrifft dies grundsätzlich nicht die Holding.

Allerdings sind einige Dinge zu beachten, damit die Holding nicht mit haftet.

Insbesondere ist bei Verträgen mit Fremden Dritten immer genau zu lesen. Banken verlangen grundsätzlich eine Mithaftung der Holding oder des privaten Vermögens. Aber auch andere Verträge sollten diesbezüglich genau gelesen werden. Wichtig ist z.B., dass die Holding selbst keine wirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt, da sonst im Insolvenzfall der Mutter auch die Töchter haften.

Darlehen von Tochtergesellschaften an die Holding bzw. Rückzahlungen von Darlehen der Mutter an die Tochter können im Insolvenzfall vom Insolvenzverwalter angefochten werden und müssen ggf zurück bezahlt werden, d.h. werden in die Haftungsmasse einbezogen.

wie bekomme ich Geld aus der Holding?

Auszahlungen aus der Holding können über folgende Wege vorgenommen werden: Der Geschäftsführer erhält ein angemessenes Geschäftsführergehalt. Das Geschäftsführergehalt mindert bei der GmbH den zu versteuernden Gewinn und muss beim Geschäftsführer mit seinem individuellen Steuersatz bis zu rund 42% versteuert werden.

Aus dem Gewinn nach Geschäftsführergehalt und Steuern kann eine Gewinnausschüttung vorgenommen werden. Die Holding kann sich in der Regel vom Finanzamt eine sog. Dauerüberzahler-Bescheinigung ausstellen lassen, durch die die Tochtergesellschaft aus der Gewinnausschüttung keine Kapitalertragsteuer und keinen Solidaritätszuschlag einbehalten muss.

Hierdurch wird die Liquidität geschont. Die Versteuerung der Gewinnausschüttung erfolgt dann erst mit den Steuererklärungen für das Jahr der Gewinnausschüttung.

Auch die Holding kann Gewinnausschüttungen an den Gesellschafter vornehmen. Es gibt Vorabausschüttungen auf den voraussichtlich entstehenden Gewinn und offene Gewinnausschüttungen nach Feststellung des Jahresabschlusses.

Außerdem kann der Gesellschafter sich ein Darlehen von seiner GmbH auszahlen lassen. Dieses Darlehen ist zu verzinsen und mit Ablauf der Laufzeit zurück zu bezahlen.

Wie kann ich mit der Holding Steuern sparen?

Der Gedanke, ist folgender: Eine Holding ist dann sinnvoll, wenn die operativ tätige GmbH mehr Gewinne erzielt, als der Gesellschafter zum Leben aktuell benötigt.
Stellen wir uns also vor, eine GmbH erzielt nachhaltige Gewinne von jährlich € 10.000 nach Geschäftsführergehalt und Steuern.

Dann kann die Tochter-GmbH eine Gewinnausschüttung von jährlich € 10.000 an die Holding machen. Auf diesen Betrag zahlt die Holding rund € 150 Steuer an das Finanzamt. Anschließend kann die Holding mit den verbleibenden € 9.850 langfristigen Vermögensaufbau betreiben. Sie kann Aktien, Wertpapiere, Gold, Silber etc. kaufen oder in Immobilen investieren.

Nun stellt sich zu Recht folgende Frage: Wenn ich das Vermögen aus der Holding ausschütten möchte, muss ich doch auch die Abgeltungssteuer von 25% oder die Steuer auf das Teileinkünfteverfahren bezahlten, was bringt mir das denn?

Das ist grundsätzlich richtig. Jedoch hatte ich eingangs erwähnt, dass die Tochter GmbH Überschüsse erzielt, die grundsätzlich nicht zum Leben benötigt werden. Der Gesellschafter hat ja bereits ein Geschäftsführer-Gehalt bezogen, mit dem er seine Lebenshaltungskosten bestreitet.

Nur die Gewinne, die nicht alltäglich benötigt werden, werden an die Holding zum Vermögensaufbau ausgeschüttet.

Sie denken nun bestimmt: aber irgendwann muss ich das Geld doch aus der Holding holen. Meine Antwort ist: Im Besten Fall: Nein! Im Optimalfall, behält die Holding die Gewinnausschüttungen der Tochter ewig. Die Anteile an der Holding werden an die Erben des Gesellschafters vererbt.

Und diese Erben versuchen, das Vermögen der Holding zu erhalten und möglichst weiter zu vermehren.

Dadurch, dass die Gewinne nicht in das Privatvermögen des Gesellschafters gebracht werden, bleibt die Steuerlast bei ca. 31,5% im Vergleich zu den ca. 42% im Privatbereich. Also ist es möglich, jährlich rund 10% mehr Erträge der Tochtergesellschaft anzulegen.

Über eine gewisse Zeit, kann so ein solider Vermögensaufbau erreicht werden.
Gibt es auch Nachteile?

Selbstverständlich gibt es auch Nachteile. Wenn Sie in das Privatvermögen ausschütten, und dort z.B. eine Immobilie erwerben, kann diese derzeit 10 Jahre nach der Anschaffung steuerfrei veräußert werden.

Dieses Privileg gibt es in der Holding nicht. Deswegen ist es auch nur sinnvoll, in der GmbH Immobilien zu erwerben, die möglichst nie wieder veräußert werden sollen, sondern den Erben vererbt werden sollen.

Außerdem haben Sie nicht nur für eine GmbH eine Buchhaltung und einen Jahresabschluss zu erstellen, sowie Offenlegungen bzw. Hinterlegungen zu machen, sondern für 2 GmbH´s.

Aus diesem Grund, sollte eine Holding Struktur nur dann gewählt werden, wenn die Tochter-GmbH nachhaltige Gewinne nach Geschäftsführer-Gehalt und Steuern von mindestens € 10.000 jährlich erzielt. Je höher die Gewinne sind, desto schneller kann der Vermögensaufbau erfolgen.

Einen weiteren Grund, eine Holding Struktur zu wählen ist, wenn Sie eine interessante Geschäftsidee haben, die aus Ihrer Sicht Potenzial hat, stark im Marktwert zu steigen und ein Verkauf an einen Konkurrenten in Betracht kommt.

Weshalb? Der eingangs erwähnte § 8b KStG gilt auch für Gewinne, die eine GmbH aus der Veräußerung von GmbH-Beteiligungen erzielt. Sie können also eine Tochtergesellschaft an einen Interessenten verkaufen und die Holding muss nur rund 1,5% Steuern auf diesen Gewinn bezahlen. Ist das nicht toll?

Ich habe bereits eine Firma. Kann ich diese in eine Holding umwandeln?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Aber bitte melden Sie jetzt nicht übereifrig einfach ihre bisherige Firma ab, gründen eine Holding und führen mit der Tochtergesellschaft Ihre bisherige Tätigkeit weiter.

Das würde bedeuten, dass sämtliche stillen Reserven Ihres bisherigen Einzelunternehmens aufgedeckt werden würden und Sie viel Steuern an das Finanzamt bezahlen müssten. Falls Sie bereits eine Firma haben, sollten Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater sprechen, da Ihre bisherige Firma Handels- und Steuerrechtlich korrekt in eine neue GmbH eingebracht werden muss und diese dann wiederum ihre Holding gründen muss.

Dazu ist in der Regel ein Wertgutachten eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers notwendig, der dem Registergericht bescheinigt, dass das bisherige Unternehmen mindestens den Wert des Stammkapitals hat.

Ein überschuldetes Unternehmen kann nicht in eine GmbH überführt werden. Dazu sind dann vorab noch einige Schritte notwendig. Auch kommt es darauf an, welche Rechtsform Ihr bisheriges Unternehmen hat.

Auf jeden Fall ist es sinnvoll, mit der Einbringung Ihres bisherigen Unternehmens in eine GmbH gleich die Holding mit zu gründen. Beide Vorgänge können in einem Notartermin erfolgen, was Zeit und Geld spart.

Laufende Besteuerung einer Holding

Einiges habe ich oben schon zu diesem Thema geschrieben. Ein paar Kleinigkeiten möchte ich an dieser Stelle ergänzen. Eine GmbH unterliegt dem Körperschaftsteuergesetz und dem Gewerbesteuergesetz. Der Steuersatz auf laufende Gewinne liegt ungefähr bei 30%. Die Tochtergesellschaft erwirtschaftet Gewinne, die den 30% Besteuerung unterliegen.

Die in meiner Kanzlei betreuten Holdings, schließen mit ihren Tochtergesellschaften in der Regel einen Dienstleistungsvertrag ab, für die die Holding monatlich eine Management-Umlage von ihren Töchtern für die erbrachte Dienstleistung erhält.

Damit ist die Holding Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und hat auch einen Vorsteuerabzug aus ihren Eingangsrechnungen.

Der Geschäftsführer ist in der Holding angestellt- ggf auch seine Sekretärin. Alle weiteren Mitarbeiter sind in der Tochtergesellschaft angestellt. Die Managementumlage sollte ungefähr so hoch bemessen sein, dass die Holding alle Kosten aus der zu erbringenden Dienstleistung an die Tochtergesellschaften wieder einbringt.

Die Holding muss ggf Gewinne aus der Managementumlage und Gewinne aus Vermögensanlagen und Gewinnausschüttungen versteuern.

Fazit

Ich bin begeistert von dem Holding-Modell. Erfolgreichen Unternehmern kann die Holding eine große Unterstützung beim Vermögensaufbau sein. wichtig ist, dass man sich nicht verzettelt.

Daher berate ich Unternehmen dann zu einer Holding, wenn Sie ein Start-UP gründen, das Potenzial hat, verkauft zu werden oder soliden Unternehmern, mit einem nachhaltigen Gewinn nach Steuern und nach Geschäftsführergehalt von rund € 10.000.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich an. Wir vertreten nicht nur Mandanten aus Ludwigsburg, sondern aus Stuttgart, Frankfurt am Main, Gera, Berlin bis nach Flensburg.