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Holding gründen: Steuervorteile, Kosten und Ablauf in 7 Schritten

Eine Holding senkt die Steuer auf Beteiligungserträge dank § 8b KStG auf rund 1,5 Prozent – und wird durch die ab 2028 sinkende Körperschaftsteuer noch günstiger. Für Kapitalanleger mit mehreren Immobilien ist die vermögensverwaltende Holding oft der steuerlich schlankeste Weg.

Stand:

Was ist eine Holding? Definition, Struktur und Formen

Eine Holding ist eine Muttergesellschaft, die selbst kein eigenes operatives Geschäft betreibt, sondern Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften hält und verwaltet. Sie bündelt Beteiligungen, Vermögen oder Immobilien unter einem gemeinsamen Dach.

Der Begriff stammt vom englischen „to hold“ (halten): Die Holding hält Wirtschaftsgüter, ohne sie selbst operativ zu nutzen. Sowohl Unternehmer als auch private Kapitalanleger nutzen dieses Prinzip, um mehrere Gesellschaften rechtlich und steuerlich unter einem Dach zu bündeln.

Man unterscheidet zwei Grundformen: Die Finanzholding hält ausschließlich Beteiligungen, ohne selbst Dienstleistungen für die Töchter zu erbringen. Die Führungsholding (Management-Holding) steuert zusätzlich strategisch, etwa über Geschäftsführung, Buchhaltung oder Finanzierung der nachgeordneten Gesellschaften.

Rechtlich lässt sich eine Holding als GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH & Co. KG gründen. In der Praxis dominiert die zweistöckige Struktur aus Holding-GmbH (Mutter) und einer oder mehreren operativen GmbHs (Töchtern), zwischen denen Gewinne steuerbegünstigt fließen.

Für Kapitalanleger mit mehreren Immobilien-Gesellschaften oder Unternehmer mit mehreren Geschäftsfeldern trennt die Holding-Struktur zusätzlich Haftungsrisiken: Gerät eine Tochtergesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten, bleibt das Vermögen der Holding und der übrigen Töchter grundsätzlich unberührt.

Der eigentliche Vorteil liegt aber weniger im operativen Geschäft als in der steuerlichen Behandlung der Gewinne, die zwischen den Gesellschaften fließen – dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Welche Steuervorteile bietet eine Holding? § 8b KStG und Schachtelprivileg im Rechenbeispiel

Der zentrale Steuervorteil einer Holding ist § 8b Körperschaftsteuergesetz (KStG): Dividenden und Veräußerungsgewinne, die eine Kapitalgesellschaft von einer anderen Kapitalgesellschaft erhält, bleiben zu 95 Prozent steuerfrei. Nur 5 Prozent gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben und werden regulär besteuert.

Verkauft die Holding ihre Anteile an der Tochter-GmbH mit 100.000 Euro Gewinn (Share Deal), bleiben davon 95.000 Euro steuerfrei. Nur die verbleibenden 5.000 Euro tragen die reguläre Steuerlast von rund 30 Prozent aus Körperschaft- und Gewerbesteuer – macht rund 1.500 Euro Steuer auf 100.000 Euro Gewinn, also eine effektive Belastung von rund 1,5 Prozent.

Die Regelung gilt gleichermaßen für laufende Dividenden (§ 8b Absatz 1 KStG) wie für Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen (§ 8b Absatz 2 KStG) – in beiden Fällen bleiben 95 Prozent steuerfrei. Bei Dividenden greift die Steuerfreistellung nach § 8b Absatz 4 KStG allerdings erst ab einer Mindestbeteiligung von 10 Prozent zu Jahresbeginn; Streubesitz-Dividenden unterhalb dieser Schwelle sind voll körperschaftsteuerpflichtig – bei einer Holding mit einer 100-Prozent-Tochtergesellschaft ist diese Schwelle jedoch stets erfüllt.

Umgangssprachlich wird dieses Prinzip Schachtelprivileg genannt: Wie ineinandergeschachtelte Kästchen reicht eine Kapitalgesellschaft Gewinne fast steuerfrei an die nächste weiter. Der Vorteil gilt ausschließlich zwischen Kapitalgesellschaften – hält eine Privatperson die Anteile direkt, greift stattdessen die Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf ausgeschüttete Kapitalerträge.

Wichtig für den Vermögensaufbau: Solange der Gewinn in der Holding verbleibt und reinvestiert wird – etwa in weitere Immobilien oder Beteiligungen –, bleibt die niedrige Steuerlast von rund 1,5 Prozent bestehen. Für die nächste Investition steht dadurch deutlich mehr Kapital zur Verfügung als bei einer direkten Versteuerung im Privatvermögen.

Was bedeutet die Körperschaftsteuersenkung ab 2028 für Holdings?

Ab dem Veranlagungszeitraum 2028 sinkt die Körperschaftsteuer stufenweise von aktuell 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032. Grundlage ist das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, das im Juli 2025 in Kraft trat und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken soll.

Der gesetzlich festgelegte Stufenplan nach § 23 KStG:

Die Absenkung ist gesetzlich fixiert – anders als bei einer bloßen Ankündigung handelt es sich um eine bereits verabschiedete Änderung des § 23 KStG. Wer heute eine Holding gründet, kann die sinkenden Sätze über die kommenden Jahre fest einplanen.

Für Holding-Strukturen wirkt sich die Senkung unmittelbar aus: Die ohnehin nur zu 5 Prozent steuerpflichtigen Beteiligungserträge nach § 8b KStG werden mit dem sinkenden Satz noch geringer belastet. Auch operative Gewinne, die eine Tochtergesellschaft nicht ausschüttet, sondern in der Holding belässt, profitieren direkt von den niedrigeren Sätzen.

Am Rechenbeispiel aus dem vorigen Abschnitt zeigt sich der Effekt: Die zu versteuernden 5 Prozent eines Veräußerungsgewinns unterliegen aktuell noch dem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent. Sinkt dieser bis 2032 auf 10 Prozent, verringert sich allein dieser Teilbetrag um ein Drittel – die ohnehin schon niedrige effektive Steuerlast der Holding sinkt damit tendenziell weiter.

Wie gründet man eine Holding? Ablauf in 7 Schritten (GmbH- und UG-Variante)

Eine Holding entsteht in sieben Schritten. Zuerst wird die Holding-GmbH als Muttergesellschaft gegründet, anschließend hält sie Anteile an einer operativen Tochtergesellschaft. Bei einer Neugründung dauert der gesamte Prozess meist vier bis acht Wochen bis zur Eintragung beider Gesellschaften im Handelsregister.

  1. Gesellschaftsvertrag der Holding-GmbH notariell beurkunden lassen, mit Mindeststammkapital von 25.000 Euro nach § 5 GmbHG, wovon mindestens 12.500 Euro sofort einzuzahlen sind.
  2. Geschäftsführer bestellen und Gesellschafterliste durch den Notar erstellen lassen.
  3. Handelsregisteranmeldung der Holding-GmbH durch den Notar, mit einer Eintragungsgebühr von rund 230 Euro.
  4. Operative Tochtergesellschaft neu gründen oder bestehende GmbH-Anteile per notariellem Anteilsübertragungsvertrag in die Holding einbringen.
  5. Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung beider Gesellschaften beim zuständigen Finanzamt.
  6. Geschäftskonten für Holding und Tochtergesellschaft eröffnen und das jeweilige Stammkapital einzahlen.
  7. Laufende Buchführung, Jahresabschluss und Gewinnabführung zwischen den Gesellschaften mit einem Steuerberater einrichten.

Notar und Steuerberater übernehmen dabei unterschiedliche Aufgaben: Der Notar beurkundet Gesellschaftsvertrag und Anmeldungen, der Steuerberater begleitet die steuerliche Gestaltung der Beteiligungsstruktur und die spätere laufende Buchhaltung.

Alternativ lässt sich die Tochtergesellschaft auch als UG (haftungsbeschränkt) mit nur einem Euro Stammkapital gründen (§ 5a GmbHG). Das senkt die Startkosten, verpflichtet die UG aber, ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis das GmbH-Mindestkapital von 25.000 Euro erreicht ist.

Wer die operative Gesellschaft nicht neu gründen, sondern eine bestehende GmbH einbringen möchte, nutzt meist den qualifizierten Anteilstausch nach § 21 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) – so lässt sich die bestehende Firma steuerneutral unter die neue Holding hängen, ohne stille Reserven aufzudecken.

Was kostet eine Holding? Gründung und laufender Betrieb

Die Gründung einer zweistöckigen Holding-Struktur aus Mutter- und Tochtergesellschaft kostet meist zwischen 1.300 und 2.100 Euro an Notar- und Registerkosten – zusätzlich zum Mindeststammkapital von jeweils 25.000 Euro je GmbH. Hinzu kommen laufende Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss beider Gesellschaften.

KostenpositionBetrag je GmbH
Notarkosten (Musterprotokoll, 25.000 € Stammkapital)ca. 400–830 €
Handelsregistereintragungca. 230 €
Mindeststammkapital (davon 50 % sofort fällig)25.000 € (12.500 € Einzahlung)
Laufende Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen pro Jahrca. 4.700–7.600 €

Die laufenden Kosten setzen sich bei einer kleinen GmbH typischerweise so zusammen: rund 2.400 bis 3.600 Euro für die laufende Buchhaltung, 1.500 bis 2.500 Euro für den Jahresabschluss und 800 bis 1.500 Euro für die Steuererklärungen – macht in Summe die genannten 4.700 bis 7.600 Euro. Hinzu kommt ein von Gewinn und Region abhängiger jährlicher IHK-Pflichtbeitrag.

Für die gesamte Holding-Struktur mit zwei Gesellschaften verdoppeln sich Gründungs- und laufende Kosten näherungsweise: Rechnen Sie mit rund 9.400 bis 15.200 Euro pro Jahr für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen beider Gesellschaften zusammen.

Diese Fixkosten lohnen sich erst, wenn die Steuerersparnis aus der Holding-Struktur die laufenden Verwaltungskosten übersteigt. Wer wiederkehrend Veräußerungsgewinne im hohen fünfstelligen oder sechsstelligen Bereich erzielt, gewinnt allein durch den Unterschied zwischen rund 30 und rund 1,5 Prozent Steuerlast mehr, als die laufenden Kosten von rund 9.400 bis 15.200 Euro pro Jahr kosten. Bei kleinen, einmaligen Gewinnen bleibt dagegen oft die einfachere Rechtsform die wirtschaftlichere Wahl.

Immobilien-Holding und vermögensverwaltende GmbH: Wie funktioniert der Weg für Kapitalanleger?

Für Kapitalanleger ist die vermögensverwaltende Immobilien-GmbH unter einer Holding der praktisch wichtigste Anwendungsfall: Statt Mieteinnahmen privat mit bis zu 45 Prozent Einkommensteuer zu versteuern, hält die Holding Anteile an einer GmbH, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet. Ob die Gesellschaft die Objekte neu kauft oder eine bereits vermietete Wohnung erwirbt, ändert an der steuerlichen Behandlung nichts – entscheidend ist allein, dass die Immobilie im Betriebsvermögen der GmbH bleibt.

Nutzt diese Tochtergesellschaft die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG), entfällt die Gewerbesteuer auf die Mieterträge vollständig. Übrig bleiben nur Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag von zusammen rund 15,8 Prozent – statt rund 30 Prozent bei einer klassischen GmbH ohne diese Kürzung. Auf die laufende Abschreibung der Immobilien hat die Rechtsform dagegen keinen Einfluss: Die GmbH schreibt Gebäude nach denselben AfA-Sätzen ab wie ein privater Vermieter.

Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft ausschließlich eigenen Grundbesitz – gegebenenfalls zusätzlich eigenes Kapitalvermögen – verwaltet und nutzt. Zusätzliche gewerbliche Leistungen neben der reinen Vermietung können die erweiterte Kürzung für das jeweilige Jahr komplett kippen, wie die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zeigt.

Beim Verkauf ist die Struktur entscheidend: Verkauft die Immobilien-GmbH das Objekt selbst (Asset Deal), fällt die volle Steuerlast von rund 30 Prozent an. Verkauft stattdessen die Holding die Anteile an der Immobilien-GmbH (Share Deal), greift das Schachtelprivileg aus § 8b KStG – der Gewinn bleibt zu 95 Prozent steuerfrei.

Praktisch sieht das so aus: Die operative Immobilien-GmbH kauft und vermietet die Objekte, während die Holding als Mutter im Hintergrund die Beteiligung hält, Gewinne bei Bedarf steuerbegünstigt weiterreicht oder für den nächsten Objektkauf reinvestiert.

Mehr zur konkreten Ausgestaltung, inklusive Finanzierung des Immobilienkaufs über die Gesellschaft, findet sich unter Immobilien-GmbH. Für Kapitalanleger, die über den Kauf als Investition nachdenken, lohnt sich die Holding-Struktur meist erst ab mehreren Objekten oder größerem Immobilienvermögen. Ob sich ein einzelnes Objekt für die Gesellschaft überhaupt rechnet, lässt sich unabhängig von der Rechtsform wie bei jeder Immobilie als Kapitalanlage prüfen. Der kostenlose Kaufcheck Kapitalanlage liefert dazu Bruttorendite, Eigenkapitalrendite und Zehn-Jahres-Cashflow auf einen Blick.

Welche Nachteile und Fallstricke hat eine Holding-Struktur?

Eine Holding lohnt sich nicht automatisch. Der größte Nachteil sind die doppelten Fixkosten: Zwei Gesellschaften bedeuten zwei Jahresabschlüsse, zwei Steuererklärungen und doppelte Buchhaltung – bei kleinen Gewinnen übersteigen diese Kosten schnell die Steuerersparnis.

Der Steuervorteil nach § 8b KStG wirkt zudem nur, solange Gewinne in der Struktur bleiben. Schüttet die Holding Geld an die private Gesellschafterin oder den Gesellschafter aus, fällt zusätzlich Abgeltungsteuer von 25 Prozent an – der Steuervorteil relativiert sich, sobald das Geld privat verbraucht werden soll.

Bei mehreren Tochtergesellschaften kommt hinzu: Verluste einer Tochter lassen sich nur im Rahmen einer eigens vereinbarten steuerlichen Organschaft mit der Holding verrechnen – ohne einen solchen Gewinnabführungsvertrag bleiben Gewinne und Verluste der einzelnen Gesellschaften getrennt.

Weitere Fallstricke: Banken verlangen bei der Finanzierung oft persönliche Bürgschaften, wodurch die Haftungsbeschränkung der GmbH in der Praxis löchrig wird. Und eine Holding-Struktur wirkt nicht rückwirkend – sie senkt nur die Steuer auf Gewinne, die nach der Gründung entstehen.

Wer nur eine einzelne Immobilie besitzt und keine wiederkehrenden Transaktionen plant, fährt mit einer einfachen GmbH oder sogar im Privatvermögen häufig günstiger als mit der zusätzlichen Komplexität einer Holding. Wer sein Vermögen langfristig privat und einfacher strukturieren will, findet in einer Kombination aus Privat-GmbH und Stiftung mitunter die passendere Alternative zu einer klassischen zweistöckigen Holding.

Immobilien im Privatvermögen, GmbH oder Holding: Was ist die bessere Wahl im Vergleich?

Ob sich eine Holding lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Die folgende Übersicht vergleicht die drei gängigen Wege, Immobilien oder Kapitalvermögen zu halten:

MerkmalPrivatvermögenVermögensverwaltende GmbHHolding-Struktur
Steuer auf Mieteinnahmenbis 45 % Einkommensteuerca. 15,8 % (mit erweiterter Kürzung)ca. 15,8 % auf Ebene der Immobilien-Tochter
Steuer auf Veräußerungsgewinn0 % nach 10 Jahren Haltefrist, sonst bis 45 %ca. 30 % beim direkten Objektverkaufca. 1,5 % beim Verkauf der Tochter-Anteile
Steuer bei Ausschüttung an Privatpersonentfällt (direktes Eigentum)zzgl. 25 % Abgeltungsteuerzzgl. 25 % Abgeltungsteuer
Verwaltungsaufwandgeringein Jahresabschlusszwei Jahresabschlüsse

Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Bei einem Veräußerungsgewinn von 200.000 Euro zahlt eine Privatperson im Hochsteuerbereich bis zu 90.000 Euro Steuern (45 Prozent), eine einfache GmbH beim direkten Objektverkauf rund 60.000 Euro (30 Prozent) – eine Holding beim Verkauf der Tochter-Anteile dagegen nur rund 3.000 Euro (1,5 Prozent).

Die Spekulationsfrist von zehn Jahren ist der entscheidende Vorteil des Privatvermögens: Wer eine Immobilie lange genug hält, verkauft komplett steuerfrei – ein Vorteil, den keine GmbH-Struktur bietet, da Kapitalgesellschaften Veräußerungsgewinne immer versteuern. Wie sich die Zehn-Jahres-Frist im Detail berechnet und welche Ausnahmen bei Eigennutzung gelten, erklärt der Ratgeber Steuern beim Hausverkauf.

Für Kapitalanleger mit mehreren Objekten oder hohem Grenzsteuersatz überwiegt dagegen meist die laufende Steuerersparnis der GmbH- oder Holding-Struktur die zusätzlichen Verwaltungskosten. Die Entscheidung hängt am Ende von drei Faktoren ab: der Haltedauer (Privatvermögen gewinnt nach zehn Jahren), der Häufigkeit der Transaktionen (GmbH und Holding gewinnen bei wiederkehrenden Verkäufen) und dem persönlichen Grenzsteuersatz (je höher, desto eher lohnt sich die Kapitalgesellschaft).

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Häufige Fragen

Für wen lohnt sich eine Holding wirklich?

Eine Holding lohnt sich vor allem für Kapitalanleger und Unternehmer mit wiederkehrenden Veräußerungsgewinnen oder Beteiligungserträgen, etwa aus dem Verkauf von Immobilien-Anteilen oder Firmenanteilen. Bei kleinen, einmaligen Gewinnen übersteigen die doppelten Fixkosten für Buchhaltung und Jahresabschluss oft den Steuervorteil. Je häufiger und größer die Gewinne, desto eher gleicht die Steuerersparnis aus § 8b KStG den Mehraufwand aus. Kapitalanleger mit nur einer vermieteten Wohnung fahren dagegen meist einfacher und günstiger ohne Holding-Struktur.

Wie viel Steuern spart eine Holding beim Verkauf einer GmbH oder Immobilie?

Verkauft die Holding Anteile an einer Tochtergesellschaft, bleiben 95 Prozent des Gewinns nach § 8b KStG steuerfrei – nur 5 Prozent werden mit rund 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet, macht eine effektive Steuerbelastung von rund 1,5 Prozent. Verkauft dagegen eine einfache GmbH ohne Holding-Struktur direkt eine Immobilie, fallen auf den gesamten Gewinn rund 30 Prozent Steuern an.

Was kostet die Gründung einer Holding und welche laufenden Kosten fallen an?

Die Gründung von Holding- und Tochtergesellschaft kostet zusammen meist zwischen 1.300 und 2.100 Euro an Notar- und Handelsregisterkosten, zuzüglich 25.000 Euro Mindeststammkapital je GmbH, wovon zunächst nur die Hälfte eingezahlt werden muss. Laufend kommen für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen beider Gesellschaften grob 9.400 bis 15.200 Euro pro Jahr hinzu. Die genaue Höhe hängt vom Bundesland, vom gewählten Notar und vom Umfang der Buchhaltung ab.

Kann ich meine bestehende GmbH nachträglich unter eine Holding hängen?

Ja, über einen qualifizierten Anteilstausch nach § 21 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) lassen sich Anteile an einer bestehenden GmbH steuerneutral in eine neu gegründete Holding einbringen. Dafür tauscht der bisherige Gesellschafter seine Anteile gegen neue Anteile an der Holding, wodurch keine sofortige Aufdeckung stiller Reserven droht. Wegen der Formvorschriften und Fristen sollte der Vorgang mit einem Steuerberater vorbereitet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Holding, Immobilien-GmbH und vermögensverwaltender GmbH?

Eine Holding ist die Muttergesellschaft, die Anteile an anderen Gesellschaften hält – sie besitzt selbst keine Immobilien. Eine Immobilien-GmbH ist eine Tochtergesellschaft, die Grundbesitz kauft, vermietet oder verkauft. Die vermögensverwaltende GmbH ist eine besondere Ausprägung der Immobilien-GmbH, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und dadurch die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG nutzen kann. In der Praxis wird der Begriff „Immobilien-Holding“ oft synonym für eine vermögensverwaltende Immobilien-GmbH unter einer Holding verwendet.

Welche Nachteile hat eine Holding-Struktur?

Der größte Nachteil sind doppelte Fixkosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen zweier Gesellschaften. Der Steuervorteil nach § 8b KStG wirkt zudem nur, solange Gewinne in der Struktur bleiben – bei einer Ausschüttung an die Privatperson fällt zusätzlich Abgeltungsteuer an. Zudem verlangen Banken bei der Finanzierung oft persönliche Bürgschaften, wodurch die Haftungsbeschränkung der GmbH in der Praxis eingeschränkt wird. Zudem lässt sich eine bereits realisierte Wertsteigerung nicht rückwirkend in die günstigere Struktur verschieben.

Verwandte Begriffe & Artikel

Quellen

  1. § 8b Körperschaftsteuergesetz (KStG) – Beteiligung an anderen Körperschaften — abgerufen am 1. August 2026
  2. § 23 Körperschaftsteuergesetz (KStG) – Steuersatz — abgerufen am 1. August 2026
  3. § 9 Gewerbesteuergesetz (GewStG) – Kürzungen — abgerufen am 1. August 2026
  4. § 5 GmbH-Gesetz (GmbHG) – Stammkapital — abgerufen am 1. August 2026
  5. § 5a GmbH-Gesetz (GmbHG) – Unternehmergesellschaft — abgerufen am 1. August 2026
  6. § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) – Private Veräußerungsgeschäfte — abgerufen am 1. August 2026
  7. § 32d Einkommensteuergesetz (EStG) – Gesonderter Steuertarif für Kapitalerträge — abgerufen am 1. August 2026
  8. § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) – Einkommensteuertarif — abgerufen am 1. August 2026
  9. § 21 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) – Anteilstausch — abgerufen am 1. August 2026
  10. Haufe: Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm — abgerufen am 1. August 2026
  11. Existenzgründungsportal (BMWK): Kosten einer GmbH-Gründung — abgerufen am 1. August 2026
  12. Norman Finance: Steuerberater-Kosten für die GmbH — abgerufen am 1. August 2026
  13. Reiss Steuerkanzlei: Wie viel Steuern zahlt eine GmbH wirklich? — abgerufen am 1. August 2026