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Restnutzungsdauer-Gutachten: 12 bundesweite Anbieter im Kriterien-Vergleich

Stand: . Jede Angabe trägt Quelle und Abrufdatum; Methodik und Aufnahme-Kriterien stehen am Seitenende.

Wer erstellt Restnutzungsdauer-Gutachten?

Restnutzungsdauer-Gutachten für die AfA (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) erstellen in Deutschland überwiegend bundesweit tätige Anbieter zum Festpreis — oft als Online-Gutachten ohne Ortstermin. Seit der Aufhebung des BMF-Schreibens vom 22.02.2023 zum 1. Dezember 2025 gibt es keine formale Zertifizierungsvorgabe mehr; nach dem BFH-Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19) genügt jede geeignete, nachvollziehbare Methode. Was Ihnen die kürzere Nutzungsdauer steuerlich bringt, zeigt unser Rechner.

Unser Vergleich ist ein Kriterien-Vergleich, kein Test und keine Rangfolge: Jede Angabe trägt Quelle und Abrufdatum, die Prüfpunkte je Anbieter kennen nur die Zustände „erfüllt" und „nicht belegbar". Kein Anbieter zahlt für seine Aufnahme; die Reihenfolge ist alphabetisch. Den vollständigen Vergleich mit allen Belegen schalten Sie für einmalig 19 € frei.

Diese 12 Anbieter vergleichen wir

  • CERTA Gutachten
  • Clever-Immogutachten
  • DEKRA
  • gutachten-nutzungsdauer.com
  • Gutachten.org
  • Heid Immobilienbewertung
  • immoabschreibung.de
  • nutzungsdauer-gutachter.de
  • nutzungsdauer.com
  • Nutzungsdauer24
  • rnd-gutachten.de
  • Sprengnetter

Der volle Vergleich — alle Belege, ein Preis

Für jeden dieser 12 Anbieter: Einstiegspreis, Ortstermin-Regelung, Nachbesserung bei Finanzamt-Rückfragen, Geld-zurück-Zusage, Qualifikation der benannten Gutachter, Google-Bewertungsdurchschnitt und Lieferzeit — jede Angabe mit Quelle und Abrufdatum, sortierbar. Dazu der vorausgefüllte Verweis auf öffentlich bestellte Sachverständige Ihrer Region im amtlichen IHK-Verzeichnis.

19 € einmalig inkl. USt · sofort freigeschaltet, als PDF und per E-Mail · kein Abo. Kein Anbieter zahlt für seine Aufnahme — Sie zahlen für Aufbereitung und Zugriff, nicht für Platzierungen.

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Sie möchten lieber jemanden vor Ort?

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Immobilienbewertung in Ihrer Region finden Sie im amtlichen IHK-Sachverständigenverzeichnis: svv.ihk.de.

Methodik: So ist dieser Vergleich entstanden

Aufgenommen werden bundesweit tätige Anbieter von Restnutzungsdauer-Gutachten, die drei Mindestkriterien erfüllen: vollständiges Impressum mit nachprüfbarer Rechtsform, mindestens ein namentlich benannter Gutachter mit belegter Qualifikation (oder eine etablierte Sachverständigen-Organisation) und kein durch Leitmedien belegter Ausschlussgrund. Das Qualifikations-Kriterium ist unsere redaktionelle Entscheidung — seit dem 1. Dezember 2025 besteht keine gesetzliche Zertifizierungspflicht für Restnutzungsdauer-Gutachten. Wer die Mindestkriterien nicht erfüllt, erscheint nicht; es gibt keine Negativ-Profile.

  • Methodik offengelegt: „erfüllt", wenn Verfahren auf der Anbieter-Website erkennbar (z. B. Punkteraster in Anlehnung an die ImmoWertV-Systematik); sonst „nicht belegbar".
  • Preistransparenz: „erfüllt", wenn Festpreis öffentlich auf der Anbieter-Website; sonst „nicht belegbar".
  • Nachbesserung bei Finanzamt-Rückfragen: „erfüllt", wenn kostenlose Stellungnahme/Nachbesserung bei Rückfragen des Finanzamts zugesagt; sonst „nicht belegbar".
  • Geld-zurück-Zusage: „erfüllt", wenn Erstattung zugesagt, falls das Finanzamt das Gutachten endgültig nicht anerkennt; sonst „nicht belegbar".

Alle Daten stammen von den Anbieter-Websites, aus Handels-/Partnerschaftsregistern und von Google (nur Bewertungs-Durchschnitte). Preise und Bewertungs-Aggregate prüfen wir halbjährlich. Rechtsgrundlagen: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG; BFH, Urteil vom 28.07.2021, Az. IX R 25/19; Aufhebung des BMF-Schreibens vom 22.02.2023 zum 01.12.2025 — Details mit Primärquellen im Ratgeber mit Ersparnis-Rechner.

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Häufige Fragen

Muss der Gutachter für ein Restnutzungsdauer-Gutachten zertifiziert sein?

Nein. Seit dem 1. Dezember 2025 gibt es keine formale Zertifizierungsvorgabe mehr — mit der Aufhebung des BMF-Schreibens vom 22.02.2023 gilt wieder die Linie des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 28.07.2021, Az. IX R 25/19): Jede geeignete, nachvollziehbare Methode ist zulässig. Eine belegte Qualifikation bleibt aber ein Seriositätsmerkmal — deshalb weisen wir sie je Anbieter mit Quelle aus.

Was kostet ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Die öffentlichen Einstiegspreise der 12 verglichenen bundesweiten Anbieter reichen von 399 € bis 1.790 € (Stand 19.07.2026); 2 Anbieter nennen Preise nur auf Anfrage. Ortstermine sind je nach Anbieter fester Bestandteil des Ablaufs, optional zubuchbar oder entfallen ganz — die Kosten dafür stehen je Anbieter im Profil.

Reicht ein Online-Gutachten ohne Ortstermin für das Finanzamt?

Eine Besichtigung ist keine formale Voraussetzung — seit Aufhebung der BMF-Vorgaben zum 1. Dezember 2025 gibt es keine Besichtigungspflicht. Das Finanzamt prüft die Nachvollziehbarkeit im Einzelfall; ob ein Ortstermin sinnvoll ist, hängt vom Objekt ab. Die Spalte „Ortstermin" zeigt, was jeder Anbieter anbietet.

Was passiert, wenn das Finanzamt das Gutachten ablehnt?

Das Finanzamt kann die Anerkennung der kürzeren Nutzungsdauer verweigern. Einige Anbieter sagen für diesen Fall eine kostenlose Nachbesserung oder eine Erstattung zu — siehe die Spalten „FA-Nachbesserung" und „Geld-zurück" im Vergleich. Achtung: Manche beworbene „Geld-zurück-Garantie" ist nur eine Storno-Zusage vor Beauftragung und greift bei einer Ablehnung durch das Finanzamt nicht.

Redaktioneller Vergleich von Binoro. Keine Steuer- oder Rechtsberatung; keine Gewähr für die Anerkennung eines Gutachtens durch das Finanzamt.