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Wärmepumpe einbauen

Passt eine Wärmepumpe zu Ihrem Haus, was bleibt nach Abzug der Förderung übrig, und in welcher Reihenfolge müssen Sie vorgehen? Die abhakbare Checkliste führt Sie von der Eignungsprüfung über Heizlast, Aufstellort und Schallschutz bis zum optimierten Betrieb — mit den Fördersätzen der KfW-Heizungsförderung seit dem 21. Juli 2026 und der Rechtslage nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz.

Stand:

Wärmepumpen-Checkliste

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Schritt 1 — Eignung des Gebäudes prüfen

Schritt 2 — Wärmebedarf ermitteln

Schritt 3 — Technik und Aufstellort wählen

Schritt 4 — Förderung beantragen, bevor Sie beauftragen

Schritt 5 — Einbau und Inbetriebnahme

Schritt 6 — Betrieb optimieren

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Dieses Werkzeug wurde nicht von einem Rechtsanwalt geprüft. Es bildet die Vorgehensweise eines langjährigen Immobilieninvestors ab, der es selbst genau so einsetzt. Es ersetzt keine Rechtsberatung.

Muss ich überhaupt eine Wärmepumpe einbauen?

Nein. Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes ersatzlos streicht. Sie dürfen künftig zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybridlösung sowie weiterhin Gas- und Ölheizung wählen. Der Stand am 24. Juli 2026 ist ehrlich benannt so: Das Gesetz war beschlossen, die Verkündung im Bundesgesetzblatt stand noch aus; die Heizungsregeln treten unmittelbar nach der Verkündung in Kraft, die Regeln zur EU-Gebäuderichtlinie sechs Monate später (GEG-Infoportal des Bundes). Bis dahin gilt formal noch das Gebäudeenergiegesetz — dessen 65-Prozent-Anforderung wurde jedoch bereits durch eine am 27. Juni 2026 in Kraft getretene Änderung auf den 1. November 2026 verschoben und greift derzeit nicht. Wer sich für Gas oder Öl entscheidet, sollte allerdings die sogenannte Bio-Treppe einkalkulieren: Für neue Gas- und Ölheizungen sind gestaffelte Mindestanteile biogener Brennstoffe oder Wasserstoff vorgesehen — 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Die Wärmepumpe bleibt damit eine freie Entscheidung, aber eine, bei der Sie diese Staffel nicht mitkaufen.

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und gilt für alle Antragsberechtigten — private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, auch bei vermieteten Objekten. Selbstnutzende Eigentümer können zwei Boni draufsetzen: den Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozent für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung (bei Gas- und Biomasseheizungen erst ab 20 Jahren Betrieb) und den Einkommens-Bonus von 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren im Haushalt steigt die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Gedeckelt ist das Ganze doppelt: bei 70 Prozent der Kosten je Wohneinheit, bei einem Einkommen bis 30.000 Euro (mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro) bei 80 Prozent — und bei förderfähigen Gesamtkosten von höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro für jede weitere (KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026). Der frühere Effizienz-Bonus und der Emissionsminderungszuschlag sind mit dem Neustart der Heizungsförderung am 21. Juli 2026 entfallen.

Warum muss der Förderantrag vor dem Auftrag gestellt werden?

Weil ein unterschriebener Auftrag als Vorhabenbeginn zählt — und ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung die Förderung endgültig ausschließt. Das ist der teuerste Fehler in diesem Ablauf, und er passiert oft: Der Fachbetrieb hat einen Termin frei, man unterschreibt schnell, und der Zuschuss ist weg. Die KfW verlangt deshalb einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die ausdrücklich an die Zusage der KfW geknüpft ist, samt voraussichtlichem Umsetzungsdatum. Bei der aufschiebenden Bedingung ist der Vertrag bis zur Zusage schwebend unwirksam; kommt die Ablehnung, wird er endgültig unwirksam. Die richtige Reihenfolge lautet also: Bestätigung zum Antrag von der Energieeffizienz-Expertin oder vom Fachunternehmen erstellen lassen, dann den bedingten Vertrag unterschreiben, dann im Kundenportal „Meine KfW“ beantragen, und erst nach der Zusage bauen. Auch der tatsächliche Baubeginn vor Ort gilt als Vorhabenbeginn — ein vorgezogener Gerüstaufbau reicht schon.

Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau?

Meistens ja — entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die Vorlauftemperatur, mit der Ihr Haus warm wird. Testen Sie das selbst: An einem kalten Tag die Vorlauftemperatur der alten Heizung auf 50 bis 55 Grad absenken und zwei Tage beobachten. Bleiben alle Räume warm, ist die Grundlage da; bleiben einzelne Räume kühl, wissen Sie genau, welche Heizkörper zu tauschen sind — das ist fast immer günstiger als eine Fußbodenheizung im ganzen Haus. Die belastbare Planung liefert dann die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831: Sie verhindert, dass die Anlage zu groß gewählt wird und ständig taktet oder zu klein und den teuren Elektro-Heizstab braucht. Der dritte Baustein ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B, der dafür sorgt, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die er braucht. Er ist ohnehin unverzichtbar, weil die KfW im Nachweisverfahren das VdZ-Formular dazu anfordert. Diese drei Schritte zusammen entscheiden über die Jahresarbeitszahl — und damit über Ihre Stromrechnung der nächsten zwanzig Jahre.

Wie nah darf die Wärmepumpe an das Nachbargrundstück?

Eine bundesweit einheitliche Meterangabe gibt es nicht. Die Abstandsflächen regeln die Landesbauordnungen der Länder, und sie unterscheiden sich deutlich — fragen Sie deshalb konkret beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach, welche Regel für Ihr Bundesland und Ihr Grundstück gilt. Unabhängig vom Bauordnungsrecht gilt immer die TA Lärm: In reinen Wohngebieten sind nachts 35 dB(A) und tags 50 dB(A) einzuhalten, in allgemeinen Wohngebieten nachts 40 dB(A) und tags 55 dB(A). Gemessen wird nicht am Gerät, sondern am maßgeblichen Immissionsort beim Nachbarn — also dort, wo eine Überschreitung am ehesten zu erwarten ist. Praktisch heißt das: Lassen Sie sich vom Fachbetrieb eine Schallprognose für den konkreten Standort rechnen, bevor das Fundament gegossen wird. Vermeiden Sie Innenecken und Aufstellungen zwischen zwei Wänden, weil der Schall dort reflektiert wird, blasen Sie nicht in Richtung Nachbarfenster und entkoppeln Sie den Sockel gegen Körperschall. Und sprechen Sie die Nachbarn vorher an: Der teuerste Standortwechsel ist der nach der Beschwerde.

Was gilt in der Eigentümergemeinschaft und bei vermieteten Wohnungen?

In der Wohnungseigentümergemeinschaft brauchen Sie vor Baubeginn einen Beschluss. Alles, was über die ordnungsmäßige Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgeht, ist eine bauliche Veränderung und muss beschlossen oder gestattet werden (§ 20 WEG); dafür genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG). Den Basisantrag bei der KfW stellt die Gemeinschaft, die Boni beantragen selbstnutzende Eigentümer zusätzlich für ihre eigene Wohneinheit. Vermieten Sie, müssen Sie die Modernisierung spätestens drei Monate vor Beginn in Textform ankündigen, mit Art und Umfang, Beginn und Dauer, dem Betrag der erwarteten Mieterhöhung und den voraussichtlichen künftigen Betriebskosten (§ 555c BGB). Für die Umlage gibt es zwei Wege: Ohne Fördermittel gilt § 559 BGB mit 8 Prozent der Kosten pro Jahr und einer Kappung von 3 Euro je Quadratmeter in sechs Jahren, bei einer Ausgangsmiete unter 7 Euro je Quadratmeter von 2 Euro. Mit Fördermitteln greift § 559e BGB: 10 Prozent der Kosten abzüglich der in Anspruch genommenen Fördermittel, wobei pauschal 15 Prozent als Erhaltungsaufwand herausfallen — gekappt auf 0,50 Euro je Quadratmeter in sechs Jahren. Und ein Nebeneffekt, an den wenige denken: Nach dem Umstieg auf Strom entfällt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Ihnen und Ihren Mietern komplett, denn das CO2KostAufG erfasst nur Brennstoffe zur Wärmeerzeugung, nicht Strom.

Häufige Fragen

Gilt die 65-Prozent-Regel noch?

Sie ist auf dem Weg hinaus. Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizungstausch streicht. Am 24. Juli 2026 war die Verkündung im Bundesgesetzblatt noch nicht erfolgt; die Heizungsregeln treten unmittelbar danach in Kraft. Bis dahin gilt formal das Gebäudeenergiegesetz, dessen 65-Prozent-Anforderung aber schon im Juni 2026 auf den 1. November 2026 verschoben wurde und deshalb aktuell nicht greift.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe maximal?

70 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, in der niedrigsten Einkommensstufe bis zu 80 Prozent. Sie setzt sich zusammen aus 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus und bis zu 40 Prozent Einkommens-Bonus. Als förderfähig zählen höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro für jede weitere.

Bis wann muss ich den Förderantrag stellen?

Vor Vorhabenbeginn. Als Vorhabenbeginn gilt sowohl der Start der Bauarbeiten als auch der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, bekommt nichts. Zeitlich lohnt sich zusätzlich Eile: Zum 1. Februar 2027 sinken der Klimageschwindigkeits-Bonus um 4 Prozentpunkte und der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit um 750 Euro, danach halbjährlich weiter.

Bekomme ich die Förderung auch als Vermieter?

Die Grundförderung von 30 Prozent ja, die Boni nicht. Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, ausdrücklich auch bei vermieteten oder nicht selbstgenutzten Objekten. Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus setzen dagegen voraus, dass Sie die Wohneinheit selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz bewohnen.

Was ist der hydraulische Abgleich und ist er Pflicht?

Beim hydraulischen Abgleich wird eingestellt, wie viel Heizwasser jeder Heizkörper bekommt, damit kein Raum überversorgt und keiner unterversorgt ist. Für die Auszahlung der KfW-Heizungsförderung ist er praktisch unumgänglich: Die KfW fordert im Nachweisverfahren das VdZ-Formular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs an. Bei luftgeführten Systemen tritt an seine Stelle der Nachweis über die Einregulierung der Luftvolumenströme.

Was sagt die Jahresarbeitszahl aus?

Sie ist das Verhältnis von erzeugter Wärme zu eingesetztem Strom über ein ganzes Jahr. Bei einer Jahresarbeitszahl von 4 macht die Anlage aus einer Kilowattstunde Strom vier Kilowattstunden Wärme. Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto höher die Jahresarbeitszahl — deshalb entscheidet die Auslegung mehr über Ihre Stromkosten als das Fabrikat. Messen können Sie sie nur mit einem Wärmemengenzähler und einem eigenen Stromzähler für die Wärmepumpe.

Wie laut darf die Wärmepumpe an der Grundstücksgrenze sein?

Es kommt nicht auf den Wert am Gerät an, sondern auf den am Nachbarhaus. Die TA Lärm nennt für reine Wohngebiete nachts 35 dB(A) und tags 50 dB(A), für allgemeine Wohngebiete nachts 40 dB(A) und tags 55 dB(A). Einen bundesweit einheitlichen Mindestabstand zum Nachbargrundstück gibt es nicht, das regeln die Landesbauordnungen unterschiedlich. Lassen Sie sich vor dem Einbau eine Schallprognose für den geplanten Standort rechnen.

Bekomme ich für die Wärmepumpe günstigeren Strom?

Über zwei Wege. Erstens gibt es spezielle Wärmepumpentarife, meist mit separatem Zähler. Zweitens sieht Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes ein reduziertes Netzentgelt vor, wenn Sie dem Netzbetreiber im Gegenzug die netzorientierte Steuerung Ihrer Wärmepumpe erlauben. Die genaue Höhe legt die Bundesnetzagentur fest, und sie fällt je nach Netzgebiet und gewähltem Modul unterschiedlich aus — fragen Sie die Zahlen bei Ihrem Netzbetreiber ab.

Quellen

  1. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) — Chronologie des Gesetzgebungsverfahrens, GEG-Infoportal des Bundes — abgerufen am 24. Juli 2026
  2. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) — Inhalt und Verfahren, GEG-Infoportal des Bundes — abgerufen am 24. Juli 2026
  3. Bundesregierung — Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz — abgerufen am 24. Juli 2026
  4. Wärmeplanungsgesetz (WPG) — Fristen der kommunalen Wärmeplanung — abgerufen am 24. Juli 2026
  5. KfW — Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss 458) — abgerufen am 24. Juli 2026
  6. KfW — Merkblatt Zuschuss 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen (Stand 07/2026) — abgerufen am 24. Juli 2026
  7. § 35c EStG — Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum — abgerufen am 24. Juli 2026
  8. TA Lärm — Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.1 — abgerufen am 24. Juli 2026
  9. § 14a EnWG — Netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, reduziertes Netzentgelt — abgerufen am 24. Juli 2026
  10. § 20 WEG — Bauliche Veränderungen — abgerufen am 24. Juli 2026
  11. § 25 WEG — Beschlussfassung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen — abgerufen am 24. Juli 2026
  12. § 555c BGB — Modernisierungsankündigung — abgerufen am 24. Juli 2026
  13. § 559 BGB — Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen — abgerufen am 24. Juli 2026
  14. § 559e BGB — Mieterhöhung bei Einbau einer neuen Heizungsanlage mit Fördermitteln — abgerufen am 24. Juli 2026
  15. § 2 CO2KostAufG — Anwendungsbereich der CO2-Kostenaufteilung (nur Brennstoffe) — abgerufen am 24. Juli 2026
  16. DIN EN 12831-1 — Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast (kostenpflichtige Norm, Beuth Verlag)

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