Heizungsförderung beantragen: So läuft der Antrag Schritt für Schritt
Die Heizungsförderung beantragen Sie im KfW-Portal „Meine KfW“ – aber erst nach einem Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, und immer vor Baubeginn. Gefördert werden 30 bis 80 Prozent, förderfähig sind höchstens 28.000 Euro Kosten für die erste Wohneinheit. Nach der Zusage bleiben 36 Monate für den Einbau, danach sechs Monate für den Nachweis ab der letzten Rechnung.
Stand:
Wer kann die Heizungsförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien, die im Grundbuch als solche eingetragen sind – die Höhe des Eigentumsanteils spielt dabei keine Rolle. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen den Antrag stellen, wenn der Heizungstausch das Gemeinschaftseigentum betrifft. Vermietete Wohngebäude sind ebenfalls förderberechtigt. Nicht antragsberechtigt sind dagegen eine im Grundbuch eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts samt ihren Gesellschaftern sowie Personen, für die lediglich ein Nießbrauchrecht besteht.
Gefördert wird der Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien: die elektrische Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, eigens gelistete innovative Heizungstechnik sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Eine neue Gasheizung fällt nicht unter dieses Programm. Auch eine Klimaanlage kann darunterfallen: Heizt sie überwiegend statt nur zu kühlen, gilt sie als förderfähige Luft-Luft-Wärmepumpe. Ob eine Wärmepumpe technisch zu Ihrem Haus passt, klärt die kostenlose Wärmepumpen-Checkliste von binoro.
Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten und steht allen Antragsberechtigten zu, auch Vermietern. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus und einen gestaffelten Einkommensbonus erhalten; in der Summe ist der Fördersatz auf 80 Prozent gedeckelt bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro), sonst auf 70 Prozent. Den Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent gibt es beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung – unabhängig vom Alter – oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung (KfW-Merkblatt 458, gültig ab 21. Juli 2026). Kaufen Familien mit minderjährigem Kind zugleich eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie über KfW 308 „Jung kauft Alt“, greift für die anschließende Heizungsförderung derselbe Familienzuschlag – wie sich Kaufkredit und Heizungsförderung dabei kombinieren lassen, zeigt der Ratgeber Hauskauf mit Kind: Welche Förderung bekommen Familien?
Förderfähig sind dabei höchstens 28.000 Euro Kosten für die erste Wohneinheit; bei 80 Prozent Fördersatz sind das höchstens 22.400 Euro Zuschuss. Die vollständige Fördersatz-Tabelle mit allen Bausteinen, Einkommensstufen und durchgerechneten Beispielen finden Sie im Ratgeber Wärmepumpen-Förderung (KfW-Merkblatt 458, gültig ab 21. Juli 2026).
Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt ab?
Der Antrag folgt einer festen Reihenfolge. Jeder Schritt setzt den vorherigen voraus – überspringen lässt sich keiner.
| Schritt | Was passiert |
|---|---|
| 1. Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen | Ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte bestätigt die geplante Heizung, die förderfähigen Kosten und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. |
| 2. Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung | Sie unterschreiben den Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb – aber nur mit einer Klausel, die ihn an die spätere KfW-Zusage bindet, plus einem voraussichtlichen Umsetzungsdatum. |
| 3. Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ | Sie stellen den Antrag online und laden BzA sowie Vertrag hoch – und zwar bevor die Arbeiten vor Ort beginnen. |
| 4. Zusage | Die KfW prüft den Antrag und erteilt die Förderzusage. Erst jetzt wird der zuvor bedingte Vertrag wirksam. |
| 5. Umsetzung | Der Fachbetrieb baut die Heizung ein – innerhalb von 36 Monaten ab der Zusage. |
| 6. Nachweis und Auszahlung | Sie reichen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Rechnungen im Portal ein; die KfW zahlt den Zuschuss nach Prüfung aus. |
Warum muss der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten?
Diese Bedingung ist keine Kann-Vorschrift, sondern nach der KfW ausdrücklich Voraussetzung für den Antrag: „Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist.“ Zusätzlich gilt: „Anträge [müssen] in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden, damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann“ (KfW, Produktseite 458; Stand: KfW-Merkblatt 458, gültig ab 21. Juli 2026).
Bei der aufschiebenden Bedingung wird der Vertrag erst mit der KfW-Zusage wirksam; bei der auflösenden Bedingung ist er sofort wirksam, endet aber automatisch, wenn die KfW ablehnt. Beide Varianten sind zulässig, entscheidend ist, dass die Bedingung von Anfang an im Vertrag steht. Ein Vertrag ohne diese Klausel gilt als Vorhabenbeginn – und ein Vorhabenbeginn vor der Antragstellung schließt die Förderung endgültig aus.
Welche Fristen und Termine muss ich beim Antrag einhalten?
Neben der Reihenfolge selbst zählen vor allem vier Termine.
| Frist | Was gilt |
|---|---|
| Vor Antragstellung | Kein Baubeginn vor Ort und kein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung. |
| 36 Monate ab Zusage | So lange haben Sie Zeit, das Vorhaben vollständig abzuschließen. |
| 6 Monate nach der letzten Rechnung | So lange haben Sie Zeit, Bestätigung nach Durchführung und Rechnungen im Portal einzureichen. |
| Ab 1. Februar 2027 | Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals um 4 Prozentpunkte, danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August; ab 1. August 2028 entfällt er ganz. Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab demselben Datum halbjährlich um 750 Euro (KfW-Merkblatt 458, gültig ab 21. Juli 2026). |
Wird eine Frist versäumt, verfällt der Zuschuss – unabhängig davon, ob die Heizung fachlich korrekt eingebaut wurde.
Was mache ich, wenn ich den Vertrag schon ohne Bedingung unterschrieben habe?
Entscheidend ist, ob im bereits unterschriebenen Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung steht: Falls ja, können Sie den Antrag trotzdem stellen. Falls nein, gilt der Vertragsschluss als Vorhabenbeginn, und die Förderung ist ausgeschlossen – eine Bedingung lässt sich nicht nachträglich in einen bestehenden Vertrag einfügen.
In diesem Fall bleibt als Alternative nur die Steuerermäßigung nach § 35c EStG: 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt – aber nur für selbst genutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist. Beides zusammen geht nicht: Der Steuerbonus ist ausdrücklich ausgeschlossen, sobald für dieselbe Maßnahme eine öffentlich geförderte Maßnahme mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss in Anspruch genommen wird (§ 35c Abs. 3 EStG).
Gilt die Förderung auch für vermietete Immobilien oder Eigentumswohnungen?
Als Vermieter dürfen Sie die Grundförderung von 30 Prozent beantragen; der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus setzen dagegen ausdrücklich Selbstnutzung voraus und stehen Ihnen deshalb nicht zu. Bedenken Sie zusätzlich, dass erhaltene Fördermittel die Kosten mindern, die Sie später über die Miete umlegen dürfen. Wie sich ein KfW-Zuschuss bei einer vermieteten Immobilie konkret auf Abschreibung und Werbungskosten auswirkt, erklärt der Ratgeber KfW-Zuschuss in der Steuererklärung.
In der Eigentümergemeinschaft beantragt in der Regel die Gemeinschaft die Förderung, weil eine Zentralheizung meist zum Gemeinschaftseigentum zählt – dafür braucht es vorab einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Eine eigene Etagenheizung im Sondereigentum können Sie dagegen selbst beauftragen und selbst fördern lassen.
Werkzeug verfügbar
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Die sechs Abschnitte zur kompletten Reihenfolge – von Energieberatung über den bedingten Vertrag bis zur Auszahlung, inklusive der vier häufigsten Ablehnungsgründe – lesen Sie kostenlos. Der vollständige Förderfahrplan als PDF, mit Reihenfolge und Fristen, kostet 9,90 € inkl. USt.
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Kostenlos prüfenHäufige Fragen
Was ist die Bestätigung zum Antrag (BzA) und wer erstellt sie?
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist eine Bescheinigung, die ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte vor der Antragstellung erstellt. Sie enthält die geplante Heizung, die förderfähigen Gesamtkosten und die Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden. Ohne sie lässt sich der Antrag im Kundenportal gar nicht absenden – sie ist damit die erste konkrete Unterlage im gesamten Ablauf.
Wann wird die Heizungsförderung ausgezahlt?
Ausgezahlt wird erst, nachdem die Heizung eingebaut ist und Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) sowie die Rechnungen im Kundenportal eingereicht haben – spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung. Erst danach prüft die KfW die Nachweise und überweist den Zuschuss. Eine pauschale Bearbeitungsdauer für diese Prüfung selbst nennt die KfW nicht; planen Sie deshalb ausreichend Vorlauf ein.
Bekomme ich die Förderung auch für eine vermietete Wohnung?
Ja, allerdings nur mit der Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten – die beiden Boni für Klimageschwindigkeit und Einkommen sind an die Selbstnutzung der Wohneinheit gebunden und stehen Ihnen als Vermieter nicht zu. Bedenken Sie zusätzlich, dass die erhaltene Förderung den Modernisierungsanteil mindert, den Sie später über die Miete umlegen dürfen.
Werden auch Hybridheizungen gefördert?
Hybridheizungen sind in der KfW-Heizungsförderung nicht als eigene Kategorie gelistet. Gefördert werden die einzelnen erneuerbaren Technologien – etwa die Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse –, sofern sie für sich genommen die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Bei einer Kombination aus erneuerbarer und fossiler Anlage zählt für die Förderung in der Regel nur die erneuerbare Komponente; lassen Sie sich das im Einzelfall von Ihrem Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten bestätigen.
Kann ich die neue Heizung trotz Förderung steuerlich absetzen?
Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. Paragraf 35c Absatz 3 EStG schließt die Steuerermäßigung aus, sobald Sie für den Heizungstausch bereits einen KfW-Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Förderdarlehen erhalten haben. Sie entscheiden sich also einmalig: staatlicher Zuschuss oder Steuerbonus – eine Kombination für dieselbe Heizung ist ausgeschlossen.
Wie lange gibt es die Heizungsförderung noch – lohnt sich Warten?
Die Grundförderung von 30 Prozent ist nicht generell befristet; für elektrisch angetriebene Wärmepumpen sinkt sie ab dem ersten Quartal 2027 jedoch auf 15 Prozent — ein neuer Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten gleicht das nur für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU aus. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2027 halbjährlich, ebenso der förderfähige Höchstbetrag. Wer den Heizungstausch plant, sichert sich mit einem frühen Antrag die aktuellen, höheren Sätze.
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KfW-Förderung
Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der staatlichen KfW für Bauen, Kaufen und energetisches Sanieren, beantragt über die Hausbank.
GlossarHeizungstausch
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Gesetzliche Pflicht, Bestandsgebäude energetisch nachzurüsten; seit 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz die frühere 65-Prozent-Heizungspflicht.
GlossarWärmepumpen-Förderung: Wie viel Zuschuss bekommen Sie?
Grundförderung 30 %, mit Boni bis zu 70 %, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 % Zuschuss für die Wärmepumpe. Vermieter erhalten nur die Grundförderung von 30 %.
RatgeberWird eine Klimaanlage gefördert? Ja – als Luft-Luft-Wärmepumpe
Ja, eine Klimaanlage wird gefördert – aber nur als Luft-Luft-Wärmepumpe mit Heizfunktion und JAZ ab 3,0. Fördersatz bis 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 %.
RatgeberQuellen
- KfW — Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458), Produktseite — abgerufen am 2. August 2026
- KfW-Merkblatt Zuschuss 458 — BEG Heizungsförderung für Privatpersonen (gültig ab 21.07.2026) — abgerufen am 2. August 2026
- § 35c EStG — Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden — abgerufen am 2. August 2026