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Mietvertrag prüfen vor der Unterschrift

Diese Seite liest keinen hochgeladenen Vertrag aus und markiert nichts automatisch. Sie führt Sie Klausel für Klausel durch das Papier, das vor Ihnen liegt: 54 Punkte zum Abhaken, von den Vertragsparteien bis zur Hausordnung — bei jedem Punkt steht, was zulässig ist, was eine Klausel unwirksam macht und wo das geregelt ist.

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Was prüfe ich in einem Mietvertrag zuerst?

Die vier Zahlen, die Sie später jeden Monat betreffen: Nettokaltmiete, Betriebskostenvorauszahlung, Kaution und Wohnfläche. Sind sie sauber getrennt ausgewiesen und stimmig, ist schon viel gewonnen — eine „Inklusivmiete" ohne Aufschlüsselung macht jede spätere Abrechnung unüberprüfbar, und eine zu hoch angesetzte Kaution fällt nur auf, wenn Sie von der Nettokaltmiete rechnen statt von der Warmmiete. Erst danach lohnt der Blick auf die Klauseln. Dabei gilt eine einfache Reihenfolge: Klauseln, die Ihnen Geld kosten (Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Staffel- oder Indexmiete), sind wichtiger als Klauseln, die Ihnen Verhalten vorschreiben (Tierhaltung, Musizieren, Grillen) — denn die zweite Gruppe fällt vor Gericht ohnehin meist. Nehmen Sie sich die Liste auf dieser Seite mit zum Termin und haken Sie ab, was Sie geprüft haben; unterschreiben müssen Sie nicht am selben Tag. Stecken Sie noch mitten in der Suche, hilft der Ratgeber Wohnung finden bei den Schritten davor — und der Mieterpass zeigt, welche Unterlagen Sie einem Vermieter vorlegen müssen und welche nicht.

Warum kippt eine unwirksame Klausel nicht den ganzen Vertrag?

Weil das Gesetz genau das anordnet: Sind einzelne Bestimmungen in vorformulierten Verträgen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, und an die Stelle der weggefallenen Klausel treten die gesetzlichen Vorschriften — § 306 BGB. Das ist die wichtigste Botschaft dieser Seite, und sie wird regelmäßig missverstanden. Viele Mieter zögern, eine Klausel infrage zu stellen, weil sie fürchten, damit den ganzen Vertrag und ihre Wohnung zu gefährden. Das Gegenteil ist der Fall: Sie behalten die Wohnung, die Miete bleibt, wie sie ist — nur die belastende Klausel ist weg. Praktisch heißt das zum Beispiel: Fällt die Schönheitsreparaturklausel, müssen Sie beim Auszug nicht streichen, und der Vermieter muss die Wohnung während der Mietzeit sogar auf eigene Kosten instand halten und bei Bedarf renovieren. Fällt die Kleinreparaturklausel, zahlen Sie keinen einzigen tropfenden Wasserhahn. Fällt die Befristung mangels schriftlich mitgeteiltem Grund, haben Sie einen unbefristeten Vertrag. Entscheidend ist der zweite Teil der Regel: Der Vermieter darf eine zu weit gehende Klausel nicht auf das gerade noch Zulässige zurechtstutzen. Eine Kleinreparaturklausel ohne Jahresobergrenze wird nicht zu einer Klausel mit Obergrenze, sie ist einfach weg. Deshalb lohnt es sich, jede Klausel einzeln zu prüfen, statt den Vertrag als Paket hinzunehmen.

Was gilt bei der Wohnfläche — und warum steht dort so oft „circa"?

Die Angabe im Vertrag ist eine Zusage über die Beschaffenheit der Wohnung, und „circa" ändert daran wenig: Es erlaubt eine geringfügige Unschärfe, hebt die Angabe aber nicht auf. Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als zehn Prozent nach unten ab, ist das ohne weitere Darlegung ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt — so der Bundesgerichtshof 2004 (VIII ZR 44/03). Unterhalb dieser Schwelle müssten Sie konkret zeigen, dass die Nutzung beeinträchtigt ist, was selten gelingt. Interessant wird es bei der Mieterhöhung: Dort hat der Bundesgerichtshof 2015 die frühere Toleranz ausdrücklich aufgegeben (VIII ZR 266/14). Maßgeblich ist allein die wirkliche Fläche — zu Ihren Gunsten, wenn die Wohnung kleiner ist, und zulasten des Vermieters, der dann mit der kleineren Fläche rechnen muss. Messen Sie deshalb nach dem Einzug selbst nach. Balkone und Terrassen zählen üblicherweise nur zu einem Viertel, in besonderen Fällen zur Hälfte; Räume unter Dachschrägen gehen nur anteilig ein, unter einem Meter Höhe gar nicht.

Woran erkenne ich, ob die verlangte Miete zulässig ist?

An zwei Fragen: Liegt die Wohnung in einem Gebiet mit Mietpreisbremse, und wie hoch ist dort die ortsübliche Vergleichsmiete? In ausgewiesenen Gebieten darf die Anfangsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen (§ 556d BGB). Die Länder bestimmen diese Gebiete durch Verordnung, und jede Verordnung muss spätestens Ende 2029 auslaufen. Es gibt Ausnahmen — eine höhere Vormiete, eine Modernisierung in den letzten drei Jahren, Neubauten ab dem 1. Oktober 2014, Erstvermietung nach umfassender Modernisierung. Der entscheidende Punkt für Sie: Auf diese Ausnahmen kann sich der Vermieter nur berufen, wenn er Sie vor Ihrer Vertragsunterschrift unaufgefordert und in Textform darüber informiert hat (§ 556g Abs. 1a BGB). Fehlt diese Auskunft, gilt die normale Obergrenze — auch wenn die Ausnahme sachlich vorgelegen hätte. Bei Staffelmiete wird jede einzelne Staffel an der Bremse gemessen, nicht nur die erste. Ob Ihre Adresse betroffen ist und wie Sie zu viel gezahlte Miete zurückfordern, klärt der Mietpreisbremse-Check.

Welche Renovierungs- und Reparaturklauseln halten wirklich?

Sehr wenige — und das ist der Bereich, in dem Mieter am meisten Geld sparen. Von Gesetzes wegen schuldet der Vermieter die Erhaltung der Wohnung (§ 535 BGB); Sie streichen nur, wenn eine wirksame Klausel das anordnet. Unwirksam sind: starre Fristenpläne ohne Rücksicht auf den Zustand (VIII ZR 361/03), die Überwälzung bei unrenoviert übergebener Wohnung ohne angemessenen Ausgleich (VIII ZR 185/14), Quotenabgeltungsklauseln für noch nicht fällige Renovierungen (VIII ZR 242/13), Endrenovierungspflichten unabhängig vom Zustand (VIII ZR 308/02) und Farbvorgaben für die laufende Mietzeit (VIII ZR 224/07). Bei Kleinreparaturen gilt: Eine Kostenbeteiligung ist zulässig, wenn sie auf Teile beschränkt ist, die Sie häufig anfassen, und wenn sowohl ein Höchstbetrag je Reparatur als auch eine Jahresobergrenze im Vertrag stehen (VIII ZR 91/88). Eine Pflicht, die Reparatur selbst durchführen oder beauftragen zu lassen, ist dagegen immer unwirksam, auch bei sauberer Begrenzung (VIII ZR 129/91). Merken Sie sich zwei Faustregeln: Liegt eine Rechnung über dem vereinbarten Einzelbetrag, zahlen Sie gar nichts statt des Höchstbetrags — und fotografieren Sie am Übergabetag jeden Raum, denn den unrenovierten Zustand müssen Sie später beweisen.

Was mache ich, wenn ich eine Klausel für unwirksam halte?

Vor der Unterschrift: ansprechen und streichen lassen. Nach der Unterschrift: nichts überstürzen — die Klausel ist ohnehin unwirksam, ob Sie widersprechen oder nicht, und Sie können sich noch Jahre später darauf berufen, etwa wenn beim Auszug eine Renovierung verlangt wird. Sie müssen also nicht sofort Streit anfangen, um Ihr Recht zu behalten. Was Sie brauchen, ist ein Beleg: der vollständige Vertrag samt Anlagen, das Übergabeprotokoll und Fotos vom Einzugstag. Wollen Sie eine Klausel beurteilen lassen, ist der örtliche Mieterverein die naheliegende Adresse. Die Mitgliedschaft kostet in den meisten Städten weniger als eine Monatsmiete im Jahr, umfasst die Beratung zu Ihrem konkreten Vertrag und meist auch eine Rechtsschutzkomponente für Mietstreitigkeiten. Wichtig ist der Zeitpunkt: Ein Mieterverein hilft in aller Regel erst nach einer Wartezeit von einigen Monaten bei Fällen, die schon vor dem Beitritt entstanden sind — wer vor dem Einzug eintritt, ist auf der sicheren Seite. Und noch etwas: Unterschreiben Sie nie unter Zeitdruck im Hausflur. Ein seriöser Vermieter gibt Ihnen den Vertragsentwurf mit nach Hause.

Häufige Fragen

Muss ein Mietvertrag schriftlich sein?

Nein, ein Mietvertrag ist auch mündlich gültig. Schriftform ist nur nötig, wenn er für längere Zeit als ein Jahr fest abgeschlossen wird. Fehlt sie dann, ist der Vertrag trotzdem wirksam — er gilt aber als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Für Sie ist das meist kein Nachteil, sondern einer: Sie sind nicht an die Befristung gebunden. Praktisch sollten Sie trotzdem auf einem schriftlichen Vertrag bestehen, weil sonst im Streit niemand mehr weiß, was vereinbart war.

Ist der ganze Vertrag ungültig, wenn eine Klausel unwirksam ist?

Nein. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam, nur die unwirksame Klausel fällt ersatzlos weg, und an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Sie verlieren also weder die Wohnung noch die vereinbarte Miete. Der Vermieter darf die Klausel auch nicht nachträglich auf ein zulässiges Maß zurechtstutzen — sie ist einfach weg.

Wie hoch darf die Kaution sein, und muss ich sie sofort zahlen?

Höchstens drei Nettokaltmieten, also ohne Betriebskosten gerechnet. Und Sie dürfen in drei gleichen Monatsraten zahlen: die erste zu Mietbeginn, die weiteren mit den nächsten beiden Mieten. Eine Klausel, die die volle Summe vor der Schlüsselübergabe verlangt, ist unwirksam. Der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem Vermögen anlegen, und die Zinsen stehen Ihnen zu.

Muss ich beim Auszug renovieren?

Nur wenn der Vertrag eine wirksame Klausel dazu enthält — und viele Klauseln sind es nicht. Unwirksam sind starre Fristenpläne, Renovierungspflichten bei unrenoviert übergebener Wohnung ohne Ausgleich, Quotenabgeltungsklauseln und Endrenovierungspflichten unabhängig vom Zustand. Ist die Klausel unwirksam, müssen Sie gar nicht renovieren, auch nicht anteilig. Fotografieren Sie deshalb am Einzugstag jeden Raum: Den unrenovierten Zustand bei Übergabe müssen Sie im Streitfall beweisen.

Ich habe eine Kleinreparaturklausel im Vertrag. Was bedeutet das konkret?

Sie kann Sie an den Kosten kleiner Reparaturen beteiligen, aber nur unter drei Bedingungen: Sie gilt nur für Dinge, die Sie häufig anfassen, sie nennt einen Höchstbetrag je Reparatur, und sie nennt eine Obergrenze für ein ganzes Jahr. Fehlt eine dieser Grenzen, zahlen Sie nichts. Liegt eine einzelne Rechnung über dem vereinbarten Betrag, zahlen Sie ebenfalls nichts — nicht etwa den Höchstbetrag als Anteil. Und wenn dort steht, Sie müssten die Reparatur selbst erledigen oder beauftragen, ist die Klausel immer unwirksam.

Darf mir der Vermieter Haustiere verbieten?

Nicht pauschal. Ein generelles Verbot von Hunden und Katzen im vorgedruckten Vertrag ist unwirksam, weil es keine Abwägung im Einzelfall zulässt. Auch eine Klausel, die jede Tierhaltung von seiner Zustimmung abhängig macht, hält nicht, weil sie Kleintiere mit erfasst. Hamster, Ziervögel und Zierfische in üblicher Zahl dürfen Sie ohne Zustimmung halten. Bei Hund oder Katze kommt es auf den Einzelfall an — Größe des Tieres, Zuschnitt der Wohnung, Rücksicht auf die Nachbarn.

Darf der Vermieter jederzeit in meine Wohnung?

Nein. Ein Betretungsrecht ohne konkreten Anlass gibt es nicht, und eine Klausel, die ihm den Zutritt allgemein einräumt, ist unwirksam. Zutritt schulden Sie nur bei einem sachlichen Grund — Zählerablesung, angekündigte Reparatur, Besichtigung vor Neuvermietung oder Verkauf — und auch dann erst nach rechtzeitiger Ankündigung zu einer zumutbaren Uhrzeit. Einen Schlüssel muss der Vermieter für Notfälle nicht behalten dürfen.

Der Vertrag ist auf zwei Jahre befristet. Muss ich dann wirklich ausziehen?

Nur wenn im Vertrag von Anfang an schriftlich steht, warum befristet wird — etwa weil der Vermieter die Wohnung danach selbst braucht oder umbauen will. Fehlt dieser Grund oder wird er erst später nachgeschoben, gilt der Vertrag als unbefristet, und Sie können bleiben. Kurz vor Ablauf dürfen Sie außerdem verlangen, dass der Vermieter Ihnen mitteilt, ob der Grund noch besteht. Ist er entfallen, können Sie die Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen.

Quellen

  1. § 305 BGB — Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag — abgerufen am 25. Juli 2026
  2. § 305b BGB — Vorrang der Individualabrede — abgerufen am 25. Juli 2026
  3. § 305c BGB — Überraschende und mehrdeutige Klauseln — abgerufen am 25. Juli 2026
  4. § 306 BGB — Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit — abgerufen am 25. Juli 2026
  5. § 307 BGB — Inhaltskontrolle — abgerufen am 25. Juli 2026
  6. § 309 BGB — Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (u. a. Nr. 13 Form von Erklärungen) — abgerufen am 25. Juli 2026
  7. § 126 BGB — Schriftform — abgerufen am 25. Juli 2026
  8. § 535 BGB — Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags — abgerufen am 25. Juli 2026
  9. § 536 BGB — Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln — abgerufen am 25. Juli 2026
  10. § 536b BGB — Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme — abgerufen am 25. Juli 2026
  11. § 540 BGB — Gebrauchsüberlassung an Dritte — abgerufen am 25. Juli 2026
  12. § 550 BGB — Form des Mietvertrags — abgerufen am 25. Juli 2026
  13. § 551 BGB — Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — abgerufen am 25. Juli 2026
  14. § 553 BGB — Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte — abgerufen am 25. Juli 2026
  15. § 556 BGB — Vereinbarungen über Betriebskosten — abgerufen am 25. Juli 2026
  16. § 556d BGB — Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbremse) — abgerufen am 25. Juli 2026
  17. § 556g BGB — Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete — abgerufen am 25. Juli 2026
  18. § 557a BGB — Staffelmiete — abgerufen am 25. Juli 2026
  19. § 557b BGB — Indexmiete — abgerufen am 25. Juli 2026
  20. § 566 BGB — Kauf bricht nicht Miete — abgerufen am 25. Juli 2026
  21. § 568 BGB — Form und Inhalt der Kündigung — abgerufen am 25. Juli 2026
  22. § 573 BGB — Ordentliche Kündigung des Vermieters — abgerufen am 25. Juli 2026
  23. § 573c BGB — Fristen der ordentlichen Kündigung — abgerufen am 25. Juli 2026
  24. § 575 BGB — Zeitmietvertrag — abgerufen am 25. Juli 2026
  25. § 2 BetrKV — Aufstellung der Betriebskosten (Nr. 17: sonstige Betriebskosten) — abgerufen am 25. Juli 2026
  26. BGH, Urteil vom 24.03.2004 – VIII ZR 44/03 (Wohnflächenabweichung über 10 Prozent als Mangel) — abgerufen am 25. Juli 2026
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  28. BGH, Urteil vom 10.02.2016 – VIII ZR 137/15 (Vereinbarung „die Betriebskosten“ genügt zur Umlage) — abgerufen am 25. Juli 2026
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  30. BGH, Urteil vom 30.06.2004 – VIII ZR 243/03 (Kautionsabrede, Übersicherung und Fälligkeit) — abgerufen am 25. Juli 2026
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  32. BGH, Urteil vom 23.06.2004 – VIII ZR 361/03 (starrer Fristenplan für Schönheitsreparaturen unwirksam) — abgerufen am 25. Juli 2026
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  34. BGH, Urteil vom 18.03.2015 – VIII ZR 242/13 (Quotenabgeltungsklausel unwirksam) — abgerufen am 25. Juli 2026
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  40. BGH, Urteil vom 20.03.2013 – VIII ZR 168/12 (generelles Hunde- und Katzenverbot unwirksam) — abgerufen am 25. Juli 2026
  41. BGH, Urteil vom 14.11.2007 – VIII ZR 340/06 (Tierhaltungsklausel mit Zustimmungsvorbehalt erfasst Kleintiere und ist unwirksam) — abgerufen am 25. Juli 2026
  42. BGH, Urteil vom 11.06.2014 – VIII ZR 349/13 (berechtigtes Interesse an Untervermietung eines Wohnungsteils) — abgerufen am 25. Juli 2026
  43. BGH, Urteil vom 04.06.2014 – VIII ZR 289/13 (kein anlassloses Betretungsrecht des Vermieters) — abgerufen am 25. Juli 2026
  44. BGH, Urteil vom 05.03.2008 – VIII ZR 37/07 (Rauchen in der Wohnung als vertragsgemäßer Gebrauch) — abgerufen am 25. Juli 2026

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