Mitmieter zieht aus — Check & Dokumente
Einer zieht aus, der andere bleibt: Wer haftet weiter, was wird aus der Kaution, und wie kommt der Ausziehende aus dem Mietvertrag? Der kostenlose Check ordnet Ihren Fall rechtlich ein — von der WG-Wechselklausel bis zur Scheidung nach § 1568a BGB.
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Check jetzt starten → Die Dokumente sind nicht anwaltlich geprüft. Sie beruhen auf dem Wissen und der Erfahrung eines langjährigen Immobilien-Investors und ersetzen keine Rechtsberatung.Dieses Werkzeug wurde nicht von einem Rechtsanwalt geprüft. Es bildet die Vorgehensweise eines langjährigen Immobilieninvestors ab, der es selbst genau so einsetzt. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
Warum kann ein Mitmieter nicht einfach allein kündigen?
Mehrere Mieter in einem Mietvertrag sind Gesamtschuldner nach § 421 BGB: Jeder schuldet dem Vermieter die volle Miete, und gekündigt werden kann nur von allen gemeinsam. Ein Auszug beendet deshalb weder den Vertrag noch die Haftung des Ausziehenden — die am häufigsten unterschätzte Falle bei Wohngemeinschaften und Paaren mit gemeinsamem Mietvertrag.
Wie kommt der ausziehende Mieter aus dem Vertrag?
Der rechtssichere Weg ist eine dreiseitige Entlassungsvereinbarung zwischen Vermieter, ausziehendem und bleibendem Mieter, die den Vertrag allein mit dem bleibenden Mieter fortsetzt. Der Vermieter muss dieser Änderung grundsätzlich nicht zustimmen; in der Praxis hängt seine Entscheidung fast immer davon ab, ob der bleibende Mieter die Miete nachweislich allein tragen kann.
Welche Sonderregeln gelten bei Scheidung und Todesfall?
Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern geht der Mietvertrag anlässlich der Scheidung nach § 1568a BGB per gemeinsamer Erklärung auf den bleibenden Partner über — ohne Zustimmung des Vermieters. Stirbt ein Mitmieter, wird das Mietverhältnis nach § 563a BGB automatisch mit den überlebenden Mietern fortgesetzt, verbunden mit einem Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Kenntnis vom Tod.
Häufige Fragen
Kann ein einzelner Mieter den gemeinsamen Mietvertrag kündigen?
Nein. Stehen mehrere Mieter im Mietvertrag, sind sie Gesamtschuldner (§ 421 BGB) und können den Vertrag nur gemeinsam kündigen. Ein einzelner Mieter kann sich nicht einseitig aus dem Vertrag lösen — es gibt kein „halbes“ Kündigen.
Haftet ein Mieter nach dem Auszug weiter für die Miete?
Ja. Wer nur auszieht, ohne formal aus dem Vertrag entlassen zu werden, haftet weiter in voller Höhe für Miete, Nebenkosten und Schäden — zeitlich unbegrenzt, bis das Mietverhältnis endet oder eine Entlassungsvereinbarung geschlossen wird.
Muss der Vermieter einen Mieter aus dem Vertrag entlassen?
Grundsätzlich nein: Der Vermieter verliert mit der Entlassung einen Schuldner und muss ihr nicht zustimmen. Ausnahmen: Verträge mit Wechsel-/Nachmieterklausel, erkennbar auf Bewohnerwechsel angelegte Wohngemeinschaften (Treu und Glauben, § 242 BGB) und die Wohnungszuweisung bei Scheidung (§ 1568a BGB).
Was gilt bei Trennung oder Scheidung von Ehegatten?
Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern geht der Mietvertrag nach § 1568a BGB anlässlich der Scheidung per gemeinsamer Erklärung auf den bleibenden Partner über — der Vermieter muss diesen Übergang hinnehmen. Für unverheiratete Paare gilt diese Regelung nicht.
Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn ein Mitmieter stirbt?
Das Mietverhältnis wird nach § 563a BGB automatisch mit den überlebenden Mitmietern fortgesetzt. Der überlebende Mieter hat ein Sonderkündigungsrecht: Er kann innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen.
Bekommt der ausziehende Mieter seine Kaution zurück?
Nicht vom Vermieter: Die Kaution wird erst nach Ende des gesamten Mietverhältnisses abgerechnet. Der ausziehende Mieter muss den Ausgleich intern vom bleibenden Mieter verlangen (§ 426 BGB) — am besten mit einer schriftlichen Kautions-Ausgleichsvereinbarung.
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