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Fristen im Immobilienbesitz laufen still ab: Die Betriebskostenabrechnung geht einen Tag zu spät raus und die Nachzahlung ist endgültig verloren, die Zustimmungsklage zur Mieterhöhung kommt drei Monate zu spät und das ganze Verfahren beginnt von vorn. Diese Seite verschickt keine Erinnerungen und keinen Newsletter — sie ist eine vollständige Übersicht aller wiederkehrenden Fristen rund um die Immobilie, jede mit Fundstelle, die Sie einmal durchgehen und dann selbst in Ihren Kalender eintragen.

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Fristen-Übersicht

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Einmalig nach dem Kauf

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Dieses Werkzeug wurde nicht von einem Rechtsanwalt geprüft. Es bildet die Vorgehensweise eines langjährigen Immobilieninvestors ab, der es selbst genau so einsetzt. Es ersetzt keine Rechtsberatung.

Welche Fristen muss ich als Vermieter wirklich im Kalender haben?

Vier Sorten, und sie funktionieren völlig unterschiedlich. Erstens die jährlichen Pflichten, die sich am Abrechnungszeitraum orientieren — allen voran die Betriebskostenabrechnung binnen zwölf Monaten. Zweitens die Reaktionsfristen, die erst zu laufen beginnen, wenn ein Brief zugeht: die Zustimmungsfrist nach einer Mieterhöhung, der Härteeinwand nach einer Modernisierungsankündigung, der Einspruch gegen einen Bescheid. Diese können Sie nicht vorplanen, sondern nur beim Eintreffen sofort eintragen. Drittens die technischen Prüfzyklen, die am Objekt hängen — Legionellen alle drei Jahre, Heizungsprüfung nach 15 Jahren, Energieausweis nach zehn. Und viertens die festen Kalenderdaten von Grundsteuer und Steuererklärung. Wer nur die vierte Gruppe im Kalender hat, hat den kleinsten und harmlosesten Teil abgedeckt.

Welche drei Fristen sind am teuersten, wenn man sie verpasst?

Die Spekulationsfrist, die Betriebskostenabrechnung und die Drei-Jahres-Frist der anschaffungsnahen Herstellungskosten. Die Spekulationsfrist ist der größte Einzelbetrag: Verkaufen Sie neun Jahre und elf Monate nach dem Kauf, ist der komplette Veräußerungsgewinn steuerpflichtig — bei einer Wertsteigerung von 150.000 Euro kostet der zu frühe Notartermin schnell einen fünfstelligen Betrag. Die Betriebskostenabrechnung ist die teuerste wiederkehrende Frist: Einen Tag nach Ablauf der zwölf Monate ist die Nachforderung endgültig ausgeschlossen, und zwar jedes Jahr aufs Neue und für jede Wohnung einzeln. Die dritte ist die unauffälligste: Wer in den ersten drei Jahren nach dem Kauf mehr als 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten in Instandsetzung und Modernisierung steckt, verliert den Sofortabzug und muss über Jahrzehnte abschreiben. Knapp dahinter liegt die Drei-Monats-Klagefrist bei der Mieterhöhung: Sie kostet zwar nur ein Jahr Erhöhung, aber sie trifft besonders oft, weil kaum jemand sie im Kalender hat.

Ab wann läuft eine Frist — ab Absendung oder ab Zugang?

Fast immer ab Zugang, und das ist der häufigste Rechenfehler. Die Zwölfmonatsfrist der Betriebskostenabrechnung ist gewahrt, wenn die Abrechnung dem Mieter zugegangen ist, nicht wenn sie in Ihrem Briefkasten liegt. Die Einwendungsfrist des Mieters läuft ab Zugang der Abrechnung bei ihm. Die Zustimmungsfrist nach einer Mieterhöhung läuft ab Zugang des Verlangens, ebenso die Wirkung der Erhöhung ab dem dritten Kalendermonat danach. Bei der Modernisierung startet die Frist des Härteeinwands mit dem Zugang der Ankündigung — und nur dann, wenn die Ankündigung inhaltlich vollständig war. Praktische Folge: Notieren Sie zu jedem wichtigen Schreiben nicht das Datum im Briefkopf, sondern das Zugangsdatum, und sorgen Sie für einen Nachweis. Ein Einwurf-Einschreiben oder die Übergabe mit Zeugen kostet wenig und entscheidet im Streitfall über die gesamte Frist.

Warum ist der 31. Dezember der wichtigste Tag des Jahres?

Weil die regelmäßige Verjährung nicht am Tag der Entstehung des Anspruchs beginnt, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem er entstanden ist und Sie davon erfahren haben. Drei Jahre später endet sie deshalb ebenfalls zum Jahresende. Eine Nachzahlung aus der Abrechnung 2023, die Sie 2024 gestellt haben, verjährt am 31. Dezember 2027 — nicht an irgendeinem Tag im Sommer. Das gilt genauso für die Kautionsrückzahlung an den Mieter und für offene Mietforderungen. Wer einmal im Dezember alle offenen Posten durchgeht, verliert praktisch nie eine Forderung durch Verjährung. Eine wichtige Ausnahme müssen Sie im Kopf behalten: Ersatzansprüche wegen Schäden an der Wohnung verjähren schon sechs Monate nach der Rückgabe — die laufen mitten im Jahr ab und lassen sich mit dem Dezember-Rhythmus nicht einfangen.

Welche Fristen stehen nicht im Bundesgesetz?

Vier wichtige Bereiche werden vom Land oder von einem Bescheid geregelt, nicht von einem bundesweit einheitlichen Datum. Rauchwarnmelder: Einbau und Wartung stehen in den Bauordnungen der Länder, und ob Sie oder Ihr Mieter für die jährliche Prüfung zuständig sind, unterscheidet sich je Bundesland. Schornsteinfeger: Die konkreten Kehr- und Prüftermine ergeben sich aus dem Feuerstättenbescheid für Ihr Objekt — dieser Bescheid ist Ihr Kalender, kein Gesetzestext. Kappungsgrenze und Mietpreisbremse: Ob 20 oder 15 Prozent gelten und ob die Mietpreisbremse überhaupt greift, entscheidet eine Landesverordnung mit eigener Laufzeit. Und die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum beträgt im Bundesgesetz drei Jahre, kann per Landesverordnung aber auf bis zu zehn Jahre verlängert sein. Für diese vier lohnt sich einmal im Jahr der Blick auf die aktuelle Verordnungslage Ihres Landes.

Wie baue ich aus dieser Liste einen Kalender, der im Alltag funktioniert?

In drei Durchgängen, und zwar einmalig an einem Nachmittag. Erstens die festen Daten als jährliche Serientermine anlegen: die vier Grundsteuertermine, der 31. März für Erlassantrag und Änderungsanzeige, der Abgabetermin der Steuererklärung, der 31. Dezember als Verjährungscheck. Zweitens die objektbezogenen Fristen aus den Unterlagen heraussuchen und mit Datum eintragen — Ende des Abrechnungszeitraums plus zwölf Monate, Einbaudatum der Heizung plus 15 Jahre, letzte Legionellenprüfung plus drei Jahre, Ausstellungsdatum des Energieausweises plus zehn Jahre, Kaufdatum plus drei und plus zehn Jahre, Ende der Zinsbindung minus zwölf Monate. Drittens für die Reaktionsfristen eine feste Gewohnheit statt eines Termins: Jedes Schreiben, das mit einer Frist kommt, bekommt beim Öffnen sofort einen Kalendereintrag mit dem Zugangsdatum im Titel. Setzen Sie alle Erinnerungen zwei bis vier Wochen vor Fristablauf — am Tag des Ablaufs nützt Ihnen der Hinweis nichts mehr.

Häufige Fragen

Erinnert mich diese Seite an meine Fristen?

Nein. Es gibt hier keinen Newsletter, keine E-Mail-Erinnerung und keine Benachrichtigung. Die Seite ist eine vollständige Übersicht aller wiederkehrenden Fristen mit Fundstelle — Sie gehen sie einmal durch und tragen die für Sie zutreffenden Termine in Ihren eigenen Kalender ein. Die gesetzten Haken bleiben in Ihrem Browser gespeichert, damit Sie beim nächsten Besuch sehen, was Sie schon abgearbeitet haben.

Was passiert, wenn ich die Betriebskostenabrechnung zu spät verschicke?

Sie können eine Nachzahlung nicht mehr verlangen. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein; danach ist die Nachforderung ausgeschlossen. Es gibt nur eine Ausnahme: wenn Sie die Verspätung nicht zu vertreten haben, etwa weil die Gemeinde den Grundsteuerbescheid verschleppt hat. Ein Guthaben müssen Sie dem Mieter übrigens auch nach Fristablauf noch auszahlen — die Frist schützt nur den Mieter, nicht Sie.

Gilt die Zwölfmonatsfrist auch, wenn der Mieter schon ausgezogen ist?

Ja, unverändert. Die Frist richtet sich nach dem Ende des Abrechnungszeitraums, nicht nach dem Ende des Mietverhältnisses. Deshalb gehört die neue Anschrift des Mieters ins Übergabeprotokoll. Einen Teil der Kaution dürfen Sie zurückbehalten, bis die letzte Abrechnung steht.

Wie lange darf ich die Kaution einbehalten?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Sie dürfen die Kaution für eine angemessene Prüfzeit behalten, um mögliche Ansprüche zu klären; in der Praxis werden dafür meist drei bis sechs Monate akzeptiert. Für den offenen Teil der Betriebskostenabrechnung dürfen Sie länger einen angemessenen Teilbetrag zurückhalten. Der Rückzahlungsanspruch des Mieters verjährt in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist.

Bis wann kann ich Schäden an der Wohnung geltend machen?

Sechs Monate ab Rückgabe der Wohnung — das ist die kürzeste Frist im Mietrecht, und sie überrascht regelmäßig. In diesem halben Jahr müssen Sie den Schaden feststellen, beziffern und im Streitfall die Ansprüche gerichtlich geltend machen. Ein Kostenvoranschlag im fünften Monat ist zu spät geplant. Beginn ist der Tag der tatsächlichen Rückgabe, nicht das Vertragsende.

Was passiert, wenn ich die Frist für die Heizungsprüfung reißen lasse?

Die Prüfpflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht des Eigentümers, kein Vorschlag. Bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert sein; jüngere Anlagen innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach dem Einbau. Verstöße gegen Pflichten des Gebäudeenergiegesetzes können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Am günstigsten ist es, die Prüfung mit der ohnehin fälligen Heizungswartung oder den Kehrarbeiten zu verbinden.

Muss ich die Legionellenprüfung wirklich alle drei Jahre machen?

Wenn Sie vermieten und eine Großanlage haben, ja. Erfasst sind Anlagen mit einem Warmwasserspeicher über 400 Litern oder mehr als drei Litern Inhalt in der Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle, in denen geduscht wird. Weil die Vermietung als gewerbliche Tätigkeit gilt, beträgt das Intervall mindestens drei Jahre. Bei neu in Betrieb genommenen Anlagen steht die erste Untersuchung drei bis zwölf Monate nach Inbetriebnahme an. Das Gesundheitsamt kann die Intervalle im Einzelfall abweichend festlegen.

Welche Frist gilt, wenn der Mieter der Mieterhöhung einfach nicht antwortet?

Er hat bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang Ihres Verlangens Zeit. Antwortet er nicht, können Sie auf Zustimmung klagen — aber nur innerhalb von drei weiteren Monaten. Verstreichen diese drei Monate, ist Ihr Erhöhungsverlangen verbraucht: Sie müssen ein neues Schreiben aufsetzen und die gesamte Wartezeit beginnt von vorn. Diese Frist steht in keinem Bescheid und wird an nichts erinnert, deshalb gehört sie am Tag des Versands in den Kalender.

Quellen

  1. § 195 BGB — Regelmäßige Verjährungsfrist — abgerufen am 25. Juli 2026
  2. § 199 BGB — Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist — abgerufen am 25. Juli 2026
  3. § 469 BGB — Mitteilungspflicht und Ausübungsfrist beim Vorkauf — abgerufen am 25. Juli 2026
  4. § 489 BGB — Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers — abgerufen am 25. Juli 2026
  5. § 536c BGB — Während der Mietzeit auftretende Mängel, Mängelanzeige — abgerufen am 25. Juli 2026
  6. § 543 BGB — Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund — abgerufen am 25. Juli 2026
  7. § 548 BGB — Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts — abgerufen am 25. Juli 2026
  8. § 551 BGB — Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — abgerufen am 25. Juli 2026
  9. § 555c BGB — Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen — abgerufen am 25. Juli 2026
  10. § 555d BGB — Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Härtefall — abgerufen am 25. Juli 2026
  11. § 556 BGB — Vereinbarungen über Betriebskosten, Abrechnungsfrist — abgerufen am 25. Juli 2026
  12. § 556g BGB — Rechtsfolgen, Auskunft über die Miete, Rüge — abgerufen am 25. Juli 2026
  13. § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete — abgerufen am 25. Juli 2026
  14. § 558b BGB — Zustimmung zur Mieterhöhung, Klagefrist — abgerufen am 25. Juli 2026
  15. § 560 BGB — Veränderungen von Betriebskosten, Anpassung der Vorauszahlungen — abgerufen am 25. Juli 2026
  16. § 569 BGB — Außerordentliche fristlose Kündigung, Schonfristzahlung — abgerufen am 25. Juli 2026
  17. § 573c BGB — Fristen der ordentlichen Kündigung — abgerufen am 25. Juli 2026
  18. § 577 BGB — Vorkaufsrecht des Mieters — abgerufen am 25. Juli 2026
  19. § 577a BGB — Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung — abgerufen am 25. Juli 2026
  20. § 45 WEG — Anfechtungsklage, Fristen — abgerufen am 25. Juli 2026
  21. § 17 BMG — Anmeldung, Abmeldung — abgerufen am 25. Juli 2026
  22. § 19 BMG — Mitwirkung des Wohnungsgebers — abgerufen am 25. Juli 2026
  23. § 5 HeizkostenV — Ausstattung zur Verbrauchserfassung, Fernablesbarkeit — abgerufen am 25. Juli 2026
  24. § 6a HeizkostenV — Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen — abgerufen am 25. Juli 2026
  25. § 47 GEG — Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes — abgerufen am 25. Juli 2026
  26. § 60b GEG — Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung — abgerufen am 25. Juli 2026
  27. § 73 GEG — Ausnahme, Zweijahresfrist nach Eigentümerwechsel — abgerufen am 25. Juli 2026
  28. § 79 GEG — Grundsätze des Energieausweises, Gültigkeitsdauer — abgerufen am 25. Juli 2026
  29. § 31 TrinkwV — Untersuchungspflichten auf Legionella — abgerufen am 25. Juli 2026
  30. § 147 AO — Aufbewahrungsvorschriften — abgerufen am 25. Juli 2026
  31. § 149 AO — Abgabe der Steuererklärungen — abgerufen am 25. Juli 2026
  32. § 355 AO — Einspruchsfrist — abgerufen am 25. Juli 2026
  33. § 6 EStG — Bewertung, anschaffungsnahe Herstellungskosten — abgerufen am 25. Juli 2026
  34. § 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte — abgerufen am 25. Juli 2026
  35. § 28 GrStG — Fälligkeit der Grundsteuer — abgerufen am 25. Juli 2026
  36. § 35 GrStG — Verfahren beim Erlass, Antragsfrist — abgerufen am 25. Juli 2026
  37. § 228 BewG — Erklärungs- und Anzeigepflicht — abgerufen am 25. Juli 2026
  38. § 15 GrEStG — Fälligkeit der Grunderwerbsteuer — abgerufen am 25. Juli 2026

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