Rechner-Sammlung
Die Rechner und Werkzeuge dieses Portals liegen dort, wo das Thema hingehört — der Kaufnebenkosten-Rechner bei den Kaufseiten, der Kautions-Check bei den Mieterseiten. Wer nicht weiß, wonach er suchen soll, findet sie deshalb nicht. Diese Übersicht führt alle 31 an einer Stelle zusammen, sortiert nach Lebenslage, und sagt zu jedem in einem Satz, welche Frage er beantwortet.
Stand:
Rechner-Übersicht
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Kaufen: Was kostet mich das Objekt wirklich?
Finanzieren: Was kann ich mir leisten, und trägt es sich?
Vermieten: Miete, Nebenkosten und Fristen
Besitzen und sanieren: Substanz, Energie, Steuer
Verkaufen: Preis, Steuer und Präsentation
Mieten: Ihre Rechte als Mieter
Wenn ein Rechner nicht weiterhilft
Ihre Haken bleiben in diesem Browser gespeichert. Es wird nichts übertragen.
Dieses Werkzeug wurde nicht von einem Rechtsanwalt geprüft. Es bildet die Vorgehensweise eines langjährigen Immobilieninvestors ab, der es selbst genau so einsetzt. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
Welcher Rechner beantwortet welche Frage?
Die Werkzeuge auf diesem Portal sind nicht nach Themen sortiert, sondern nach Entscheidungen. Vor dem Kauf geht es um zwei getrennte Fragen: Was kostet das Ganze über den Kaufpreis hinaus, und stimmt das, was im Exposé und in den Unterlagen steht? Beim Finanzieren geht es um die Tragfähigkeit — einmal aus Sicht der Bank über den Beleihungsauslauf, einmal aus Ihrer Sicht über die Monatsrate und das, was am Ende übrig bleibt. Beim Vermieten dreht sich fast alles um Fristen und Obergrenzen: Wie viel darf die Miete steigen, ab wann, und wie muss das Schreiben aussehen. Beim Besitzen geht es um Geld, das Sie heute für morgen zurücklegen, und um Steuern, die Sie sich holen können. Beim Verkaufen um den Zeitpunkt. Wenn Sie unsicher sind, welcher Rechner passt: Wählen Sie die Gruppe, in der Sie gerade stecken, und lesen Sie dort die Fragen — jede ist so formuliert, wie sie sich im Kopf stellt.
Warum ist eine Modellrechnung kein Gutachten?
Jeder Rechner ist ein Modell: Er nimmt die Zahlen, die Sie eingeben, wendet eine Formel darauf an und lässt alles weg, was nicht abgefragt wurde. Ein Gutachten macht das Gegenteil — es sieht sich die konkrete Immobilie an, wägt Besonderheiten ab und trägt die Verantwortung für das Ergebnis. Deshalb kann ein Rendite-Rechner sagen, dass sich ein Objekt zu einem bestimmten Preis rechnet, aber nicht, ob der Keller feucht ist. Deshalb kann der Restnutzungsdauer-Rechner Ihre Steuerersparnis beziffern, aber das Gutachten, das das Finanzamt sehen will, nicht ersetzen. Nehmen Sie ein Rechnerergebnis als Größenordnung und als Grundlage für die nächste Frage, nicht als Beweis.
Welche Angaben sollten Sie vorher zusammensuchen?
Ein Rechner ist so gut wie seine Eingaben. Für die Kaufseite brauchen Sie Kaufpreis, Bundesland, die Maklerprovision aus dem Exposé und Ihr verfügbares Eigenkapital; für die Finanzierung zusätzlich Zinssatz, Tilgung und Zinsbindung aus dem Angebot der Bank sowie Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Für Mieterhöhungen halten Sie Mietvertrag, die aktuelle Nettokaltmiete, das Datum der letzten Erhöhung und die Wohnfläche bereit — bei der Indexmiete außerdem die beiden Indexstände des Statistischen Bundesamts. Für die Nebenkostenabrechnung brauchen Sie die Belege des Abrechnungsjahres, die Verteilerschlüssel aus dem Mietvertrag und die Zeiträume aller Mieter. Für die Steuerthemen die Kaufvertragsdaten, den Bodenwertanteil und Ihren persönlichen Steuersatz. Wer stattdessen schätzt, bekommt ein geschätztes Ergebnis — das ist kein Fehler, solange Sie es wissen.
Was können die Rechner bewusst nicht?
Sie treffen keine Entscheidung für Sie und bewerten Ihren Einzelfall nicht. Sie kennen weder den Zustand Ihrer Immobilie noch die Vorgeschichte mit Ihrem Mieter oder die Absichten Ihres Verhandlungspartners. Sie sagen auch nicht voraus, wie sich Preise, Mieten oder Zinsen entwickeln: Wo eine Wertsteigerung oder eine Anlagerendite in die Rechnung eingeht, ist das ausdrücklich Ihre Annahme und keine Prognose des Portals. Und sie ersetzen keine amtlichen Werte — die Indexstände, den Mietspiegel Ihrer Stadt und den Bodenrichtwert müssen Sie aus der jeweiligen Quelle holen. Wir codieren solche Werte bewusst nicht fest ein, sondern verlinken die Stelle, an der sie amtlich stehen.
Wie ordnen Sie ein Ergebnis richtig ein?
Drei Handgriffe helfen fast immer. Erstens: Rechnen Sie jede Zahl zweimal, einmal vorsichtig und einmal optimistisch. Liegt die Entscheidung in beiden Fällen gleich, ist sie robust; kippt sie, hängt sie an einer Annahme, die Sie besser absichern. Zweitens: Sehen Sie sich den Rechenweg an, den die Werkzeuge mit ausgeben. Wenn eine Zeile Sie überrascht, steckt dort meist ein Eingabefehler oder eine Annahme, die Sie nicht teilen. Drittens: Vergleichen Sie nur Gleiches mit Gleichem — eine Bruttorendite ist keine Nettorendite, und der Überschuss, den das Finanzamt sieht, ist nicht das Geld auf Ihrem Konto. Zwei Rechner zur selben Immobilie dürfen deshalb unterschiedliche Zahlen zeigen, ohne dass einer falsch liegt.
Wo bleiben Ihre Daten?
Die Rechner auf den Portalseiten laufen vollständig in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden nicht an einen Server übertragen; was zwischengespeichert wird, liegt lokal in Ihrem Browser, damit Sie später weiterarbeiten können, und lässt sich dort jederzeit löschen. Das gilt für alle Rechner zu Kaufnebenkosten, Budget, Kaufen oder Mieten, Kündigungsfristen, Indexmiete, Modernisierung, Spekulationssteuer, Kaution, Rendite, Überschuss, Restnutzungsdauer, Rücklagen, Streitkosten, Nebenkosten, Verkaufen oder Vermieten und den Mietanhebungs-Fahrplan. Anders ist es bei den Werkzeugen, die Dokumente oder Bilder verarbeiten oder ein Ergebnis erzeugen, das Sie später wieder abrufen: Exposé-Check, TE-Check, Grundriss-Vorschau, 360°-Rundgang-Studio, Makler-Check, KI-Helfer, Mietvertrag-Assistent, Mieterwechsel, Eigenbedarf, Mitmieter-Auszug und der Grundsteuerbescheid-Check senden Ihre Angaben an einen Server. Was dort geschieht, steht in der Datenschutzerklärung des jeweiligen Werkzeugs.
Häufige Fragen
Kosten die Rechner etwas?
Die Rechner sind kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Kostenpflichtig sind nur einzelne weiterführende Ergebnisse: das Dokumentenpaket des Mietvertrag-Assistenten, der Makler-Report, der Anbieter-Vergleich zur Restnutzungsdauer und die Dokumentenpakete beim Mitmieter-Auszug kosten jeweils 9,90 Euro inklusive Umsatzsteuer. Der Preis steht vor dem Bezahlen auf der jeweiligen Seite.
Muss ich mich anmelden, um einen Rechner zu benutzen?
Für die Rechner nicht. Ein Konto brauchen Sie nur bei den Werkzeugen, die einen Vorgang über mehrere Sitzungen führen oder Dokumente für Sie aufbewahren, etwa beim Mieterwechsel oder bei der Eigenbedarfs-Fallakte.
Kann ich das Ergebnis speichern oder ausdrucken?
Ja. Die Rechner geben den Rechenweg mit aus, sodass Sie die Seite ausdrucken oder als PDF sichern können. Ihre Eingaben bleiben außerdem lokal im Browser gespeichert: Wenn Sie die Seite später erneut öffnen, steht alles noch da, solange Sie den Browserspeicher nicht geleert haben.
Woher stammen die Werte, mit denen die Rechner rechnen?
Aus den amtlichen Quellen, nicht aus Faustformeln. Die Grunderwerbsteuersätze kommen aus den Landesgesetzen aller 16 Bundesländer, die Notar- und Grundbuchgebühren aus der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes, die Feiertage im Fristenrechner aus den Feiertagsregelungen der Länder, die Grundsteuer-Hebesätze aus den Satzungen von über 6.000 Gemeinden. Jede Rechenzeile nennt die Fundstelle, auf der sie beruht.
Wie aktuell sind Steuersätze, Fristen und Grenzwerte?
Die fest hinterlegten Werte werden nachgezogen, wenn sich die Rechtslage ändert; auf jeder Rechnerseite steht, worauf sie beruht. Werte, die sich laufend ändern, hinterlegen wir bewusst nicht fest: Den Verbraucherpreisindex und den Mietspiegel Ihrer Stadt geben Sie selbst ein, wir verlinken dafür die amtliche Quelle. So rechnen Sie immer mit dem Stand, den Sie selbst geprüft haben.
Kann ich ein Rechnerergebnis der Bank, dem Finanzamt oder dem Gericht vorlegen?
Als Vorbereitung ja, als Nachweis nein. Ein Rechnerergebnis ist eine Modellrechnung mit Ihren Angaben — es zeigt, dass Sie sauber gerechnet haben, und macht das Gespräch konkreter. Für einen förmlichen Nachweis verlangen Bank, Finanzamt und Gericht eigene Unterlagen, etwa ein Gutachten oder die Originalbelege.
Warum kommen zwei Rechner zu ähnlichen Fragen auf unterschiedliche Zahlen?
Weil sie unterschiedliche Fragen beantworten. Der Überschuss-Rechner zeigt, was steuerlich als Überschuss gilt, und daneben, was auf dem Konto bleibt — Abschreibung mindert das eine, nicht das andere. Der Rendite-Rechner betrachtet das Objekt, der Kaufen-oder-mieten-Rechner Ihr gesamtes Vermögen über Jahrzehnte. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob beide von derselben Bezugsgröße ausgehen, bevor Sie einen Fehler vermuten.
Was mache ich, wenn kein Rechner zu meiner Frage passt?
Dann hilft die Seite zum KI-Immobilien-Helfer weiter: Sie zeigt, wie Sie eine Frage so stellen, dass ein KI-Assistent brauchbar antwortet, und wie Sie jede Frist und jeden Betrag anschließend an der amtlichen Quelle gegenprüfen. Geht es um einen konkreten Streitfall oder um Ihre Steuererklärung, führt das Experten-Verzeichnis zu Fachleuten in Ihrer Stadt.
Quellen
- GNotKG — Gerichts- und Notarkostengesetz, Grundlage der Notar- und Grundbuchgebühren — abgerufen am 25. Juli 2026
- GNotKG Anlage 2 — Tabelle B, die Gebührentabelle für Notar und Grundbuchamt — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 11 GrEStG — Steuersatz der Grunderwerbsteuer, von dem die Länder abweichen dürfen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte: Zehnjahresfrist und Eigennutzungs-Ausnahme — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 7 EStG — Absetzung für Abnutzung, Gebäude-AfA-Sätze — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 4 ImmoWertV — Alter, Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 559 BGB — Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 557b BGB — Indexmiete — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 573c BGB — Fristen der ordentlichen Kündigung — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 551 BGB — Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 2 BetrKV — Aufstellung der umlagefähigen Betriebskosten — abgerufen am 25. Juli 2026
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