Die 15-%-Regel bei Renovierungen
Renovieren Sie in den ersten drei Jahren nach dem Kauf für mehr als 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes (netto), wird aus dem Sofortabzug als Werbungskosten eine Abschreibung über Jahrzehnte. Wir erklären die Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, warum der Bodenanteil herausgerechnet wird — und die Standardhebungs-Falle, die auch nach drei Jahren noch zuschnappt.
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Hier entsteht das Werkzeug zu diesem Service. So wird es aussehen:
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