Mieterhöhung prüfen lassen
Ihr Vermieter will mehr Miete? Die meisten Erhöhungsschreiben sind angreifbar — an der Form, an einer Frist oder an der Begründung. Diese abhakbare Liste führt Sie in fünf Schritten durch die Prüfung: Formalien, Fristen, Begründung, Kappungsgrenze und Ihre Antwort. Am Ende wissen Sie, ob Sie zustimmen müssen und wie viel wirklich fällig ist.
Stand:
Mieterhöhungs-Prüfliste
0 von 41 erledigt
Formalien des Schreibens prüfen
Fristen prüfen
Begründung prüfen
Kappungsgrenze nachrechnen
Reagieren
Ihre Haken bleiben in diesem Browser gespeichert. Es wird nichts übertragen.
Dieses Werkzeug wurde nicht von einem Rechtsanwalt geprüft. Es bildet die Vorgehensweise eines langjährigen Immobilieninvestors ab, der es selbst genau so einsetzt. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Nein — jedenfalls nicht automatisch. Die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist kein Recht des Vermieters, die Miete einseitig zu ändern, sondern ein Anspruch auf Ihre Zustimmung (§ 558 Abs. 1 BGB). Ohne Zustimmung passiert zunächst gar nichts: Die Miete bleibt, wie sie ist. Erst wenn Sie zustimmen — oder ein Gericht Sie dazu verurteilt — schulden Sie mehr. Sie müssen dem Schreiben also nicht widersprechen; Schweigen ist keine Zustimmung. Umgekehrt gilt: Wer die höhere Miete einfach überweist, kann damit stillschweigend zugestimmt haben. Zahlen Sie bis zu Ihrer Entscheidung weiter den alten Betrag. Die Rechnung gegen den Mietspiegel Ihrer Stadt können Sie sich abnehmen lassen — sie läuft unter mieterhoehung.de.
Die drei Fristen, an denen die meisten Erhöhungen scheitern
Erstens muss die Miete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert sein. Zweitens darf das Schreiben frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung zugehen; Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten zählen dabei nicht mit (§ 558 Abs. 1 BGB). Drittens läuft Ihre Überlegungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang, und die höhere Miete wird frühestens mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang fällig (§ 558b Abs. 1 und 2 BGB). Ein Beispiel: Geht der Brief im März zu, haben Sie bis zum 31. Mai Zeit, und die erste erhöhte Miete wäre die für Juni. Verlangt das Schreiben schon ab April mehr Geld, ist es in diesem Punkt falsch. Entscheidend ist immer der Zugang — also der Tag, an dem der Brief in Ihrem Briefkasten lag, nicht das Datum im Briefkopf.
Woran Sie erkennen, dass die Begründung nicht trägt
Das Gesetz lässt nur vier Begründungsmittel zu: einen Mietspiegel, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein begründetes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder die Benennung von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB). Gestiegene Kosten, Zinsen oder Inflation gehören nicht dazu. Besonders häufig übersehen Vermieter eine Pflicht: Enthält der qualifizierte Mietspiegel Angaben für Ihre Wohnung, müssen diese Angaben im Schreiben stehen — sogar dann, wenn die Erhöhung mit einem Gutachten oder mit Vergleichswohnungen begründet wird (§ 558a Abs. 3 BGB). Werden Vergleichswohnungen genannt, müssen Sie diese auffinden können: Straße, Hausnummer, Lage im Haus und Miete gehören dazu. Und prüfen Sie die Einordnung Ihrer Wohnung selbst nach — ein falsches Baujahr, eine zu gute Lage oder eine Ausstattung, die Sie selbst bezahlt haben, verschieben den Wert schnell um mehrere Euro je Quadratmeter.
Kappungsgrenze: so rechnen Sie in fünf Minuten nach
Die Kappungsgrenze ist unabhängig davon, was der Mietspiegel hergibt: Bei Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB). In Gebieten mit besonders gefährdeter Wohnraumversorgung sind es nur 15 vom Hundert; welche Gemeinden dazugehören, bestimmen die Landesregierungen per Verordnung für jeweils höchstens fünf Jahre. Nehmen Sie die Nettokaltmiete von vor drei Jahren, schlagen Sie 20 beziehungsweise 15 Prozent auf — mehr darf die neue Miete nicht betragen, selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher liegt. Modernisierungserhöhungen bleiben bei dieser Rechnung außen vor. Zweiter Rechenschritt: die Fläche. Bei der Mieterhöhung zählt die tatsächliche Wohnfläche ohne jeden Toleranzabzug (BGH, Urteil vom 18.11.2015 – VIII ZR 266/14). Ist Ihre Wohnung kleiner als im Vertrag angegeben, sinkt die zulässige Miete entsprechend — nachmessen lohnt sich. Wenn Sie beide Rechnungen nicht selbst führen wollen: Auf mieterhoehung.de läuft die Prüfung gegen den Mietspiegel Ihrer Stadt.
Was passiert, wenn Sie nicht zustimmen
Dann bleibt die Miete zunächst unverändert. Der Vermieter kann auf Zustimmung klagen, muss die Klage aber innerhalb von drei weiteren Monaten nach Ablauf Ihrer Überlegungsfrist erheben (§ 558b Abs. 2 BGB). Lässt er diese Frist verstreichen, ist das Verlangen verbraucht und er muss von vorn beginnen. Das Kostenrisiko ist überschaubar: Streitwert ist der Jahresbetrag der zusätzlich geforderten Miete (§ 41 GKG) — bei 40 Euro im Monat also 480 Euro. Rechnen Sie nach und stimmen Sie dem Teil zu, der zulässig ist: Eine Teilzustimmung ist wirksam, soweit sie reicht. Ein Sonderfall lohnt die Aufmerksamkeit: Hat der Vermieter formal falsch gearbeitet, kann er die Mängel noch im Prozess beheben — dann läuft Ihre Zustimmungsfrist neu (§ 558b Abs. 3 BGB). Ein Formfehler verschafft Ihnen also Zeit, selten aber das letzte Wort.
Modernisierung ist etwas anderes — und folgt eigenen Regeln
Nach einer Modernisierung darf der Vermieter die Miete ohne Ihre Zustimmung erhöhen: um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten pro Jahr (§ 559 Abs. 1 BGB). Dafür gelten eigene Deckel: höchstens 3 Euro je Quadratmeter in sechs Jahren, bei einer Ausgangsmiete unter 7 Euro je Quadratmeter höchstens 2 Euro (§ 559 Abs. 3a BGB). Wurde die Heizung mit Fördermitteln getauscht, sind 10 Prozent der Kosten abzüglich der Drittmittel umlagefähig, gekappt auf 0,50 Euro je Quadratmeter in sechs Jahren (§ 559e BGB). Prüfen Sie hier vor allem drei Dinge: Wurden Fördermittel abgezogen? Wurde der Erhaltungsanteil — also die ohnehin fällige Reparatur — herausgerechnet? Und bedeutet die Erhöhung für Sie eine unzumutbare Härte? Der Härteeinwand muss bis zum Ablauf des Monats nach Zugang der Erklärung beim Vermieter sein (§ 559 Abs. 4 und 5 BGB). Ihr Sonderkündigungsrecht besteht übrigens auch hier (§ 561 BGB).
Häufige Fragen
Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Nein. Bei der Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt der Vermieter Ihre Zustimmung. Stimmen Sie nicht zu, bleibt die Miete unverändert, bis ein Gericht Sie zur Zustimmung verurteilt. Anders ist es bei einer Modernisierungserhöhung: Die wirkt ohne Ihre Zustimmung.
Wie lange habe ich Zeit, mich zu entscheiden?
Bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens. Geht der Brief im März zu, läuft die Frist bis zum 31. Mai. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Brief bei Ihnen eingeworfen wurde, nicht das Datum im Briefkopf.
Ab wann müsste ich die höhere Miete zahlen?
Frühestens ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens. Geht das Schreiben im März zu, ist die erste erhöhte Miete die für Juni. Nennt das Schreiben einen früheren Termin, ist es in diesem Punkt falsch.
Um wie viel darf die Miete in drei Jahren steigen?
Um höchstens 20 Prozent, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur um 15 Prozent. Diese Kappungsgrenze gilt zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Es gilt immer der niedrigere der beiden Werte. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten werden dabei nicht mitgerechnet.
Kann ich nur einem Teil der Erhöhung zustimmen?
Ja. Die Zustimmung wirkt, soweit sie reicht. Ergibt Ihre Rechnung, dass nur die Hälfte des verlangten Betrags zulässig ist, stimmen Sie dieser Hälfte zu. Um den Rest kann der Vermieter weiter streiten oder klagen.
Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Der Vermieter kann auf Zustimmung klagen. Dafür hat er drei Monate nach Ablauf Ihrer Überlegungsfrist Zeit. Klagt er nicht, ist das Erhöhungsverlangen verbraucht und er muss neu beginnen. Der Streitwert eines solchen Verfahrens ist der Jahresbetrag der verlangten Erhöhung.
Kann ich wegen der Mieterhöhung kündigen?
Ja. Nach Zugang des Erhöhungsverlangens haben Sie bis zum Ablauf des zweiten Monats ein Sonderkündigungsrecht, wirksam zum Ablauf des übernächsten Monats. Kündigen Sie, tritt die Mieterhöhung nicht ein — Sie zahlen bis zum Auszug die alte Miete.
Zählt die Wohnfläche aus dem Mietvertrag?
Nein, bei der Mieterhöhung zählt die tatsächliche Wohnfläche, und zwar ohne Toleranz. Ist Ihre Wohnung kleiner als im Vertrag angegeben, sinkt die zulässige Miete entsprechend. Das hat der Bundesgerichtshof 2015 entschieden. Nachmessen kann sich deshalb unmittelbar in Euro auszahlen.
Quellen
- § 557 BGB — Mieterhöhungen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 557a BGB — Staffelmiete — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 557b BGB — Indexmiete — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (15-Monats-Frist, Kappungsgrenze) — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 558a BGB — Form und Begründung der Mieterhöhung — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 558b BGB — Zustimmung zur Mieterhöhung (Überlegungsfrist, Klagefrist) — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 558d BGB — Qualifizierter Mietspiegel — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 559 BGB — Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 559e BGB — Mieterhöhung bei Modernisierung der Heizungsanlage — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 561 BGB — Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 174 BGB — Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 41 GKG — Streitwert bei Miet- und Nutzungsverhältnissen — abgerufen am 25. Juli 2026
- BGH, Urteil vom 18.11.2015 – VIII ZR 266/14 (tatsächliche Wohnfläche bei der Mieterhöhung) — abgerufen am 25. Juli 2026
Passende Ratgeber
§ 558 BGB einfach erklärt: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
§ 558 BGB erlaubt Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, begrenzt durch 15-Monats-Frist und Kappungsgrenze von 20 bzw. 15 Prozent in drei Jahren.
RatgeberKappungsgrenze: Wo gelten 15 statt 20 Prozent – und wie rechnet man?
Die Kappungsgrenze deckelt Mieterhöhungen auf 20 %, in 14 von 16 Ländern gebietsweise per Verordnung auf 15 % gesenkt (§ 558 BGB) – alle Länder im Überblick.
RatgeberMieterhöhung bei langjährigen Mietern: Gibt es einen Bestandsschutz?
Nein, langjährige Mieter haben keinen Sonderschutz. Es gelten Vergleichsmiete und Kappungsgrenze wie überall – warum die Miete oft trotzdem niedriger bleibt.
RatgeberMieterhöhung nach Eigentümerwechsel: Was darf der neue Vermieter?
Ein Eigentümerwechsel ändert nichts an der Mieterhöhung: Der Käufer tritt in den Mietvertrag ein, alle Fristen nach § 558 BGB laufen unverändert weiter.
RatgeberMieterhöhung nach Modernisierung: Wie viel darf umgelegt werden?
Nach einer Modernisierung dürfen Vermieter jährlich 8 % der Kosten umlegen – gedeckelt auf 3 Euro je m² in 6 Jahren, bei Ausgangsmiete unter 7 Euro nur 2 Euro.
RatgeberMieterhöhung nicht zustimmen: Wann dürfen Sie ablehnen – und was passiert dann?
Eine Mieterhöhung müssen Sie nicht akzeptieren: Ohne Zustimmung bleibt die Miete unverändert. Prüfgründe, Fristen, Teilzustimmung und Klagerisiko im Überblick.
RatgeberPasst dazu
Nebenkostenabrechnung prüfen lassen
Diese Seite prüft Ihre Abrechnung nicht automatisch — sie führt Sie durch die Prüfung.
Tool verfügbarNeue Mietwohnung finden
Eine Suche, alle Portale: Wir durchsuchen mehrere Immobilienportale gleichzeitig und benachrichtigen Sie, sobald eine Wohnung zu Ihren Kriterien passt — bevor sie alle anderen sehen.
Tool verfügbarFormulare für Einzug & Auszug
Übergabeprotokoll, Zählerstände, Wohnungsgeberbestätigung: alles für einen sauberen Ein- und Auszug — als geführter Vorgang statt Formular-Schublade.
In Planung