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Immobilien-GmbH: Lohnt sich das?

Die vermögensverwaltende GmbH senkt die laufende Steuerlast auf Mieteinnahmen deutlich — solange das Geld in der Gesellschaft bleibt. Sie kostet dafür die Zehnjahresfrist beim Verkauf und jedes Jahr Geld für Buchführung, Abschluss und Offenlegung. Diese abhakbare Liste führt Sie durch die vollständige Rechnung: Ausgangslage, Steuerwirkung, Gründung, laufender Betrieb und Ausstieg.

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Immobilien-GmbH-Checkliste

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Gründung vorbereiten

Laufender Betrieb

Ausstieg und Übertragung

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Dieses Werkzeug wurde nicht von einem Rechtsanwalt geprüft. Es bildet die Vorgehensweise eines langjährigen Immobilieninvestors ab, der es selbst genau so einsetzt. Es ersetzt keine Rechtsberatung.

Ab wann rechnet sich eine Immobilien-GmbH?

Die kurze Antwort: wenn drei Dinge zusammenkommen. Sie liegen persönlich im oberen Steuerbereich, die Mieteinnahmen bleiben dauerhaft in der Gesellschaft, und Sie wollen die Immobilien langfristig halten statt in absehbarer Zeit zu verkaufen. Fehlt eine dieser Bedingungen, ist die GmbH meist teurer als das private Halten. Der Grund ist die Zwei-Ebenen-Besteuerung: Auf der ersten Ebene zahlt die Gesellschaft Körperschaftsteuer — bis 2027 15 Prozent, danach in Stufen abgesenkt bis auf 10 Prozent ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG) — zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (§ 4 SolZG 1995). Auf der zweiten Ebene kostet jede Ausschüttung an Sie 25 Prozent Kapitalertragsteuer (§ 32d Abs. 1 EStG). Wer alles sofort entnimmt, landet in der Summe ungefähr dort, wo er privat auch gelandet wäre — nur mit mehr Aufwand. Diese Seite rechnet die GmbH im Detail durch. Wenn Sie noch grundsätzlich zwischen den Wegen wählen — privat halten, GmbH oder Familienstiftung —, beginnen Sie beim Rechtsformvergleich unter Privat, GmbH oder Familienstiftung?; dort steht die Einordnung aller drei Strukturen nebeneinander.

Die erweiterte Kürzung: der eigentliche Grund für die GmbH — und woran sie scheitert

Eine GmbH gilt kraft Rechtsform als Gewerbebetrieb, ihre Mieten wären damit gewerbesteuerpflichtig. Genau das verhindert die erweiterte Kürzung: Auf Antrag wird bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz — oder daneben eigenes Kapitalvermögen — verwalten und nutzen, der Gewerbeertrag um den Teil gekürzt, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG). Im Ergebnis bleibt auf die Mieten nur die Körperschaftsteuer samt Solidaritätszuschlag — das ist der Hebel, der die Immobilien-GmbH überhaupt attraktiv macht. Das Wort ausschließlich ist dabei wörtlich zu nehmen, und daran scheitern die meisten Strukturen. Drei Fallstricke stechen hervor. Erstens die Nutzung durch einen Gesellschafter: Dient der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters, ist die Kürzung ausgeschlossen (§ 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG) — wer als Arzt oder Handwerker seine Räume von der eigenen Immobilien-GmbH mietet, verliert sie. Zweitens die Nebeneinnahmen: Strom aus erneuerbaren Energien und Ladestationen sind nur bis 20 Prozent, andere unmittelbare Vertragsbeziehungen mit den Mietern nur bis 5 Prozent der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung unschädlich (§ 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b und c GewStG). Eine mitvermietete Betriebsvorrichtung oder ein zu breit angelegtes Service-Angebot kann genügen. Drittens die Gelegenheitsgeschäfte: Wer nebenbei handelt, entwickelt oder vermittelt, ist nicht mehr ausschließlich vermögensverwaltend. Die Kürzung fällt dabei nicht anteilig weg, sondern ganz — und zwar für das gesamte Jahr.

Der Preis: im Betriebsvermögen gibt es keine Spekulationsfrist

Privat gehaltene Immobilien können Sie nach zehn Jahren steuerfrei verkaufen: Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt nur vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). In der GmbH gibt es diese Frist nicht. Dort sind alle Einkünfte Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG), jede Immobilie gehört zum Betriebsvermögen, und jeder Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig — nach fünf Jahren genauso wie nach dreißig. Verschärfend kommt hinzu: Der Buchwert sinkt durch die jährliche Abschreibung, sodass der steuerpflichtige Gewinn mit jedem Jahr wächst, selbst wenn der Marktwert gleich bleibt. Wer eine Immobilie kauft, um sie in zehn bis fünfzehn Jahren mit Gewinn zu verkaufen, verschenkt in der GmbH genau den Vorteil, der das private Halten so stark macht. Wer dagegen aufbaut, umschichtet und die Substanz über Generationen halten will, für den ist dieser Nachteil eher theoretisch — er verkauft ohnehin nicht.

Was die GmbH jedes Jahr kostet

Die Gesellschaft ist buchführungspflichtig: Bücher führen und die Lage des Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung darstellen (§ 238 Abs. 1 HGB), also doppelte Buchführung statt Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Der Jahresabschluss ist in den ersten drei Monaten des folgenden Geschäftsjahrs aufzustellen, bei kleinen Kapitalgesellschaften innerhalb von sechs Monaten (§ 264 Abs. 1 HGB). Und er muss offengelegt werden: spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag elektronisch an die das Unternehmensregister führende Stelle (§ 325 Abs. 1a HGB). Kleinstkapitalgesellschaften kommen mit der Hinterlegung der Bilanz davon (§ 326 Abs. 2 HGB), aber auch das ist ein Vorgang mit Frist. Dazu kommen Gründungskosten — notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (§ 2 Abs. 1 GmbHG), Handelsregister, Stammkapital von 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG) — sowie die Grunderwerbsteuer, wenn vorhandene Immobilien in die Gesellschaft wandern (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Diese Kosten sind weitgehend unabhängig von der Zahl der Wohnungen. Genau deshalb ist die GmbH eine Frage der Größe: Bei zwei Wohnungen frisst der Aufwand den Steuervorteil, bei zwanzig fällt er kaum noch ins Gewicht.

Wie viel bleibt nach der Ausschüttung übrig?

Rechnen Sie immer beide Ebenen, sonst führt der Vergleich in die Irre. Ebene eins: Von 100 Euro Gewinn gehen Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ab; bei 15 Prozent Körperschaftsteuer sind das rund 15,8 Euro, sodass gut 84 Euro in der Gesellschaft bleiben. Solange das Geld dort arbeitet — für die nächste Anzahlung, für Tilgung, für Instandhaltung —, ist das ein erheblicher Vorsprung gegenüber dem privaten Halten im Spitzensteuersatz. Ebene zwei: Sobald Sie ausschütten, fallen auf den ausgeschütteten Betrag 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag an (§ 32d Abs. 1 EStG). Aus 100 Euro Gewinn werden dann etwa 62 Euro in Ihrer Tasche. Damit liegt die Gesamtbelastung ungefähr auf dem Niveau des privaten Spitzensteuersatzes — der große Vorteil verschwindet. Die Immobilien-GmbH ist deshalb kein Steuersparmodell für den laufenden Lebensunterhalt, sondern ein Thesaurierungsmodell: Sie verschiebt die zweite Steuerebene in die Zukunft und stellt bis dahin mehr Kapital für den weiteren Aufbau bereit. Wer die Mieten zum Leben braucht, gewinnt dadurch nichts.

Haftungsbeschränkung — und was die Bank davon hält

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Das ist ein echter Vorteil gegenüber dem privaten Halten, vor allem bei Risiken aus dem Gebäudebetrieb: Verkehrssicherungspflichten, Bauschäden, Streit mit Mietern. In der Praxis wird die Haftungsbeschränkung dort durchbrochen, wo es am meisten zählt — bei der Finanzierung. Banken finanzieren eine junge, kapitalschwache GmbH regelmäßig nur gegen persönliche Bürgschaft der Gesellschafter. Wirtschaftlich haften Sie dann für den größten Posten wieder privat. Kalkulieren Sie die Haftungsbeschränkung deshalb nicht als Hauptargument ein: Sie schützt vor dem, was um die Immobilie herum passiert, nicht vor dem Kredit. Ein zweiter Punkt gehört dazu: Die Offenlegung des Jahresabschlusses macht Ihre Zahlen für jeden einsehbar — für Geschäftspartner, Wettbewerber und Nachbarn.

Häufige Fragen

Ab welcher Größe lohnt sich eine Immobilien-GmbH?

Eine feste Grenze gibt es nicht, aber eine Faustregel: Der jährliche Steuervorteil muss die laufenden Kosten für Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung deutlich übersteigen. Weil diese Kosten kaum mit der Zahl der Wohnungen wachsen, wird die GmbH mit jedem weiteren Objekt günstiger. Bei ein bis zwei Wohnungen lohnt sie sich in aller Regel nicht.

Wie hoch ist die Steuerbelastung in der GmbH?

Auf einbehaltene Gewinne fallen Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag an, zusammen rund 15,8 Prozent beim aktuellen Satz von 15 Prozent. Die Körperschaftsteuer sinkt stufenweise: 14 Prozent im Jahr 2028, dann 13, 12 und 11 Prozent, ab 2032 nur noch 10 Prozent. Gewerbesteuer fällt bei reiner Grundstücksverwaltung wegen der erweiterten Kürzung im Ergebnis nicht an.

Was ist die erweiterte Kürzung?

Eine Regel im Gewerbesteuergesetz, nach der Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, auf Antrag den darauf entfallenden Teil ihres Gewerbeertrags kürzen dürfen. Im Ergebnis zahlt eine reine Immobilien-GmbH keine Gewerbesteuer auf die Mieten. Entscheidend ist das Wort ausschließlich: Schon eine kleine gewerbliche Nebentätigkeit kann die Kürzung für das ganze Jahr kosten.

Kann ich meine private Immobilie einfach in die GmbH einbringen?

Nein, das ist ein Erwerbsvorgang wie jeder andere und löst Grunderwerbsteuer aus. Der gesetzliche Satz liegt bei 3,5 Prozent, die Länder erheben je nach Bundesland bis zu 6,5 Prozent. Liegt der eigene Kauf weniger als zehn Jahre zurück, kommt für Sie privat noch die Steuer auf den Veräußerungsgewinn dazu. Außerdem muss die Bank dem Schuldnerwechsel zustimmen.

Gilt die Zehnjahresfrist auch für Immobilien in der GmbH?

Nein. Die Zehnjahresfrist gilt nur für private Veräußerungsgeschäfte. In der GmbH gehört jede Immobilie zum Betriebsvermögen, und jeder Verkaufsgewinn ist steuerpflichtig — unabhängig von der Haltedauer. Das ist der wichtigste Nachteil der Rechtsform und für viele der Punkt, an dem die Entscheidung fällt.

Kann ich als Geschäftsführer ein Gehalt beziehen?

Ja, das Geschäftsführergehalt mindert den Gewinn der Gesellschaft. Es muss allerdings der Höhe nach angemessen und im Voraus klar vereinbart sein. Ist es überhöht oder fehlt eine saubere Vereinbarung, behandelt das Finanzamt den Betrag als verdeckte Gewinnausschüttung — er mindert das Einkommen der Gesellschaft dann nicht.

Haftet mein Privatvermögen wirklich nicht?

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Bei der Finanzierung wird diese Trennung in der Praxis aber häufig aufgehoben: Banken verlangen von jungen Gesellschaften persönliche Bürgschaften der Gesellschafter. Für den größten Posten, den Kredit, haften Sie dann wirtschaftlich doch wieder selbst.

Worin unterscheidet sich diese Seite vom Rechtsformvergleich?

Hier geht es um die GmbH im Detail: Steuersätze, erweiterte Kürzung, Gründung, laufender Betrieb und Ausstieg. Der Rechtsformvergleich unter Privat, GmbH oder Familienstiftung ordnet dagegen alle drei Haltestrukturen nebeneinander ein und ist der richtige Einstieg, wenn die Grundsatzfrage noch offen ist.

Quellen

  1. § 23 KStG — Steuersatz (Absenkung bis 2032) — abgerufen am 25. Juli 2026
  2. § 8 KStG — Ermittlung des Einkommens, verdeckte Gewinnausschüttung — abgerufen am 25. Juli 2026
  3. § 8b KStG — Beteiligungen an anderen Körperschaften — abgerufen am 25. Juli 2026
  4. § 4 SolZG 1995 — Zuschlagsatz — abgerufen am 25. Juli 2026
  5. § 9 GewStG — Kürzungen (erweiterte Kürzung, Nr. 1 Satz 2 bis 5) — abgerufen am 25. Juli 2026
  6. § 11 GewStG — Steuermesszahl und Steuermessbetrag — abgerufen am 25. Juli 2026
  7. § 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte (Zehnjahresfrist) — abgerufen am 25. Juli 2026
  8. § 32d EStG — Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen — abgerufen am 25. Juli 2026
  9. § 17 EStG — Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften — abgerufen am 25. Juli 2026
  10. § 3 EStG — Steuerfreie Einnahmen (Nr. 40, Teileinkünfteverfahren) — abgerufen am 25. Juli 2026
  11. § 7 EStG — Absetzung für Abnutzung (Gebäude-AfA) — abgerufen am 25. Juli 2026
  12. § 2 GmbHG — Form des Gesellschaftsvertrags — abgerufen am 25. Juli 2026
  13. § 5 GmbHG — Stammkapital; Geschäftsanteil — abgerufen am 25. Juli 2026
  14. § 7 GmbHG — Anmeldung der Gesellschaft — abgerufen am 25. Juli 2026
  15. § 13 GmbHG — Juristische Person; Handelsgesellschaft (Haftung) — abgerufen am 25. Juli 2026
  16. § 1 GrEStG — Erwerbsvorgänge (auch Anteilsübertragungen ab 90 Prozent) — abgerufen am 25. Juli 2026
  17. § 11 GrEStG — Steuersatz — abgerufen am 25. Juli 2026
  18. § 238 HGB — Buchführungspflicht — abgerufen am 25. Juli 2026
  19. § 264 HGB — Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses — abgerufen am 25. Juli 2026
  20. § 325 HGB — Offenlegung — abgerufen am 25. Juli 2026
  21. § 326 HGB — Größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung — abgerufen am 25. Juli 2026
  22. § 16 ErbStG — Freibeträge — abgerufen am 25. Juli 2026
  23. § 13b ErbStG — Begünstigtes Vermögen (Verwaltungsvermögen, Wohnungsvermietung) — abgerufen am 25. Juli 2026

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