Mietanpassung: Taktik & Vorgehen
Eine Mieterhöhung scheitert selten am Recht und fast immer an der Form: falsche Frist, unvollständige Begründung, nicht alle Mieter angeschrieben. Diese abhakbare Liste führt Sie durch die vier zulässigen Wege und die Formalien, an denen die meisten Schreiben unwirksam werden.
Stand:
Mieterhöhungs-Checkliste
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Ist eine Erhöhung überhaupt zulässig?
Den richtigen Weg wählen
Die Begründung sauber aufbauen
Das Schreiben formal richtig aufsetzen
Bei Modernisierung zusätzlich beachten
Nach dem Versand und wenn der Mieter nicht zustimmt
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Dieses Werkzeug wurde nicht von einem Rechtsanwalt geprüft. Es bildet die Vorgehensweise eines langjährigen Immobilieninvestors ab, der es selbst genau so einsetzt. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
Welcher Weg der Mieterhöhung passt zu meiner Situation?
Im laufenden Mietverhältnis bleiben Ihnen zwei Wege: die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und die Umlage nach einer Modernisierung. Der erste braucht die Zustimmung des Mieters und ist durch die Kappungsgrenze begrenzt, der zweite wirkt einseitig, setzt aber eine echte Modernisierung voraus. Staffel- und Indexmiete lassen sich nur bei Vertragsschluss vereinbaren — für bestehende Verträge kommen sie zu spät. Wer neu vermietet, sollte vorher klären, ob die Mietpreisbremse gilt: In ausgewiesenen Gebieten liegt die Obergrenze bei 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Warum scheitern so viele Mieterhöhungen an der Form?
Weil das Gesetz an das Erhöhungsverlangen strenge Anforderungen stellt und ein Fehler nicht heilbar ist: Ein unwirksames Verlangen bleibt unwirksam, Sie müssen komplett neu anfangen und verlieren Monate. Die häufigsten Fehler sind immer dieselben: Es sind nicht alle im Vertrag stehenden Mieter angeschrieben, die Begründung nennt keine drei identifizierbaren Vergleichswohnungen, oder die 15-Monats-Frist ist falsch gerechnet. Prüfen Sie deshalb vor dem Versand lieber zweimal die Formalien als einmal zu wenig.
Wie ermittle ich die ortsübliche Vergleichsmiete richtig?
Maßgeblich sind die Entgelte, die in der Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden. Gibt es für Ihre Gemeinde einen qualifizierten Mietspiegel, ist er das beste Mittel: Für seine Angaben gilt die gesetzliche Vermutung, dass sie die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Enthält er Angaben zu Ihrer Wohnung, müssen Sie diese im Schreiben ohnehin mitteilen — selbst wenn Sie mit einem Gutachten begründen. Ordnen Sie die Wohnung ehrlich in die Felder ein: Wer sich bei Baujahr, Lage oder Ausstattung großzügig bedient, verliert vor Gericht die Glaubwürdigkeit für das ganze Schreiben.
Was gilt bei der Modernisierungsumlage seit den letzten Reformen?
Umlagefähig sind 8 Prozent der aufgewendeten Kosten pro Jahr, abzüglich des Erhaltungsanteils und aller Fördermittel. Gekappt wird bei 3 Euro je Quadratmeter in sechs Jahren, bei einer Ausgangsmiete unter 7 Euro je Quadratmeter bei 2 Euro. Für den geförderten Heizungstausch gilt seit 2024 eine eigene, deutlich engere Regel: 10 Prozent der Kosten abzüglich Drittmittel und eine Kappung bei 0,50 Euro je Quadratmeter in sechs Jahren. Für kleine Maßnahmen bis 10.000 Euro je Wohnung gibt es das vereinfachte Verfahren mit pauschalem Erhaltungsabzug von 30 Prozent — danach sind Sie allerdings fünf Jahre lang davon ausgeschlossen.
Was passiert, wenn der Mieter nicht zustimmt?
Bei der Vergleichsmieten-Erhöhung passiert ohne Zustimmung zunächst gar nichts — die Miete bleibt, wie sie ist. Sie haben dann drei Monate nach Ablauf der Überlegungsfrist Zeit, auf Zustimmung zu klagen. Verstreicht diese Frist, ist das Verlangen verbraucht und Sie müssen von vorn beginnen. Eine Teilzustimmung ist wirksam, soweit sie reicht: Stimmt der Mieter der Hälfte zu, gilt die halbe Erhöhung, um den Rest können Sie streiten. Bei der Modernisierungsumlage brauchen Sie dagegen keine Zustimmung — hier muss der Mieter aktiv werden, wenn er sich wehren will.
Sollte ich die Kappungsgrenze immer ausschöpfen?
Nicht automatisch. Eine Erhöhung an der Obergrenze kann einen langjährigen, zuverlässigen Mieter zum Auszug bewegen — und dann stehen Renovierung, Leerstandsmonate und Neuvermietungsaufwand gegen den Zugewinn. Rechnen Sie beides gegeneinander: Was bringen zwölf Monate höhere Miete, und was kostet ein Mieterwechsel? Beachten Sie außerdem das Sonderkündigungsrecht: Nach einer Mieterhöhung darf der Mieter mit verkürzter Frist kündigen, und die Erhöhung tritt dann gar nicht erst ein. Wer moderat und mit nachvollziehbarer Begründung erhöht, bekommt häufiger eine Zustimmung ohne Streit.
Häufige Fragen
Wie oft darf ich die Miete erhöhen?
Die Miete muss vor der neuen Erhöhung 15 Monate unverändert geblieben sein, und seit der letzten Erhöhung müssen mindestens zwölf Monate vergangen sein, bevor das Schreiben zugehen darf. Zusätzlich begrenzt die Kappungsgrenze den Gesamtanstieg auf 20 Prozent in drei Jahren, in ausgewiesenen Gebieten auf 15 Prozent.
Muss die Mieterhöhung unterschrieben sein?
Nein, es genügt die Textform. Ein Brief mit maschinellem Namenszug oder eine E-Mail reichen aus, solange der Erklärende erkennbar ist. Wichtig ist dagegen, dass alle Vermieter das Verlangen stellen und alle im Vertrag stehenden Mieter es erhalten.
Ab wann muss der Mieter die höhere Miete zahlen?
Frühestens ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens. Geht das Schreiben im Januar zu, ist die erste erhöhte Miete die für April fällig.
Was zählt bei der Mieterhöhung als Wohnfläche?
Die tatsächliche Wohnfläche. Anders als früher gibt es keinen Toleranzabzug: Ist die Wohnung kleiner als im Vertrag angegeben, gilt die kleinere Fläche, ist sie größer, die größere. Das hat der Bundesgerichtshof 2015 entschieden.
Kann ich nach einer Modernisierung zusätzlich nach Vergleichsmiete erhöhen?
Grundsätzlich ja, die beiden Wege schließen sich nicht aus. Sie dürfen aber nicht dieselbe Verbesserung zweimal verwerten: Was Sie über die Modernisierungsumlage abrechnen, darf nicht noch einmal als Ausstattungsmerkmal in die Vergleichsmiete einfließen.
Was ist der Unterschied zwischen Staffel- und Indexmiete?
Bei der Staffelmiete stehen die künftigen Beträge und Termine schon im Vertrag, bei der Indexmiete richtet sich die Miete nach dem Verbraucherpreisindex. Beide müssen jeweils ein Jahr unverändert bleiben. Solange eine davon gilt, ist eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen.
Muss ich bei der Neuvermietung die Vormiete offenlegen?
Nur wenn Sie sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse berufen wollen. Dann müssen Sie unaufgefordert und in Textform vor der Vertragserklärung des Mieters darüber informieren. Versäumen Sie das, können Sie sich später nicht mehr auf die Ausnahme stützen.
Kann der Mieter wegen der Erhöhung kündigen?
Ja. Nach Zugang des Erhöhungsverlangens hat er ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ablauf des zweiten Monats, wirksam zum Ende des übernächsten Monats. Kündigt er, tritt die Erhöhung nicht ein.
Quellen
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 558a BGB — Form und Begründung der Mieterhöhung — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 558b BGB — Zustimmung zur Mieterhöhung — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 558d BGB — Qualifizierter Mietspiegel — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 559 BGB — Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 559a BGB — Anrechnung von Drittmitteln — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 559b BGB — Geltendmachung der Erhöhung — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 559c BGB — Vereinfachtes Verfahren — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 559e BGB — Modernisierung durch Heizungsanlagen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 555c BGB — Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 555d BGB — Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Härtefall — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 557a BGB — Staffelmiete — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 557b BGB — Indexmiete — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 556d BGB — Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 556g BGB — Rechtsfolgen, Auskunft über die Miete — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 561 BGB — Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung — abgerufen am 25. Juli 2026
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