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Ein Bestand kippt nicht an der Rendite, sondern am Cashflow — und beides sehen Sie erst, wenn Sie die richtigen Zahlen führen. Diese Seite ist kein Programm, das Ihre Objekte einliest, sondern die abhakbare Kennzahlen-Checkliste dahinter: Welche Zahl brauchen Sie je Objekt und über den ganzen Bestand, wie wird sie berechnet, was sagt sie aus — und wo täuscht sie? Von Brutto- und Nettomietrendite über Kaufpreisfaktor, Objekt- und Eigenkapitalrendite, Cashflow vor und nach Steuern, Kapitaldienstdeckung und Beleihungsauslauf bis zu den Frühwarnzeichen und dem monatlichen wie jährlichen Rhythmus. Rechtsstand 25. Juli 2026.
Stand:
Kennzahlen-Checkliste
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Grunddaten je Objekt erfassen
Ertragskennzahlen berechnen
Finanzierungskennzahlen
Risiko- und Frühwarnkennzahlen
Monatlicher und jährlicher Rhythmus
Was nicht in eine Bestandsübersicht gehört
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Dieses Werkzeug wurde nicht von einem Rechtsanwalt geprüft. Es bildet die Vorgehensweise eines langjährigen Immobilieninvestors ab, der es selbst genau so einsetzt. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
Welche Kennzahlen braucht ein Immobilienbestand wirklich?
Ein knappes Dutzend — mehr wird nicht gepflegt und weniger reicht nicht. Zum Ertrag: Nettomietrendite, Kaufpreisfaktor, Objektrendite und Eigenkapitalrendite. Zur Finanzierung: Cashflow vor und nach Steuern, Kapitaldienstdeckung, Beleihungsauslauf und Restschuld zum Zinsbindungsende. Zum Risiko: Leerstands- und Fluktuationsquote, Instandhaltungsbedarf je Quadratmeter und der Anteil des größten Klumpens an der Sollmiete. Dazu je Objekt ein aktueller Verkehrswert. Jede dieser Zahlen braucht zwei Ebenen: eine je Objekt, damit Sie wissen, welches Objekt zieht und welches zehrt, und eine über den Gesamtbestand, weil Banken und Steuerbescheide diese Ebene betreffen. Alles darüber hinaus ist Verfeinerung — und nichts davon nützt, wenn die Grunddaten nicht stimmen.
Warum entscheidet der Cashflow und nicht die Rendite über das Überleben eines Bestands?
Weil Sie Rendite nicht überweisen können. Eine Rate wird aus Geld bezahlt, nicht aus Prozent. Die Rendite ist eine Jahresgröße auf dem Papier, der Kapitaldienst eine Monatsgröße auf dem Konto — und Bestände gehen nicht unter, weil eine Rendite fällt, sondern weil in einem Monat mehr abfließt als hereinkommt und die Reserve leer ist. Der typische Verlauf: Ein Objekt mit ordentlicher Rendite, aber hoher Tilgung und knapper Bewirtschaftungsreserve. Ein Mieter zahlt nicht, gleichzeitig fällt die Heizung aus. Beides zusammen kostet Geld, das nicht da ist, also fließt es aus der Reserve, die eigentlich für das nächste Dach vorgesehen war. Das Dach wartet, die Substanz verschlechtert sich, der Wert sinkt, der Beleihungsauslauf steigt — und die Anschlussfinanzierung wird teurer, obwohl die Rendite im Papier die ganze Zeit gut aussah. Deshalb gehören Cashflow je Objekt, Cashflow über den Bestand und Kapitaldienstdeckung in den Monatsrhythmus, während Renditen jährlich reichen. Die Rendite beantwortet die Frage, ob sich ein Objekt lohnt. Der Cashflow beantwortet die Frage, ob Sie es halten können. Nur die zweite Frage ist existenziell.
Brutto oder netto — welche Rendite sagt die Wahrheit?
Die Nettomietrendite, und der Abstand zur Bruttorendite ist größer, als die meisten erwarten. Brutto rechnen Sie Jahreskaltmiete geteilt durch Kaufpreis; netto ziehen Sie oben die nicht umlagefähigen Kosten ab und rechnen unten mit Kaufpreis plus Kaufnebenkosten. Beide Korrekturen wirken in dieselbe Richtung: Der Zähler wird kleiner, der Nenner größer. Ein Rechenbeispiel: Bei 12 Prozent Kaufnebenkosten und nicht umlagefähigen Kosten von einem Fünftel der Miete werden aus 5,0 Prozent brutto rund 3,6 Prozent netto — fast ein Drittel weniger, und noch bevor ein einziger Euro Zins bezahlt ist. Nicht umlagefähig sind vor allem Verwaltung sowie Instandhaltung und Instandsetzung; § 1 Abs. 2 BetrKV nimmt sie ausdrücklich von den Betriebskosten aus, sie sind also dauerhaft Ihre Kosten. Der Kaufpreisfaktor ist übrigens nichts anderes als die Bruttorendite von der anderen Seite: 100 geteilt durch den Faktor ergibt die Prozentzahl. Er ist deshalb genauso unvollständig — nur unauffälliger, weil er nicht nach Rendite klingt.
Wie wirkt der Hebel durch Fremdkapital — und wann kippt er?
Er wirkt genau so lange nach oben, wie die Objektrendite über dem Fremdkapitalzins liegt, und ab dem Moment nach unten, in dem sie darunter rutscht. Der Mechanismus ist simpel: Die Objektrendite misst, was das Objekt erwirtschaftet, unabhängig von der Finanzierung. Kostet das Fremdkapital weniger, bleibt die Differenz beim Eigenkapital hängen, und weil das Eigenkapital der kleine Nenner ist, wird daraus eine große Prozentzahl. Kostet das Fremdkapital mehr, wird dieselbe Differenz mit demselben kleinen Nenner zu einem großen Minus. Zwei Dinge werden dabei regelmäßig übersehen. Erstens ist der Zins nur bis zum Ende der Zinsbindung fest, die Objektrendite aber dauerhaft variabel — die Anschlussfinanzierung kann den Hebel drehen, ohne dass sich am Objekt irgendetwas geändert hat. Zweitens verstärkt der Hebel nicht nur das Ergebnis, sondern auch das Schwanken: Je weniger Eigenkapital eingesetzt ist, desto stärker schlägt jede Reparatur, jeder Leerstand und jede Mietanpassung auf die Eigenkapitalrendite durch. Führen Sie deshalb beide Zahlen nebeneinander. Die Eigenkapitalrendite allein sagt Ihnen nicht, ob Sie ein gutes Objekt oder nur viel Fremdkapital haben.
Woher bekomme ich die Zahlen, die ich nicht selbst ausrechnen kann?
Aus vier Quellen, und alle vier sind ohne Beauftragung zugänglich. Für den Wertansatz: die Grundstücksmarktberichte der Gutachterausschüsse — sie ermitteln Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren und Vergleichsfaktoren (§ 193 Abs. 5 BauGB). Für die ortsübliche Vergleichsmiete: der Mietspiegel Ihrer Gemeinde, ersatzweise eine Mietdatenbank oder Vergleichswohnungen. Für den Instandhaltungsansatz: Ihre eigene Kostenhistorie, ergänzt um die Sätze aus § 28 Abs. 2 II. BV als Orientierung — 7,10, 9,00 oder 11,50 Euro je Quadratmeter und Jahr nach Gebäudealter, plus 1,00 Euro bei Aufzug. Diese Sätze gelten unmittelbar nur für preisgebundenen Wohnraum; sie sind ein Anhaltspunkt, kein Zielwert. Für Restschuld, Zins, Tilgung und Bindungsende: Ihre Darlehensverträge und der jährliche Kontoauszug der Bank. Was Sie nirgends abrufen können, sind Ihre nicht umlagefähigen Kosten — die stehen nur in Ihrer eigenen Buchhaltung und der Hausgeldabrechnung, und genau deshalb werden sie am häufigsten zu niedrig angesetzt.
Wie oft muss ich draufschauen — und worauf zuerst?
Monatlich auf drei Zahlen, jährlich auf alles andere. Monatlich: Sind alle Mieten eingegangen, wie hoch ist die Liquiditätsreserve, und was ist beim Leerstand passiert? Das sind zehn Minuten, wenn die Tabelle gepflegt ist, und es ist die Runde, die Sie vor bösen Überraschungen schützt. Jährlich kommt der Rest: Renditen und Cashflows neu rechnen, Verkehrswerte aktualisieren, Beleihungsauslauf über den Bestand bilden, Mietpotenziale prüfen, Instandhaltungsplan fortschreiben, Vorjahreszahlen danebenstellen. Dazwischen liegt eine dritte Ebene, die kein Rhythmus ist, sondern eine Terminliste: Zinsbindungsenden der nächsten 24 Monate, die Zwölfmonatsfrist für die Betriebskostenabrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB), der 31. März für den Grundsteuer-Erlassantrag (§ 35 GrStG), die Zehnjahresfristen für Verkäufe (§ 23 EStG) und die 15-Prozent-Grenze in den ersten drei Jahren nach jedem Kauf (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Diese Termine kosten kein Nachdenken, nur Erinnerung — und sind trotzdem der Teil, an dem die meisten Bestände Geld verlieren.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Bruttomietrendite und Nettomietrendite?
Die Bruttomietrendite ist Jahreskaltmiete geteilt durch Kaufpreis, mal 100. Die Nettomietrendite zieht oben die nicht umlagefähigen Kosten ab und rechnet unten mit Kaufpreis plus Kaufnebenkosten. Beide Korrekturen drücken das Ergebnis: Bei 12 Prozent Kaufnebenkosten und nicht umlagefähigen Kosten von einem Fünftel der Miete werden aus 5,0 Prozent brutto rechnerisch rund 3,6 Prozent netto. Die Bruttorendite ist ein Filter für die Ankaufsauswahl, die Nettorendite die Zahl für Entscheidungen im Bestand.
Was sagt der Kaufpreisfaktor aus?
Er sagt, wie viele Jahreskaltmieten der Kaufpreis ausmacht: Kaufpreis geteilt durch Jahreskaltmiete. Sein Kehrwert ist die Bruttomietrendite, also 100 geteilt durch den Faktor — Faktor 20 entspricht 5,0 Prozent, Faktor 25 entspricht 4,0 Prozent, Faktor 30 entspricht rund 3,3 Prozent. Weil er dieselbe Information anders herum ausdrückt, hat er auch dieselbe Schwäche: Kaufnebenkosten, Bewirtschaftung und Leerstand kommen darin nicht vor.
Wie berechne ich den Cashflow einer vermieteten Wohnung?
Vor Steuern: Jahreskaltmiete minus nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten minus Zins minus Tilgung. Nach Steuern kommt eine zweite Rechnung dazu: Mieteinnahmen minus Werbungskosten ergibt das steuerliche Ergebnis; Werbungskosten sind dabei die Bewirtschaftung, die Schuldzinsen und die Abschreibung, nicht aber die Tilgung. Die Steuer auf dieses Ergebnis ziehen Sie vom Cashflow vor Steuern ab — oder addieren die Steuerersparnis hinzu, wenn das steuerliche Ergebnis negativ ist.
Warum mindert die Tilgung meinen Cashflow, aber nicht meine Steuer?
Weil sie kein Aufwand ist, sondern eine Rückzahlung. Sie schulden weniger und besitzen mehr — Ihr Vermögen ändert sich also nicht, es wechselt nur die Form. Steuerlich abziehbar ist deshalb nur der Zinsanteil der Rate. Umgekehrt gilt dasselbe für die Abschreibung: Sie mindert den steuerlichen Gewinn, kostet aber kein Geld. Diese beiden Effekte laufen gegeneinander und sind der Grund, warum Cashflow vor und nach Steuern spürbar auseinanderliegen können.
Mit welchem Betrag sollte ich Instandhaltung ansetzen?
Am belastbarsten ist Ihre eigene Kostenhistorie über mehrere Jahre. Wenn die fehlt, liefert § 28 Abs. 2 der Zweiten Berechnungsverordnung eine Orientierung: höchstens 7,10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr bei einer Bezugsfertigkeit von weniger als 22 Jahren, höchstens 9,00 Euro ab 22 Jahren, höchstens 11,50 Euro ab 32 Jahren, jeweils plus 1,00 Euro bei maschinell betriebenem Aufzug. Wichtig: Diese Sätze gelten unmittelbar nur für preisgebundenen Wohnraum. Für frei finanzierte Objekte sind sie ein Anhaltspunkt, kein Sollwert — und sie sagen nichts über einen konkreten Sanierungsstau in Ihrem Haus.
Was ist der Beleihungsauslauf?
Der Anteil der Restschuld am Wert des Objekts: Restschuld geteilt durch Objektwert, mal 100. Entscheidend ist, welchen Wert Sie einsetzen. Banken rechnen mit dem Beleihungswert, der nach § 16 Abs. 2 PfandBG nur die dauerhaften Eigenschaften einer Immobilie berücksichtigt und spekulative Elemente ausschließt — er liegt regelmäßig unter dem Verkehrswert. Als Deckung für Pfandbriefe dürfen Hypotheken zudem nur bis zu den ersten 60 Prozent dieses Beleihungswerts dienen (§ 14 PfandBG); alles darüber muss die Bank teurer refinanzieren, was sich in den Konditionen niederschlägt.
Was bedeutet eine Kapitaldienstdeckung von 1,2?
Dass Ihre Nettomieteinnahmen den Kapitaldienst aus Zins und Tilgung 1,2-fach decken — es bleiben also 20 Prozent Puffer. Bei 1,0 deckt die Miete Zins und Tilgung exakt, jeder Mietausfall und jede Reparatur gehen dann sofort zulasten Ihres Privatvermögens. Unter 1,0 zahlen Sie dauerhaft aus anderen Quellen zu. Welchen Puffer eine Bank sehen will, ist Verhandlungssache und je nach Haus und Objektart unterschiedlich; einen allgemeingültigen Zielwert gibt es nicht.
Ab wie vielen Objekten reicht eine Tabelle nicht mehr?
Die Grenze liegt nicht bei einer Objektzahl, sondern bei der Zahl der Termine. Solange Sie alle Zinsbindungsenden, Abrechnungsfristen und Mietanpassungen im Kopf haben und die Tabelle einmal im Monat anfassen, reicht eine gepflegte Tabelle völlig. Kritisch wird es, wenn Sie mehrere Verwaltungen haben, Kosten nicht mehr sauber je Objekt zuordnen können oder die Zahlen für die Bank jedes Mal neu zusammensuchen müssen. Dann brauchen Sie zuerst eine einheitliche Struktur und erst danach ein anderes Werkzeug — die Reihenfolge umgekehrt anzugehen, verlagert das Problem nur.
Quellen
- § 28 II. BV — Instandhaltungskosten — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 29 II. BV — Mietausfallwagnis — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 31 II. BV — Erträge — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 26 II. BV — Verwaltungskosten und Anpassung der Beträge — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 1 BetrKV — Betriebskosten und was nicht dazugehört — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 7 EStG — Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 9 EStG — Werbungskosten — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 21 EStG — Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 6 EStG — Anschaffungsnahe Herstellungskosten (Abs. 1 Nr. 1a) — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 82b EStDV — Verteilung größerer Erhaltungsaufwendungen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 489 BGB — Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 556 BGB — Betriebskosten und Abrechnungsfrist — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 194 BauGB — Verkehrswert (Marktwert) — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 193 BauGB — Aufgaben der Gutachterausschüsse — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 14 PfandBG — Beleihungsgrenze — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 16 PfandBG — Beleihungswertermittlung — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 34 GrStG — Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 35 GrStG — Erlassverfahren und Antragsfrist — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 72 GEG — Betriebsverbot für Heizkessel — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 4 WoFlV — Anrechnung der Grundflächen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 11 GrEStG — Steuersatz der Grunderwerbsteuer — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 18 KWG — Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse — abgerufen am 25. Juli 2026
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