Mietspiegel-Verzeichnis
Diese Seite ist keine Mietspiegel-Datenbank und nennt keine Mietpreise — sie erklärt Ihnen die Methode: wie Sie den Mietspiegel Ihrer Gemeinde finden, welche Art Sie vor sich haben, wie Sie Ihre Wohnung darin einordnen und was der abgelesene Wert dann wert ist. Denn ein fertiger Betrag steht dort nirgends: Mietspiegel weisen Spannen aus, und wo innerhalb der Spanne Ihre Wohnung liegt, entscheiden die Zu- und Abschlagsmerkmale.
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Mietspiegel-Anleitung
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Den Mietspiegel Ihrer Gemeinde finden
Art und Gültigkeit des Mietspiegels prüfen
Die Wohnung richtig einordnen
Zu- und Abschläge anwenden
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Dieses Werkzeug wurde nicht von einem Rechtsanwalt geprüft. Es bildet die Vorgehensweise eines langjährigen Immobilieninvestors ab, der es selbst genau so einsetzt. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
Wo finde ich den Mietspiegel meiner Stadt?
Auf der Website Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der Regel als kostenloses PDF. Zuständig ist die nach Landesrecht bestimmte Behörde, in größeren Städten häufig das Amt für Statistik, sonst das Amt für Wohnen oder das Bauamt. Mietspiegel und ihre Änderungen sind zu veröffentlichen, und sowohl der Mietspiegel als auch seine Dokumentation sind kostenfrei im Internet bereitzustellen — nur für gedruckte Ausgaben dürfen angemessene Entgelte verlangt werden. Wird Ihnen die Datei zum Kauf angeboten, sind Sie nicht bei der amtlichen Quelle. Findet die Suche nichts, fragen Sie beim örtlichen Mieterverein oder beim Haus-und-Grund-Verein nach: Genau diese Interessenvertreter erstellen oder anerkennen Mietspiegel gemeinsam mit der Behörde und haben deshalb immer die aktuelle Ausgabe. Laden Sie die Dokumentation gleich mit herunter — ohne sie fehlen Ihnen später die Regeln für die Zu- und Abschläge.
Was unterscheidet den einfachen vom qualifizierten Mietspiegel?
Das Verfahren dahinter und die Beweiskraft davor. Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde; für seine Erstellung ist kein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben. Ein qualifizierter Mietspiegel muss zusätzlich nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und anerkannt sein — konkretisiert wird das durch die Mietspiegelverordnung, die Primärdatenerhebung, Stichprobengröße, Auswertung, Dokumentation und Veröffentlichung regelt. Er ist alle zwei Jahre der Marktentwicklung anzupassen, entweder durch eine neue Stichprobe oder anhand des Preisindexes des Statistischen Bundesamtes, und nach vier Jahren neu zu erstellen. Der praktische Unterschied liegt im Streitfall: Beim qualifizierten Mietspiegel wird vermutet, dass die dort bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Wer etwas anderes behauptet, muss diese Vermutung erschüttern.
Warum steht in meinem Feld eine Spanne und kein fester Betrag?
Weil ein Tabellenfeld viele unterschiedliche Wohnungen zusammenfasst und der Mietspiegel diese Streuung ehrlich abbildet. Dargestellt wird ein Mittelwert und eine um ihn gebildete Spanne; für die Spannenbildung bleiben in der Regel je ein Sechstel bis ein Achtel der Mieten am oberen und am unteren Ende unberücksichtigt. Der Mittelwert steht für eine Wohnung, die innerhalb ihres Feldes als durchschnittlich zu bewerten ist — er ist der Ausgangspunkt, nicht das Ergebnis. Wo Ihre Wohnung innerhalb der Spanne liegt, entscheiden die Merkmale, die das Tabellenfeld noch nicht beschreibt: Bad, Küche, Böden, Balkon, Stellplatz, energetischer Zustand, Besonderheiten der Lage. Viele Mietspiegel liefern dafür Bewertungshilfen oder Merkmalgruppen mit. Benutzen Sie diese, statt frei zu schätzen. Über den Oberwert hinaus oder unter den Unterwert dürfen Sie nur, wenn der Mietspiegel das ausdrücklich vorsieht.
Wie ordne ich meine Wohnung richtig ein?
Nach den fünf Merkmalen, die das Gesetz nennt: Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage — einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit. Prüfen Sie zuerst, ob der Mietspiegel Ihren Wohnungstyp überhaupt erfasst; qualifizierte Mietspiegel sollen in der Regel Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen abbilden, andere Typen dürfen fehlen oder getrennt erhoben sein. Die Baualtersklasse richtet sich nach der Bezugsfertigkeit des Gebäudes, nicht nach einer späteren Sanierung. Bei der Größe zählt die tatsächliche Wohnfläche, denn an einer Klassengrenze entscheidet ein einziger Quadratmeter über das Feld. Die Wohnlage schätzen Sie nicht: Weist der Mietspiegel Wohnlagen aus, sind diese exakt verortet, meist über ein Straßenverzeichnis oder eine Wohnlagenkarte. Und verglichen wird immer die Nettokaltmiete, nie die Warmmiete.
Muss jede Gemeinde einen Mietspiegel haben?
Nein — verpflichtend ist es erst für Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern. Darunter gilt eine Soll-Vorschrift: Die zuständigen Behörden sollen einen Mietspiegel erstellen, wenn dafür ein Bedürfnis besteht und dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die Pflicht für die größeren Gemeinden wurde mit dem Mietspiegelreformgesetz eingeführt und gilt seit dem 1. Juli 2022; Gemeinden, die dadurch erstmals betroffen waren, mussten ihren Mietspiegel bis spätestens 1. Januar 2023 erstellen und veröffentlichen, und wenn sie dafür einen qualifizierten Mietspiegel wählten, bis spätestens 1. Januar 2024. Gibt es für Ihre Gemeinde keinen, ist die Miethöhe damit nicht unbestimmbar: Sie dürfen einen veralteten Mietspiegel oder den einer vergleichbaren Gemeinde verwenden, oder Sie greifen zu den anderen Begründungsmitteln — Auskunft aus einer Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder die Benennung von drei vergleichbaren Wohnungen.
Welche Fehler passieren bei der Anwendung am häufigsten?
Vier, und alle vier sind vermeidbar. Erstens die veraltete Ausgabe: Maßgeblich ist der Stichtag der Datenerhebung, nicht das Erscheinungsjahr — und nach vier Jahren ist ein qualifizierter Mietspiegel neu zu erstellen, sonst verliert er seine Vermutungswirkung. Zweitens die falsche Baualtersklasse, weil das Sanierungs- statt des Bezugsfertigkeitsjahres eingetragen wird. Drittens die Wohnfläche: Wer die Zahl aus dem Mietvertrag übernimmt, statt die tatsächliche Fläche zu ermitteln, landet an Klassengrenzen im falschen Feld. Und viertens die doppelt gezählten Zuschläge — dasselbe Merkmal einmal in der Merkmalgruppe und noch einmal als Zuschlag, oder ein Lagevorteil, der bereits in der Wohnlageneinteilung steckt. Die Verordnung verbietet die Mehrfachberücksichtigung ausdrücklich. Halten Sie deshalb jeden Zu- und Abschlag schriftlich mit Begründung fest; wer seine Herleitung zeigen kann, steht im Gespräch und im Streitfall deutlich besser da.
Häufige Fragen
Ab welcher Einwohnerzahl muss eine Gemeinde einen Mietspiegel erstellen?
Ab mehr als 50 000 Einwohnern ist die Erstellung Pflicht. Kleinere Gemeinden sollen einen Mietspiegel erstellen, wenn dafür ein Bedürfnis besteht und der Aufwand vertretbar ist. Die Pflicht gilt seit dem 1. Juli 2022; erstmals betroffene Gemeinden mussten bis zum 1. Januar 2023 liefern, bei einem qualifizierten Mietspiegel bis zum 1. Januar 2024.
Was kostet der Mietspiegel?
Im Internet nichts. Mietspiegel und Dokumentation sind kostenfrei online zu veröffentlichen, sowohl beim einfachen als auch beim qualifizierten Mietspiegel. Nur für die gedruckte Ausgabe darf die Gemeinde ein angemessenes Entgelt verlangen. Wenn Ihnen jemand eine PDF-Datei verkaufen will, sind Sie nicht bei der amtlichen Quelle.
Wie alt darf ein Mietspiegel sein?
Ein qualifizierter Mietspiegel ist alle zwei Jahre der Marktentwicklung anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen. Gerechnet wird ab dem Stichtag der Datenerhebung, nicht ab dem Erscheinungsdatum. Wird das versäumt, ist der Mietspiegel nicht wertlos, verliert aber die gesetzliche Vermutung, dass seine Werte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
Was bringt mir ein qualifizierter Mietspiegel gegenüber einem einfachen?
Beweiskraft. Beim qualifizierten Mietspiegel wird vermutet, dass die dort bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Wer etwas anderes behauptet, muss diese Vermutung erschüttern. Ein einfacher Mietspiegel ist als Begründungsmittel ebenfalls zulässig, hat aber nur den Rang eines Anhaltspunkts.
Gilt der Mietspiegel auch für möblierte Wohnungen oder Untermiete?
Meist nicht unmittelbar. Qualifizierte Mietspiegel erfassen in der Regel Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen; besondere Wohnungs- und Vertragstypen wie möblierte Vermietung oder Untermiete dürfen unberücksichtigt bleiben oder werden getrennt erhoben. Was der Mietspiegel abdeckt, muss er selbst angeben — diese Angabe steht meist ganz vorn im Erläuterungsteil.
Zählt die Kaltmiete oder die Warmmiete?
Die Nettokaltmiete. Betriebskosten, Heizkosten und Zuschläge für Stellplätze oder Möblierung bleiben außen vor. Wer die Warmmiete in den Mietspiegel einträgt, landet zwangsläufig zu hoch — einer der Gründe, warum Erhöhungsschreiben und Prüfungen auseinandergehen.
Muss ich Auskunft geben, wenn die Stadt für den Mietspiegel fragt?
Ja. Für die Erstellung und die Stichprobenanpassung eines qualifizierten Mietspiegels sind Eigentümer, Vermieter und Mieter verpflichtet, auf Verlangen Auskunft zu erteilen — etwa über Mietbeginn, letzte Erhöhung, Miethöhe sowie Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung. Wer nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig antwortet, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu fünftausend Euro betragen.
Was mache ich, wenn meine Gemeinde keinen Mietspiegel hat?
Sie dürfen ausweichen. Zulässig sind ein veralteter Mietspiegel oder der Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde, außerdem eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder die Benennung von drei vergleichbaren Wohnungen. Bei Vergleichswohnungen müssen die Angaben so genau sein, dass die Gegenseite die Wohnungen identifizieren kann.
Quellen
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 558a BGB — Form und Begründung der Mieterhöhung — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 558b BGB — Zustimmung zur Mieterhöhung — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 558c BGB — Mietspiegel; Verordnungsermächtigung — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 558d BGB — Qualifizierter Mietspiegel — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 558e BGB — Mietdatenbank — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 556d BGB — Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn — abgerufen am 25. Juli 2026
- Art. 229 § 62 EGBGB — Übergangsvorschrift zum Mietspiegelreformgesetz — abgerufen am 25. Juli 2026
- Art. 238 § 1 EGBGB — Erhebung und Übermittlung von Daten — abgerufen am 25. Juli 2026
- Art. 238 § 2 EGBGB — Auskunftspflichten — abgerufen am 25. Juli 2026
- Art. 238 § 4 EGBGB — Bußgeldvorschriften — abgerufen am 25. Juli 2026
- Mietspiegelverordnung (MsV) — Gesamtausgabe — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 2 MsV — Begriffsbestimmungen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 3 MsV — Erstellung und Anpassung des einfachen Mietspiegels — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 5 MsV — Veröffentlichung des einfachen Mietspiegels — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 6 MsV — Allgemeine Anforderungen an qualifizierte Mietspiegel — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 8 MsV — Datengrundlagen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 15 MsV — Ortsübliche Vergleichsmiete bei der Tabellenanalyse — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 16 MsV — Ortsübliche Vergleichsmiete bei der Regressionsanalyse — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 17 MsV — Art der Wohnungen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 18 MsV — Größe, Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnungen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 19 MsV — Wohnlagen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 20 MsV — Dokumentation — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 21 MsV — Veröffentlichung des qualifizierten Mietspiegels — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 22 MsV — Anpassung mittels Index — abgerufen am 25. Juli 2026
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