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Baulicher Objekt-Check vor dem Kauf

Vor dem Notartermin zählt, was Sie selbst sehen können. Diese Begehungsliste führt Sie in sechs Gruppen von außen nach innen — Dach, Keller, Fenster, Haustechnik, Feuchte und Schadstoffe nach Baujahr. Zu jedem Punkt steht, woran Sie ein Problem erkennen, wie lange das Bauteil üblicherweise hält und woher die Zahl stammt. Am Ende wissen Sie, was Sie beim Verkäufer nachfordern, wo ein Bausachverständiger hinschauen sollte und was in den Kaufvertrag gehört.

Stand:

Bau-Check-Liste

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Außenhülle und Dach — der erste Blick von außen

Keller und Fundament — wo Feuchte und Setzung sichtbar werden

Fenster, Türen und Fassade

Haustechnik — Heizung, Elektro, Wasser

Innenräume und Feuchte

Schadstoffe nach Baujahr

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Dieses Werkzeug wurde nicht von einem Rechtsanwalt geprüft. Es bildet die Vorgehensweise eines langjährigen Immobilieninvestors ab, der es selbst genau so einsetzt. Es ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie gehe ich eine Besichtigung so an, dass sie etwas bringt?

Von außen nach innen und mit einem festen Ablauf — genau in der Reihenfolge dieser Liste. Erst die Hülle (Dach, Fassade, Sockel), dann der Keller, dann Fenster und Türen, dann die Technik, dann die Räume, zuletzt die Schadstofffrage. Der Grund: Ein durchfeuchteter Keller erklärt oft die Flecken im Erdgeschoss, ein undichtes Dach die Ränder auf dem Speicher. Wer mit der Küche anfängt, sieht das Wohnzimmer und übersieht das Haus. Nehmen Sie Taschenlampe, Zollstock, Handy mit Kamera und ein Feuerzeug mit (für die Scheibenzählprobe). Fotografieren Sie jede Auffälligkeit mit Datum und legen Sie eine Münze als Maßstab neben Risse. Kommen Sie ein zweites Mal, zu einer anderen Tageszeit und möglichst bei Regen — Feuchteprobleme zeigen sich dann von selbst. Und lassen Sie sich nicht durch Zeitdruck steuern: Ein Objekt, für das Sie keine zweite Besichtigung bekommen, ist ein Objekt, das Sie nicht kennen.

Wie alt darf welches Bauteil sein, bevor ich mit Kosten rechnen muss?

Als belastbare Orientierung dient die Nutzungsdauertabelle des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, deren aktuelle Fassung vom 13. März 2026 stammt. Dort stehen für Deckungen aus Ziegel und Schiefer 50 Jahre und mehr, für Bitumenschindeln 25 Jahre, für Flachdach-Abdichtungsbahnen aus Bitumen 30 Jahre, für Unterdeckfolien 35 Jahre. Fensterrahmen halten 50 Jahre und mehr, das Wärmeschutz-Isolierglas darin aber nur 30 Jahre. Gas-Brennwertkessel sind mit 20 Jahren angesetzt (die dort ebenfalls genannten Richtwerte nach VDI 2067 mit 18), Wärmepumpen mit 20, Trinkwasserspeicher mit 20 Jahren. Trinkwasserleitungen aus Kupfer stehen mit 40 Jahren, aus Kunststoff mit 30. Für die Elektroinstallation nennt die Tabelle 40 Jahre, die VDI-Richtwerte 25; Verteilung, Kabel und Leitungen jeweils 25 Jahre. Das sind Planungswerte, keine Verfallsdaten: Ein gepflegtes Ziegeldach hält länger, ein schlecht ausgeführtes Flachdach kürzer. Rechnen Sie trotzdem alles, was seine Nutzungsdauer erreicht oder überschritten hat, als Kostenposition in die nächsten zehn Jahre ein. Die Tabelle ist frei abrufbar und lässt sich Zeile für Zeile gegen Ihr Objekt halten.

Muss die alte Heizung raus, wenn ich das Haus kaufe?

Möglicherweise ja — und zwar gerade dann, wenn der Verkäufer sie jahrelang legal weiterbetreiben durfte. § 72 GEG verbietet den Betrieb von Öl- und Gasheizkesseln, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, und von später eingebauten Kesseln nach 30 Jahren Betriebsdauer. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Anlagen unter 4 und über 400 Kilowatt. Diese Regel gilt 2026 unverändert; das Gebäudeenergiegesetz hat sie nicht abgeschafft, sondern in § 72 Abs. 4 um eine zweite Grenze ergänzt: Mit fossilen Brennstoffen darf längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 geheizt werden. Für Sie als Käufer entscheidend ist § 73 GEG: Bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen, in denen der Eigentümer am 1. Februar 2002 selbst wohnte, ruhte die Pflicht — nach dem Eigentumsübergang ist sie binnen zwei Jahren zu erfüllen. Fotografieren Sie deshalb immer das Typenschild und klären Sie die Kesselart, bevor Sie über den Preis reden.

Woran erkenne ich eine veraltete Elektroinstallation — und darf sie so bleiben?

Sie erkennen sie am Zählerschrank und an den Steckdosen: keine Fehlerstrom-Schutzschalter, nur zwei oder drei Stromkreise für die ganze Wohnung, klassische Schraubsicherungen, textil- oder gummiummantelte Leitungen, zweipolige Steckdosen ohne Schutzkontakt. Eine solche Anlage darf grundsätzlich weiterbetrieben werden — der Bestandsschutz endet aber an der nächsten Änderung. Nach § 13 NAV sind Sie als Anschlussnehmer für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung verantwortlich, und die Anlage darf nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik verändert werden; bei Strom sind das nach § 49 EnWG die technischen Regeln des VDE. Praktisch heißt das: Sobald Sie ein Bad neu machen, eine Küche anschließen oder eine Wallbox setzen, ist der betroffene Teil auf heutigen Stand zu bringen — und häufig zieht das den Zählerschrank gleich mit. Planen Sie eine Erneuerung deshalb nicht als Option, sondern als Termin. Die Nutzungsdauertabelle des BBSR setzt für Niederspannungsinstallationsanlagen 40 Jahre an, für Verteilung, Kabel und Leitungen 25 Jahre.

Feuchter Fleck an der Wand — Baumangel oder falsches Lüften?

Das entscheidet der Ort, nicht der Fleck. Das Umweltbundesamt unterscheidet mehrere Ursachen erhöhter Feuchte: direkten Eintrag über defekte Dächer, Risse im Mauerwerk und aufsteigende Feuchte, ungenügendes Austrocknen nach Baumaßnahmen, Wassereintritt durch Rohrbrüche, unzureichende Abfuhr der Raumluftfeuchte durch zu wenig Lüftung und Kondensation an kalten Wänden durch Wärmebrücken, unzureichende Dämmung oder unsachgemäßes Heizen. Als Laie können Sie damit sehr weit kommen: Läuft der feuchte Rand waagerecht am Sockel entlang und blühen weiße Salze aus, spricht das für aufsteigende Feuchte. Sitzt der Befall in der Außenecke, an der Fensterlaibung oder in der Heizkörpernische und fühlt sich die Fläche kälter an als die Wand daneben, ist es eine Wärmebrücke. Beschlagen dagegen in allen Räumen die Scheiben und stehen Wäscheständer herum, kommt das Lüftungsverhalten ins Spiel. Wichtig für die Verhandlung: Die ersten beiden sind bauliche Ursachen und damit Kostenpositionen, die dritte ist Verhalten. Und bevor Sie selbst Hand anlegen: Das Umweltbundesamt hält das eigenhändige Beseitigen nur bei kleinem, oberflächlichem Befall unter etwa einem halben Quadratmeter für vertretbar, und auch dann nur, wenn die Ursache geklärt und abgestellt ist.

Wann lohnt sich ein Bausachverständiger und was gehört danach in den Kaufvertrag?

Immer dann, wenn ein Fund die Substanz betrifft: Risse mit Verdacht auf Setzung, Feuchte im Keller oder an mehreren Wänden, ein Dach am Ende seiner Nutzungsdauer, eine Heizung mit unklarem Baujahr, Asbest- oder Teerverdacht. In diesen Fällen entscheidet die Einschätzung eines Fachmanns über fünfstellige Beträge, und sie kommt vor dem Notartermin — danach haben Sie nichts mehr zu verhandeln. Für die Größenordnung des Honorars gibt es einen offiziellen Anhaltspunkt: Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vergütet gerichtlich beauftragte Sachverständige im Bauwesen für Schadensfeststellung und Ursachenermittlung mit 114 Euro je Stunde (Anlage 1 JVEG). Frei vereinbarte Honorare können darüber oder darunter liegen — lassen Sie Umfang und Preis vor der Beauftragung schriftlich festlegen. Was danach in den Vertrag gehört: Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie wird die Sachmängelhaftung fast immer ausgeschlossen. Dieser Ausschluss hat zwei Grenzen. Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer nicht darauf berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Und nach § 442 BGB sind Ihre Rechte ausgeschlossen, wenn Sie den Mangel bei Vertragsschluss kannten. Daraus folgt die praktische Regel: Alles, was Ihnen der Verkäufer zusagt — Dach 2019 neu gedeckt, Keller trocken, keine Asbestprodukte verbaut, Heizung Baujahr 2015 —, gehört als ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit in die Urkunde. Nur dann ist es nach § 434 BGB Vertragsinhalt. Mündliche Zusagen im Treppenhaus sind es nicht.

Häufige Fragen

Seit wann ist Asbest in Deutschland verboten?

Seit dem 31. Oktober 1993 sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten; EU-weit gilt das umfassende Verbot seit 2005. Die Gefahrstoffverordnung formuliert daraus eine Regel für die Praxis: Wurde mit dem Bau nach dem 31. Oktober 1993 begonnen, kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist. Für einzelne Erzeugnisse gab es Übergangsfristen, die bis Ende 1994 liefen. Deshalb reicht bei Objekten mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 die Jahreszahl nicht aus — hier ist das Datum des Baubeginns zu ermitteln.

Gilt die neue Gefahrstoffverordnung mit den Asbest-Regeln schon?

Ja. Die Gefahrstoffverordnung wurde zuletzt durch die Verordnung vom 17. Dezember 2025 geändert; die Asbest-Vorschriften der §§ 5a, 11 und 11a sind Bestandteil der geltenden Fassung. Neu und für Käufer wichtig ist § 5a: Wer Arbeiten an einem Gebäude veranlasst — ausdrücklich auch ein privater Haushalt —, muss dem ausführenden Betrieb vor Beginn alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich zur Verfügung stellen und sich dafür in zumutbarem Aufwand um Unterlagen bemühen. Was Sie beim Kauf an Unterlagen nicht bekommen, fehlt Ihnen später bei jedem Handwerkerauftrag.

Muss ich Asbest entfernen lassen, wenn ich ihn finde?

Nicht automatisch. Für Asbestzementprodukte besteht kein generelles Sanierungsgebot; funktionstüchtige, fest eingebundene Produkte gefährden die Bewohner bei normaler Nutzung nicht. Handlungsbedarf entsteht, wenn Dach- oder Fassadenplatten durch Verwitterung spröde und brüchig sind oder Bodenbeläge lose und angebrochen — und bei jedem Eingriff in das Bauteil. Wichtig ist die Umkehrung: Sobald Sie bohren, schleifen, sägen oder abbrechen wollen, greifen die Vorschriften. Solche Arbeiten dürfen nur sachkundige Betriebe ausführen, sie sind spätestens eine Woche vorher bei der Behörde anzuzeigen, und für Abbrucharbeiten braucht der Betrieb eine Genehmigung. Verboten bleibt außerdem, ein Asbestzementdach einfach zu überdecken, zu überbauen, aufzuständern oder zu reinigen und zu beschichten.

Was ist der Unterschied zwischen alter und neuer Mineralwolle?

Das Stichjahr ist 1996. Mineralwolle, die vor 1996 eingebaut wurde, gilt als alte Mineralwolle; ihre Faserstäube werden als krebserzeugend Kategorie 1B bewertet. Seit etwa 1996 werden in Deutschland Produkte hergestellt, die als unbedenklich gelten (neue Mineralwolle), und seit Juni 2000 besteht für alte Mineralwolle ein Herstellungs- und Verwendungsverbot. In der Zwischenzeit von 1996 bis 2000 konnten beide Sorten verbaut werden — dann hilft nur ein Einzelnachweis. Für Sie als Käufer heißt das: Ein Dach, das in den 1980er Jahren gedämmt wurde, enthält mit hoher Wahrscheinlichkeit alte Mineralwolle. Entfernen müssen Sie sie nicht; ein Gebot dazu gibt es ausdrücklich nicht. Sobald aber jemand daran arbeitet, gelten Schutzmaßnahmen.

Woran erkenne ich Bleileitungen und was gilt dafür heute?

Bleirohre sind mattgrau, weich und lassen sich mit dem Fingernagel ritzen; die Verbindungsstellen sind dick und wulstig statt sauber gelötet oder gepresst. Ein Klopfen klingt dumpf, nicht hell. Rechtlich ist die Sache eindeutig: Nach der Trinkwasserverordnung waren Bleileitungen und selbst einzelne Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 zu entfernen oder stillzulegen. Verlängerungen gibt es nur auf Antrag beim Gesundheitsamt. Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser liegt bei 10 Mikrogramm je Liter und sinkt zum 12. Januar 2028 auf 5 Mikrogramm. Finden Sie beim Rundgang Blei, kaufen Sie eine bereits fällige Pflicht mit — das gehört in die Preisverhandlung.

Brauche ich eine Legionellenprüfung, wenn ich vermieten will?

Das hängt an vier Bedingungen, die zusammen erfüllt sein müssen. Die Trinkwasserverordnung verlangt die Untersuchung, wenn das Wasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird — Vermietung zählt dazu —, wenn ein Speicher-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Liter Inhalt in einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle vorhanden sind, wenn Duschen oder andere Einrichtungen mit Wasservernebelung existieren und wenn sich die Anlage nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befindet. Ist das der Fall, wird bei gewerblicher Abgabe mindestens alle drei Jahre untersucht. Bei einer neu in Betrieb genommenen Anlage steht die erste Untersuchung drei bis zwölf Monate nach Inbetriebnahme an. Als Maßstab gilt ein technischer Maßnahmenwert von 100 Legionellen je 100 Milliliter.

Ist ein Riss im Mauerwerk immer ein Fall für den Statiker?

Nein, aber die Unterscheidung sollten Sie treffen können. Feine, netzartige Haarrisse im Putz entstehen beim Austrocknen und Schwinden von Putz, Estrich und Beton; sie bleiben oberflächlich und laufen nicht durch das Bauteil. Kritisch sind Risse, die schräg oder treppenförmig durch mehrere Steine und Fugen verlaufen, die an Fenster- und Türecken ansetzen, die sich zu einem Ende hin verbreitern oder die auf beiden Seiten einer Wand an derselben Stelle auftreten. Kommen klemmende Türen im selben Gebäudeteil dazu, ist das ein Bewegungshinweis. Dann gehört ein Tragwerksplaner oder Statiker an das Objekt, und zwar vor dem Notartermin. Fotografieren Sie jeden Riss mit einer Münze als Maßstab und fragen Sie ausdrücklich, ob er schon einmal verspachtelt wurde — ein wiedergekommener Riss bewegt sich noch.

Der Kaufvertrag schließt die Haftung für Mängel aus — bin ich dann schutzlos?

Nicht ganz, aber Sie müssen selbst vorsorgen. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung ist beim Verkauf gebrauchter Immobilien üblich und wirksam. Er hat zwei Grenzen: Der Verkäufer kann sich nicht darauf berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Umgekehrt sind Ihre Rechte ausgeschlossen, wenn Sie den Mangel bei Vertragsschluss kannten. Der wirksamste Hebel ist deshalb die Beschaffenheitsvereinbarung: Alles, was Ihnen zugesagt wurde — Dach neu gedeckt, Keller trocken, keine asbesthaltigen Materialien bekannt, Heizung Baujahr —, muss ausdrücklich in die notarielle Urkunde. Was nur mündlich gesagt wurde, ist später nichts wert. Nehmen Sie den Entwurf früh genug an sich, tragen Sie Ihre Befunde aus der Besichtigung ein und bestehen Sie darauf, dass sie aufgenommen werden.

Quellen

  1. BBSR-Nutzungsdauertabelle „Nutzungsdauern von Bauteilen“, Stand 13.03.2026 (Informationsportal Nachhaltiges Bauen) — abgerufen am 24. Juli 2026
  2. § 72 GEG — Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen — abgerufen am 24. Juli 2026
  3. § 73 GEG — Ausnahmen für selbstnutzende Eigentümer und Frist nach Eigentümerwechsel — abgerufen am 24. Juli 2026
  4. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2025 — abgerufen am 24. Juli 2026
  5. § 5a GefStoffV — Mitwirkungs- und Informationspflichten des Veranlassers, auch für private Haushalte — abgerufen am 24. Juli 2026
  6. § 11 GefStoffV — Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest — abgerufen am 24. Juli 2026
  7. § 11a GefStoffV — Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest (Stichtag 31.10.1993, Anzeige, Sachkunde, Zulassung) — abgerufen am 24. Juli 2026
  8. TRGS 519 „Asbest — Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ (BAuA) — abgerufen am 24. Juli 2026
  9. TRGS 521 „Tätigkeiten mit alter Mineralwolle“, Ausgabe Mai 2026 (BAuA) — abgerufen am 24. Juli 2026
  10. TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“, Ausgabe Juli 2026 (BAuA) — Gebäudeschadstoffe, PCB, teerhaltige Materialien, Erkundung — abgerufen am 24. Juli 2026
  11. TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“ (BAuA) — abgerufen am 24. Juli 2026
  12. Umweltbundesamt — Asbest: Einsatzzeitraum, Verbot seit 31.10.1993, kein generelles Sanierungsgebot — abgerufen am 24. Juli 2026
  13. Umweltbundesamt — Schimmel: Ursachen erhöhter Feuchte in Wohnungen — abgerufen am 24. Juli 2026
  14. Umweltbundesamt — Formaldehyd: Einstufung, Richtwert 100 µg/m³, EU-Formaldehydverordnung ab 06.08.2026 — abgerufen am 24. Juli 2026
  15. Umweltbundesamt — Trinkwasser verteilen: Blei in der Hausinstallation, Grenzwerte und Fristen — abgerufen am 24. Juli 2026
  16. § 17 TrinkwV — Trinkwasserleitungen aus Blei, Frist 12. Januar 2026 — abgerufen am 24. Juli 2026
  17. § 31 TrinkwV — Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec. — abgerufen am 24. Juli 2026
  18. Anlage 2 TrinkwV — Grenzwert Blei: 0,010 mg/l bis 11.01.2028, danach 0,005 mg/l — abgerufen am 24. Juli 2026
  19. Anlage 3 TrinkwV — Technischer Maßnahmenwert Legionella spec.: 100/100 ml — abgerufen am 24. Juli 2026
  20. Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe — Anhang I (PCB) — abgerufen am 24. Juli 2026
  21. § 49 EnWG — Anforderungen an Energieanlagen, Vermutungswirkung der VDE-Regeln — abgerufen am 24. Juli 2026
  22. § 13 NAV — Verantwortung des Anschlussnehmers für die elektrische Anlage — abgerufen am 24. Juli 2026
  23. § 434 BGB — Sachmangel und vereinbarte Beschaffenheit — abgerufen am 24. Juli 2026
  24. § 442 BGB — Kenntnis des Käufers — abgerufen am 24. Juli 2026
  25. § 444 BGB — Haftungsausschluss, Grenzen bei Arglist und Garantie — abgerufen am 24. Juli 2026
  26. Anlage 1 JVEG — Stundensätze für Sachverständige, Sachgebiet Bauwesen (Schadensfeststellung und -ursachenermittlung: 114 €) — abgerufen am 24. Juli 2026

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