Kaufen oder mieten?
Kaufen oder mieten lässt sich nicht am Monatsbetrag entscheiden. Wer eine Rate mit einer Miete vergleicht, übersieht den entscheidenden Posten: Das Eigenkapital, das in der Immobilie steckt, hätte angelegt auch etwas verdient — und die monatliche Differenz zwischen Rate und Miete ebenso. Dieser Rechner stellt beide Vermögenswege Jahr für Jahr nebeneinander: Immobilienwert abzüglich Restschuld gegen angelegtes Kapital nach Steuern.
Stand:
Dieses Werkzeug wurde nicht von einem Rechtsanwalt geprüft. Es bildet die Vorgehensweise eines langjährigen Immobilieninvestors ab, der es selbst genau so einsetzt. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
Welche Frage dieser Rechner beantwortet — und welche nicht
Er beantwortet genau eine Frage: Welches Vermögen steht nach X Jahren da — wenn Sie kaufen, oder wenn Sie mieten und den Unterschied anlegen? Auf der Kaufseite ist das der Immobilienwert abzüglich der Restschuld. Auf der Mietseite ist es das Depot: Ihr Eigenkapital, das ja nicht in der Immobilie gebunden ist, plus jeder Euro, den das Wohnen zur Miete Monat für Monat günstiger war als das Wohnen im Eigentum. Beide Wege geben in jedem Monat exakt dieselbe Summe aus der Haushaltskasse aus — nur so ist der Vergleich fair. Ist die Miete teurer als die Kaufkosten, wird die Differenz beim Mieter aus dem Depot entnommen; deshalb schmilzt es in den späten Jahren oft wieder, wenn das Darlehen abbezahlt ist und die Miete weiter steigt. Was der Rechner nicht beantwortet: ob Sie kaufen sollen. Das Ergebnis hängt an drei Zahlen, die für die nächsten Jahrzehnte niemand kennt — Wertentwicklung, Mietsteigerung, Anlagerendite. Es ist eine Rechnung unter Ihren Annahmen, keine Vorhersage. Und es fehlt alles, was sich nicht in Euro ausdrücken lässt: Kündigungsschutz auf der einen, Umzugsfreiheit auf der anderen Seite.
Warum die Rechnung „Rate statt Miete“ falsch ist
Sie kennen den Satz: „Die Rate ist ja kaum höher als meine Miete — dann kaufe ich lieber, statt das Geld zum Fenster hinauszuwerfen.“ Diese Rechnung hat einen Fehler, der so groß ist, dass er das Ergebnis umdrehen kann: Sie unterschlägt, was das Eigenkapital verdient hätte. Wer 100.000 Euro in eine Immobilie steckt, hat diese 100.000 Euro nicht mehr. Sie stecken in Mauern und arbeiten dort mit der Wertentwicklung der Immobilie — aber sie könnten stattdessen auf einem Tagesgeldkonto, in Anleihen oder in einem Aktienfonds liegen und dort etwas anderes verdienen. Diesen entgangenen Ertrag nennt man Opportunitätskosten, und er ist keine Theorie: Über 30 Jahre macht er bei 100.000 Euro und 4 Prozent Rendite mehr als 200.000 Euro aus. Der zweite unterschlagene Posten ist die laufende Differenz. Zur Rate kommen beim Eigentümer Dinge, die ein Mieter nie zahlt: die Instandhaltung des eigenen Daches, der nicht umlagefähige Teil des Hausgelds, Notar und Grunderwerbsteuer als einmaliger Verlust am Anfang. Ist die Summe aus alldem höher als die Miete, spart der Mieter jeden Monat einen Betrag, den er ebenfalls anlegen kann. Der dritte Denkfehler steckt im Wort „rausgeworfen“: Auch bei der Rate ist ein großer Teil weg — die Zinsen. Bei 3,5 Prozent Sollzins und 2 Prozent Tilgung bestehen die ersten Jahresraten zu rund zwei Dritteln aus Zinsen. Vermögen bildet nur der Tilgungsanteil. Ehrlich verglichen wird also nicht Rate gegen Miete, sondern Vermögen gegen Vermögen. Genau das macht dieser Rechner — und deshalb liegt der Mietweg in den ersten Jahren fast immer vorn: Die Kaufnebenkosten sind am Tag des Notartermins weg, und die frühen Raten bauen kaum Eigentum auf.
Was auf der Kaufseite jedes Jahr wirklich kostet
Fünf Posten, von denen die meisten Käufer nur den ersten im Blick haben. Zins und Tilgung ergeben zusammen die Monatsrate eines Annuitätendarlehens: Die Rate bleibt gleich, aber ihre Zusammensetzung dreht sich langsam vom Zins zur Tilgung. Die Instandhaltung tragen Sie allein — Dach, Heizung, Fenster, Leitungen verschleißen unabhängig davon, ob Sie Geld dafür zurückgelegt haben. Bei einer Eigentumswohnung heißt der planvolle Teil davon Erhaltungsrücklage; ihre Ansammlung gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Das Hausgeld zählt hier nur zum Teil: Wasser, Heizung, Müll, Hausmeister und Aufzug zahlt ein Mieter über die Betriebskosten genauso — diese Posten heben sich im Vergleich auf. Übrig bleibt der nicht umlagefähige Teil: Verwaltervergütung, Kontoführung, Instandhaltung am Gemeinschaftseigentum. Grundsteuer und Wohngebäudeversicherung sind der Sonderfall: Beide sind auf Mieter umlagefähig (§ 2 Nr. 1 und Nr. 13 BetrKV), stecken beim Mieten also in den Nebenkosten. Weil wir hier gegen die Kaltmiete vergleichen, rechnen wir sie auf der Kaufseite mit. Wer streng gegen die Warmmiete rechnen will, setzt beide Felder im Rechner auf 0 — dann bleibt der reine Unterschied aus Finanzierung und Instandhaltung. Nicht zu vergessen der einmalige Posten am Anfang: die Kaufnebenkosten aus Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler. Sie erhöhen den Wert der Immobilie um keinen Euro und sind damit sofort verloren — je nach Bundesland zwischen rund 4 und 12 Prozent des Kaufpreises.
Was auf der Mietseite passiert
Zwei Dinge gleichzeitig, und beide gehören in die Rechnung. Erstens steigt die Miete. Ein Vermieter darf sie bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, höchstens um 20 Prozent in drei Jahren, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um 15 Prozent (§ 558 BGB); nach einer Modernisierung kommen bis zu 8 Prozent der Kosten dauerhaft obendrauf, gedeckelt durch die Kappungsgrenzen des § 559 BGB. Welche Steigerung Sie unterstellen, ist Ihre Annahme — sie wirkt über 30 Jahre gewaltig: 2 Prozent jährlich machen aus 1.200 Euro rund 2.130 Euro. Zweitens arbeitet das Geld. Das Eigenkapital bleibt frei und liegt angelegt; dazu kommt jeden Monat die Differenz zwischen den Kaufkosten und der Miete. Auf die Erträge fällt Abgeltungsteuer an: 25 Prozent (§ 32d Abs. 1 EStG) zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent, nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro je Person, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung (§ 20 Abs. 9 EStG). Der Rechner versteuert den Ertrag vereinfacht in jedem Jahr. In der Praxis fällt bei thesaurierenden Fonds laufend nur die Vorabpauschale an und der Rest erst beim Verkauf, und für Aktienfonds gilt zusätzlich eine Teilfreistellung von 30 Prozent — beides würde den Mietweg noch etwas besser stellen als hier gerechnet. Wichtig ist der ehrliche Teil dieser Seite: Eine höhere Anlagerendite bedeutet immer auch mehr Schwankung. Wer 7 Prozent einträgt, unterstellt ein Depot, das zwischendurch auch ein Drittel verlieren kann — und das er dann trotzdem nicht anfasst.
Die drei Annahmen, an denen alles hängt
Wertentwicklung der Immobilie, Mietsteigerung und Anlagerendite. Diese drei Zahlen entscheiden den Vergleich fast im Alleingang, und keine davon ist bekannt — weder für die nächsten zehn noch für die nächsten dreißig Jahre. Deshalb gibt der Rechner unter dem Ergebnis eine Sensitivität aus: Was passiert, wenn die Immobilie einen Prozentpunkt weniger zulegt? Was, wenn die Geldanlage einen Prozentpunkt mehr bringt? In typischen Konstellationen verschiebt ein Prozentpunkt den Break-even um mehrere Jahre und das Endergebnis um sechsstellige Beträge. Wer das einmal gesehen hat, liest jede Aussage der Form „Kaufen lohnt sich ab Jahr X“ anders. Zwei Faustregeln helfen beim Ausprobieren. Erstens: Unterstellen Sie der Immobilie nicht mehr Wertsteigerung als der Geldanlage Rendite, ohne sich zu fragen, warum. Eine Immobilie ist ein einzelnes Objekt an einem einzigen Ort — ein breit gestreutes Depot ist es nicht. Zweitens: Rechnen Sie den Vergleich einmal mit einer Wertentwicklung von 0 Prozent durch. Bleibt der Kauf dann noch vorn, tragen ihn die Zahlen und nicht die Hoffnung. Und rechnen Sie ihn einmal mit einem Minus: Preise steigen nicht in jedem Jahrzehnt und nicht an jedem Ort.
Steuern beim Verkauf, Verkaufskosten und die Grenzen der Rechnung
Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG) — nach Ablauf der zehn Jahre bleibt er steuerfrei. Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es eine wichtige Ausnahme: Haben Sie die Wohnung im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt, ist der Gewinn auch vorher steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Der Rechner rechnet diese Steuer nicht ein, weist aber darauf hin, sobald Ihr Betrachtungszeitraum unter zehn Jahren liegt — bei einer vermieteten Wohnung oder einem Zweitobjekt kann sie das Ergebnis kippen. Ein zweiter Posten am Ende sind die Verkaufskosten: Maklerprovision, Löschung der Grundschuld und gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Sie das Darlehen vorzeitig ablösen. Nach zehn Jahren ab Vollauszahlung können Sie ohne diese Entschädigung mit sechs Monaten Frist kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Sie können die Verkaufskosten im Rechner in Prozent angeben; wir ziehen sie in jeder Zeile ab, damit die beiden Vermögen Jahr für Jahr vergleichbar bleiben. Und schließlich die Grenzen: Nicht enthalten sind Umzug, Küche und Renovierung, Modernisierungen, die Kosten einer Anschlussfinanzierung nach Ende der Sollzinsbindung, staatliche Förderungen und Ihre persönliche Steuersituation. Die Rechnung unterstellt einen gleichbleibenden Sollzins über den gesamten Zeitraum — in der Praxis läuft die Zinsbindung meist nach 10 bis 15 Jahren aus. Wie belastbar Ihre Finanzierung insgesamt ist, prüfen Sie deshalb besser getrennt: mit unserem Finanzierungs-Rettungsplan.
Häufige Fragen
Ab wann lohnt sich Kaufen gegenüber Mieten?
Es gibt keine allgemeingültige Jahreszahl. Der Punkt, ab dem der Kaufweg vorn liegt, hängt an Ihren Zahlen: Kaufnebenkosten, Eigenkapital, Zins, Miethöhe — und vor allem an drei Annahmen, die niemand kennt. Was sich allgemein sagen lässt: In den ersten Jahren liegt der Mietweg fast immer vorn, weil die Kaufnebenkosten sofort verloren sind und die frühen Raten überwiegend aus Zinsen bestehen. Wer nach wenigen Jahren wieder verkaufen muss, verliert beim Kauf in aller Regel Geld. Tragen Sie Ihre eigenen Zahlen oben ein — der Rechner nennt Ihnen das Jahr und sagt dazu, wie stark es sich verschiebt, wenn eine Annahme um einen Prozentpunkt danebenliegt.
Ist Miete wirklich „rausgeworfenes Geld“?
Nein — jedenfalls nicht mehr als der Zinsanteil der Rate. Für die Miete bekommen Sie Wohnen, für den Zins bekommt die Bank ihr Geld. Beides ist weg. Vermögen bildet nur der Tilgungsanteil, und der ist am Anfang klein: Bei 3,5 Prozent Zins und 2 Prozent Tilgung sind es im ersten Jahr rund ein Drittel der Rate. Der ehrliche Vergleich lautet deshalb nicht „Miete weg gegen Rate investiert“, sondern: Vermögen nach X Jahren auf dem einen Weg gegen Vermögen nach X Jahren auf dem anderen.
Warum zieht der Rechner mir Steuern auf die Geldanlage ab, aber nicht auf die Immobilie?
Weil das Gesetz beide unterschiedlich behandelt. Kapitalerträge werden laufend besteuert: 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, also 26,375 Prozent, nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro je Person (§ 20 Abs. 9 EStG). Der Wertzuwachs einer Immobilie ist dagegen nach zehn Jahren steuerfrei (§ 23 EStG), bei durchgehender Selbstnutzung auch vorher. Wer die Steuer auf der Anlageseite weglässt, macht den Mietweg künstlich schön — deshalb ist sie voreingestellt. Sie können sie abschalten, dann sagt Ihnen der Rechner allerdings dazu, dass die Rechnung an dieser Stelle nicht mehr stimmt.
Die Grundsteuer zahlt doch am Ende der Mieter — warum steht sie bei den Kaufkosten?
Weil wir gegen die Kaltmiete vergleichen. Die Grundsteuer ist auf Mieter umlagefähig (§ 2 Nr. 1 BetrKV) und läuft dort über die Betriebskostenabrechnung, nicht über die Kaltmiete. Damit die beiden Seiten dieselbe Leistung abbilden, muss sie beim Eigentümer stehen. Dasselbe gilt für die Wohngebäudeversicherung (§ 2 Nr. 13 BetrKV). Wollen Sie stattdessen gegen die Warmmiete rechnen, setzen Sie beide Felder auf 0 — dann bleibt der reine Unterschied aus Finanzierung und Instandhaltung übrig.
Wie viel Eigenkapital sollte ich einbringen?
So viel, dass mindestens die Kaufnebenkosten davon gedeckt sind — die finanziert eine Bank nur selten mit, weil sie den Wert der Immobilie um keinen Euro erhöhen. Alles darüber senkt Darlehen, Zins und Rate. Wichtig für diesen Vergleich: Mehr Eigenkapital macht den Kaufweg nicht automatisch besser, denn dasselbe Geld hätte auf der Mietseite ebenfalls gearbeitet. Was sich wirklich verbessert, ist Ihre Sicherheit: kleinere Rate, kürzere Laufzeit, weniger Risiko bei der Anschlussfinanzierung. Probieren Sie im Rechner verschiedene Beträge aus — Sie sehen sofort, wie wenig sich am Endvermögen und wie viel sich an der Monatsbelastung ändert.
Was passiert, wenn die Immobilie nicht im Wert steigt?
Dann verschiebt sich der Break-even weit nach hinten oder verschwindet ganz. Preise steigen nicht in jedem Jahrzehnt und nicht an jedem Ort; Lagen mit schrumpfender Bevölkerung machen es seit Jahren vor. Deshalb ist die Wertentwicklung im Rechner ein Eingabefeld und keine Voreinstellung mit Versprechen — und deshalb sind auch negative Werte zugelassen. Ein Vorschlag zum Ausprobieren: Rechnen Sie einmal mit 0 Prozent. Bleibt der Kauf dann vorn, tragen ihn die Zahlen; kippt er, hängt Ihre Entscheidung an einer Hoffnung.
Muss ich den Gewinn versteuern, wenn ich vor Ablauf von zehn Jahren verkaufe?
Bei einer vermieteten oder ungenutzten Immobilie ja: Der Gewinn ist ein privates Veräußerungsgeschäft und wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Bei selbstgenutztem Wohneigentum nein — haben Sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt, bleibt der Gewinn steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Nach zehn Jahren ist er in jedem Fall steuerfrei. Der Rechner weist Sie darauf hin, sobald Ihr Betrachtungszeitraum unter zehn Jahren liegt; die Steuer selbst rechnet er nicht, weil sie von Ihrem persönlichen Steuersatz abhängt.
Was ist mit allem, was sich nicht rechnen lässt?
Das bleibt außen vor, und es kann trotzdem den Ausschlag geben. Für das Eigentum spricht, dass Sie niemand wegen Eigenbedarf kündigen kann, dass Sie umbauen dürfen und im Alter mietfrei wohnen. Für die Miete spricht, dass Sie bei einem neuen Job in vier Wochen woanders sein können (§ 573c BGB), dass eine kaputte Heizung nicht Ihr Problem ist und dass Ihr Vermögen nicht in einem einzigen Objekt an einem einzigen Ort steckt. Diese Punkte tauchen in keiner Tabelle auf. Nutzen Sie den Rechner deshalb so: Er sagt Ihnen, was die Entscheidung in Euro kostet oder bringt — ob Ihnen das den Unterschied wert ist, sagt er nicht.
Quellen
- § 23 EStG — private Veräußerungsgeschäfte, Zehnjahresfrist und Ausnahme für selbstgenutztes Wohneigentum — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 20 EStG — Einkünfte aus Kapitalvermögen, Sparer-Pauschbetrag 1.000 € bzw. 2.000 € (Abs. 9) — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 32d EStG — gesonderter Steuertarif für Kapitaleinkünfte: 25 % — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 4 SolZG 1995 — Solidaritätszuschlag 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 2 BetrKV — umlagefähige Betriebskosten: Grundsteuer (Nr. 1), Sach- und Haftpflichtversicherung (Nr. 13) — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 20 % bzw. 15 % — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 559 BGB — Mieterhöhung nach Modernisierung: 8 % der Kosten — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 573c BGB — Kündigungsfrist des Mieters: drei Monate — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 489 BGB — Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach zehn Jahren — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 19 WEG — ordnungsmäßige Verwaltung, Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage (Abs. 2 Nr. 4) — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 11 GrEStG — Grunderwerbsteuersatz 3,5 % als Regelsatz, Länderöffnung — abgerufen am 25. Juli 2026
- GNotKG Anlage 2 — Tabelle B, Grundlage der Notar- und Grundbuchkosten im Rechner — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 656d BGB — höchstens hälftige Weitergabe der Maklerprovision an den Käufer — abgerufen am 25. Juli 2026
- DNotI — Aktuelle Grunderwerbsteuersätze in den Bundesländern (Stand 28.01.2026) — abgerufen am 25. Juli 2026
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