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Grundschuld

Was bedeutet das genau?

Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück so belastet wird, dass eine bestimmte Geldsumme daraus an den Berechtigten zu zahlen ist (§ 1191 BGB). Anders als die Hypothek nach § 1113 BGB ist sie „nicht akzessorisch“, also nicht zwingend an eine bestimmte, bereits bestehende Forderung gekoppelt. Sie besteht rechtlich auch dann fort, wenn das gesicherte Darlehen vollständig getilgt ist.

Weil sie flexibler nutzbar ist — etwa zur Sicherung mehrerer oder künftiger Darlehen derselben Bank —, ist die Grundschuld in der Praxis der deutschen Immobilienfinanzierung heute das mit Abstand gebräuchlichste Sicherungsmittel; die Hypothek spielt kaum noch eine Rolle.

Rechtsgrundlage: § 1191 BGB — Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld, § 1113 BGB — Gesetzlicher Inhalt der Hypothek

Beispiel

Beim Kauf einer Wohnung bestellt der Notar zugunsten der finanzierenden Bank eine Grundschuld über 300.000 Euro. Nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens Jahre später lässt der Eigentümer die Grundschuld nicht löschen, sondern nutzt sie zur Absicherung eines neuen Renovierungskredits.

Verwandte Begriffe

Nachrangfinanzierung · Beleihungswert · Zwangsversteigerung · Zwangssicherungshypothek