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Beleihungswert

Was bedeutet das genau?

Der Beleihungswert ist der Wert, den ein Kreditinstitut einer Immobilie bei vorsichtiger, nachhaltiger Betrachtung dauerhaft beimisst — unabhängig von kurzfristigen Marktschwankungen. Grundlage ist § 16 Pfandbriefgesetz (PfandBG) in Verbindung mit der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), die Methodik und Anforderungen an die gutachterliche Ermittlung regeln. Spekulative Wertsteigerungen dürfen nicht eingerechnet werden.

Der Beleihungsauslauf beschreibt, wie viel Prozent des Beleihungswerts die Bank tatsächlich als Kredit vergibt (häufig bis 80 Prozent). Der darüberliegende Kapitalbedarf muss über Eigenkapital oder eine Nachrangfinanzierung gedeckt werden.

Rechtsgrundlage: § 16 PfandBG — Beleihungswertermittlung

Beispiel

Ein Haus wird für 500.000 Euro verkauft, die Bank setzt wegen des vorsichtigen Ansatzes aber nur einen Beleihungswert von 440.000 Euro an. Bei einem Beleihungsauslauf von 80 Prozent finanziert sie daraus 352.000 Euro — den Rest muss der Käufer selbst aufbringen.

Verwandte Begriffe

Grundschuld · Nachrangfinanzierung · Verkehrswert · Sachwertverfahren