Sachwertverfahren
Was bedeutet das genau?
Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie aus der Summe von Bodenwert und dem Sachwert der baulichen Anlagen. Grundlage ist § 35 ImmoWertV: Für das Gebäude werden die Herstellungskosten angesetzt und um einen Alterswertminderungsfaktor reduziert, der Bodenwert wird gesondert — meist über Bodenrichtwerte — bestimmt. Ein marktüblicher Sachwertfaktor gleicht den vorläufigen Sachwert anschließend an die tatsächliche Marktlage an.
Angewendet wird das Verfahren vor allem dort, wo kaum Vergleichspreise oder Erträge vorliegen, etwa bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Sonderimmobilien.
Rechtsgrundlage: § 35 ImmoWertV
Beispiel
Für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus ohne vergleichbare Verkäufe in der Nachbarschaft berechnet ein Gutachter zunächst die fiktiven Neubaukosten, zieht einen Alterabschlag für die Jahre seit dem Baujahr ab und addiert den Bodenwert aus dem Bodenrichtwert. So entsteht der Sachwert der Immobilie.
Verwandte Begriffe
Verkehrswert · Ertragswertverfahren · Vergleichswertverfahren · Restnutzungsdauer