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Vergleichswertverfahren

Was bedeutet das genau?

Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie aus einer ausreichenden Anzahl tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Grundstücke abgeleitet (§ 24 ImmoWertV). Liegen keine ausreichenden Vergleichspreise vor, können ersatzweise Vergleichsfaktoren — etwa ein Preis je Quadratmeter Wohnfläche — oder Bodenrichtwerte herangezogen werden. Der so ermittelte vorläufige Wert wird anschließend an objektspezifische Besonderheiten wie Ausstattung, Zustand oder Lage angepasst.

Weil es unmittelbar auf realen Markttransaktionen beruht, gilt das Vergleichswertverfahren als das marktnaheste Verfahren. Es ist der Regelfall bei Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken, für die genügend Vergleichsdaten aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse vorliegen.

Rechtsgrundlage: § 24 ImmoWertV

Beispiel

Für eine 70-Quadratmeter-Eigentumswohnung zieht der Gutachter die Kaufpreise ähnlicher Wohnungen im selben Baujahrscluster und Stadtteil heran, die in den letzten zwölf Monaten verkauft wurden. Aus dem mittleren Quadratmeterpreis errechnet sich der Vergleichswert der zu bewertenden Wohnung.

Verwandte Begriffe

Verkehrswert · Bodenrichtwert · Sachwertverfahren · Ertragswertverfahren