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Verkehrswert

Was bedeutet das genau?

Der Verkehrswert (auch Marktwert) ist der Preis, der zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für ein Grundstück oder eine Immobilie zu erzielen wäre. Maßgeblich sind die rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit sowie die Lage — ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse wie ein Verwandtenverkauf oder Zeitdruck bleiben außer Betracht. Definiert wird der Begriff in § 194 BauGB.

Wie der Verkehrswert im Einzelnen zu ermitteln ist, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Je nach Objekt kommt dabei das Vergleichswert-, das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren zum Einsatz.

Rechtsgrundlage: § 194 BauGB

Beispiel

Ein Erbe lässt seine geerbte Eigentumswohnung von einem Sachverständigen bewerten, um den Wert gegenüber Finanzamt und Miterben zu belegen. Der Gutachter ermittelt dafür den Verkehrswert zum Todestag — unabhängig davon, ob die Wohnung später schneller oder unter Preisdruck verkauft wird.

Verwandte Begriffe

Sachwertverfahren · Ertragswertverfahren · Vergleichswertverfahren · Bodenrichtwert