Bodenrichtwert
Was bedeutet das genau?
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des unbebauten Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb einer abgegrenzten Bodenrichtwertzone, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Ermittelt und veröffentlicht wird er von den örtlichen Gutachterausschüssen nach § 196 BauGB; die Gutachterausschüsse selbst sind in § 192 BauGB geregelt. Grundlage sind die tatsächlich beurkundeten Kaufpreise aus der Kaufpreissammlung.
Bodenrichtwerte dienen als Ausgangsgröße im Vergleichs- und im Sachwertverfahren und werden je nach Bundesland über Bodenrichtwertkarten oder das bundesweite Portal BORIS abgerufen.
Rechtsgrundlage: § 196 BauGB, § 192 BauGB
Beispiel
Für ein unbebautes Baugrundstück von 500 Quadratmetern schlägt ein Gutachter im Bodenrichtwertportal den aktuellen Bodenrichtwert der Zone nach — etwa 350 Euro je Quadratmeter — und multipliziert ihn mit der Grundstücksfläche, um den vorläufigen Bodenwert zu erhalten.
Verwandte Begriffe
Verkehrswert · Vergleichswertverfahren · Sachwertverfahren · Grunderwerbsteuer