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Budget-Rechner: Was kann ich mir leisten?

Am Anfang steht nicht der Kaufpreis, sondern Ihr Kontoauszug: Was bleibt jeden Monat übrig, was liegt an Eigenkapital bereit? Daraus rechnet dieses Werkzeug rückwärts, welcher Kaufpreis wirklich trägt — die Kaufnebenkosten Ihres Bundeslandes gleich abgezogen. Zins und Tilgung tragen Sie selbst ein, genau so, wie Ihre Bank sie anbietet.

Stand:

Dieses Werkzeug wurde nicht von einem Rechtsanwalt geprüft. Es bildet die Vorgehensweise eines langjährigen Immobilieninvestors ab, der es selbst genau so einsetzt. Es ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie viel Kaufpreis trägt Ihr Haushalt wirklich?

Die Rechnung läuft rückwärts, in drei Schritten. Erstens die Haushaltsrechnung: Nettoeinkommen minus Lebenshaltung, Versicherungen, Mobilität und bestehende Kreditraten. Ihre jetzige Miete gehört dabei nicht zu den Ausgaben — die fällt mit dem Kauf weg. Neu dazu kommen Hausgeld, Grundsteuer und eine Rücklage für Reparaturen; die ziehen Sie ab. Zweitens die Darlehenssumme: Bei einem Annuitätendarlehen ist die Rate nichts anderes als Darlehen mal (Zins plus Tilgung) geteilt durch zwölf. Umgestellt heißt das: Darlehen = Rate × 12 ÷ (Zins + Tilgung). Wer 2.500 Euro im Monat aufbringt, trägt bei 4 Prozent Zins und 2 Prozent Anfangstilgung genau 500.000 Euro Darlehen — bei 3 Prozent Tilgung wären es nur noch 428.571 Euro, dafür ist er sechs Jahre früher schuldenfrei. Drittens der Kaufpreis: Darlehen plus Eigenkapital ergeben das Budget, davon gehen die Kaufnebenkosten ab. Diese Stelle ist tückisch, weil sich die Katze in den Schwanz beißt: Die Nebenkosten hängen vom Kaufpreis ab, den wir gerade suchen. Der Rechner löst das, indem er den größten Kaufpreis sucht, den Budget und Nebenkosten zusammen noch zulassen — ein Euro mehr, und es geht nicht mehr auf. Beispiel: 500.000 Euro Darlehen plus 100.000 Euro Eigenkapital, Kauf in Bayern ohne Makler. Ergebnis: 572.897 Euro Kaufpreis, 27.102,80 Euro Nebenkosten, zusammen 599.999,80 Euro. Dieselbe Familie zahlt in Nordrhein-Westfalen mit hälftiger Maklerprovision nur 539.033 Euro Kaufpreis — 33.864 Euro weniger Haus für dasselbe Geld, allein wegen Steuersatz und Provision.

Warum Ihre Bank auf eine andere Zahl kommt als dieser Rechner

Weil sie nicht Ihre Zahlen einsetzt, sondern ihre eigenen — und weil sie muss. Vor jedem Immobiliendarlehen ist die Bank gesetzlich zur Kreditwürdigkeitsprüfung verpflichtet und darf den Vertrag nur schließen, wenn es wahrscheinlich ist, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen (§ 505a Abs. 1 BGB, aufsichtsrechtlich § 18a KWG). Geprüft wird „eingehend“ auf Grundlage von Einkommen, Ausgaben und Vermögen (§ 505b Abs. 2 BGB); welche Kriterien dabei zählen, beschreibt sogar eine eigene Verordnung, die ImmoKWPLV. Entscheidend ist dieser Satz: Die Prüfung darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass die Immobilie mehr wert ist als das Darlehen oder dass ihr Wert steigen wird. Die Bank muss also auf Ihr Einkommen schauen, nicht auf die Wohnung. Verstößt sie dagegen, ermäßigt sich der Sollzins auf den marktüblichen Pfandbriefzins, und Sie dürfen jederzeit fristlos kündigen (§ 505d BGB) — entsprechend vorsichtig rechnet sie. In der Praxis heißt das dreierlei: Erstens setzt sie für Ihre Lebenshaltung Pauschalen je Haushaltsmitglied an, oft mehr, als Sie tatsächlich ausgeben. Zweitens zählt variables Einkommen nur teilweise. Drittens rechnet sie die Belastung häufig mit einem höheren Kalkulationszins durch, um zu sehen, ob die Finanzierung auch nach der Zinsbindung trägt. Nehmen Sie das Ergebnis dieses Rechners deshalb als Obergrenze und als Vorbereitung auf das Bankgespräch — nicht als Zusage.

Warum der Beleihungsauslauf über Ihren Zinssatz entscheidet

Der Beleihungsauslauf ist das Verhältnis von Darlehen zum Wert der Immobilie. Er ist die wichtigste Stellschraube für den Zins, den Ihnen die Bank anbietet — und der Grund, warum Eigenkapital doppelt wirkt: Es senkt die Summe, die Sie brauchen, und den Preis, den Sie dafür zahlen. Der Hintergrund steht im Pfandbriefgesetz: Für die Deckung von Pfandbriefen darf eine Bank ein Darlehen nur bis zur Höhe der ersten 60 Prozent des Beleihungswerts heranziehen (§ 14 PfandBG). Alles darüber muss sie teurer refinanzieren, und genau das gibt sie in Stufen an Sie weiter. Wo die Stufen liegen und wie groß die Aufschläge sind, entscheidet jede Bank selbst — dass es sie gibt, ist aber die Regel. Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Größen, die gern verwechselt werden. Der Rechner setzt das Darlehen ins Verhältnis zum Kaufpreis, denn nur den kennen Sie. Die Bank rechnet gegen ihren eigenen Beleihungswert, den sie nach vorsichtigen, nachhaltigen Maßstäben ermittelt und der spekulative Elemente ausklammert (§ 16 PfandBG, Beleihungswertermittlungsverordnung). Dieser Wert liegt praktisch immer unter dem Kaufpreis. Ihr tatsächlicher Auslauf fällt deshalb eher höher aus als der hier angezeigte — je heißer der Markt, in dem Sie kaufen, desto größer der Abstand. Zweiter Merkposten: Die Eigenkapitalquote ist nicht das Gegenstück zum Auslauf. Sie misst Ihr Eigenkapital an den Gesamtkosten einschließlich Nebenkosten. Wer 20 Prozent Eigenkapital mitbringt, davon aber 11 Prozentpunkte für Steuer, Notar und Makler ausgibt, landet trotzdem bei rund 90 Prozent Beleihungsauslauf.

Was die Rate nicht abdeckt: Hausgeld, Grundsteuer und Rücklage

Die Monatsrate ist nicht Ihre Wohnkostenrechnung, sondern nur deren größter Posten. Als Eigentümer zahlen Sie keine Miete mehr — dafür kommt anderes hinzu, und zwar dauerhaft. Beim Kauf einer Eigentumswohnung zahlen Sie monatlich Hausgeld an die Gemeinschaft, festgesetzt als Vorschuss auf den Wirtschaftsplan (§ 28 WEG). Darin stecken Betriebskosten, Verwaltervergütung und der Beitrag zur Erhaltungsrücklage, deren Ansammlung ausdrücklich zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Als Mieter haben Sie diese Rücklage nie gesehen; als Eigentümer zahlen Sie sie ein. Dazu kommt die Grundsteuer: Steuerschuldner ist, wem das Grundstück zugerechnet wird (§ 10 GrStG) — als Vermieter dürfen Sie sie auf Mieter umlegen (§ 2 Nr. 1 BetrKV), als Selbstnutzer zahlen Sie sie aus eigener Tasche. Seit 2025 gelten dafür die neu festgestellten Grundsteuerwerte und die Hebesätze Ihrer Gemeinde; fragen Sie beim Verkäufer nach dem aktuellen Bescheid. Beim Einfamilienhaus gibt es keine Gemeinschaft, die für Sie spart — die Rücklage müssen Sie selbst bilden, sonst wird die erste neue Heizung zum Kredit. Wie viel realistisch ist, rechnen Sie mit unserem Rücklagen-Planer durch. Deshalb hat dieser Rechner ein eigenes Feld dafür: Was Sie dort eintragen, steht der Bank nicht mehr zur Verfügung.

Tilgung, Zinsbindung, Restschuld — die drei Stellschrauben

Die Anfangstilgung entscheidet, wie lange Sie zahlen. Bei 4 Prozent Zins und 1 Prozent Tilgung dauert die vollständige Rückzahlung gut 40 Jahre, bei 2 Prozent noch 27,5 Jahre, bei 3 Prozent 21,2 Jahre und bei 4 Prozent 17,4 Jahre. Weil die Zinsen monatlich verrechnet werden, tilgen Sie im ersten Jahr sogar etwas mehr als den genannten Prozentsatz — und jedes Jahr ein Stück mehr, weil der Zinsanteil der gleichbleibenden Rate schrumpft. Die Sollzinsbindung entscheidet, wie lange dieser Zins gilt. Danach bleibt die Restschuld stehen und braucht eine Anschlussfinanzierung zu dann unbekannten Konditionen. Wie groß dieser Brocken ist, unterschätzen viele: Von 500.000 Euro Darlehen sind bei 4 Prozent Zins und 2 Prozent Anfangstilgung nach zehn Jahren noch 377.292 Euro offen — drei Viertel. Mit 3 Prozent Tilgung wären es 315.938 Euro, nach 15 Jahren Bindung nur noch 192.387 Euro. Genau dafür gibt der Rechner die Restschuld aus. Ein Recht haben Sie in jedem Fall: Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung dürfen Sie mit sechs Monaten Frist kündigen und umschulden, auch wenn Sie sich auf 15, 20 oder 30 Jahre gebunden haben (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) — ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Eine lange Bindung kostet also Zinsaufschlag, nimmt Ihnen aber keine Freiheit. Wollen Sie früher raus, wird es teuer: Dann darf die Bank ihren Zinsschaden verlangen (§ 502 BGB). Prüfen Sie deshalb schon beim Abschluss, ob Sondertilgungen und ein Tilgungswechsel vereinbart sind — beides kostet meist nichts und verschafft Luft.

Die häufigsten Rechenfehler beim Budget

Erstens: die eigene Miete doppelt gezählt. Sie fällt weg, gehört also nicht in die Ausgaben — Hausgeld, Grundsteuer und Rücklage dagegen schon. Zweitens: die Nebenkasse vergessen. Wer sein Eigenkapital bis auf den letzten Euro in den Kauf steckt, steht beim ersten Umzugswagen, der neuen Küche und der Rechnung des Malers ohne Reserve da. Lassen Sie einen Notgroschen außen vor, bevor Sie ihn hier eintragen. Drittens: mit dem Rekordeinkommen gerechnet. Boni, Überstunden und Elterngeld sind keine verlässliche Grundlage; rechnen Sie mit dem, was auch im schlechten Jahr fließt, und prüfen Sie zusätzlich, was passiert, wenn ein Einkommen für ein Jahr ausfällt. Viertens: die Kaufnebenkosten unterschätzt. Je nach Bundesland und Maklerbeteiligung sind es zwischen rund 4 und 15 Prozent, und im Regelfall müssen Sie sie vollständig aus Eigenkapital zahlen. Fünftens: die Zinsbindung als Ende der Geschichte gesehen. Nach zehn Jahren steht meist noch der größte Teil der Schuld — der Anschlusszins entscheidet mit darüber, ob die Rechnung aufgeht. Und wenn Sie neu bauen oder erst in Monaten auszahlen lassen, kommen Bereitstellungszinsen dazu. Wenn Ihre Finanzierung bereits läuft und knapp wird, hilft der Finanzierungs-Rettungsplan weiter; ob sich der Kauf gegenüber dem Mieten überhaupt lohnt, klärt der Vergleich Kaufen oder mieten.

Häufige Fragen

Wie viel Haus kann ich mir mit meinem Gehalt leisten?

Das hängt an drei Zahlen: was monatlich übrig bleibt, wie viel Eigenkapital Sie haben und zu welchen Konditionen Sie finanzieren. Als grobe Orientierung: Jeder Euro Monatsrate trägt bei 4 Prozent Zins und 2 Prozent Tilgung rund 200 Euro Darlehen — 1.000 Euro Rate ergeben also etwa 200.000 Euro Darlehen. Dazu kommt Ihr Eigenkapital, davon gehen die Kaufnebenkosten ab. Tragen Sie Ihre echten Zahlen oben ein, dann rechnet der Rechner es Ihnen genau aus.

Wie viel Eigenkapital brauche ich mindestens?

Rechnen Sie fest mit den Kaufnebenkosten: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Maklerprovision — je nach Bundesland rund 4 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Diese Beträge finanziert eine Bank im Regelfall nicht mit, weil sie den Wert der Immobilie um keinen Euro erhöhen. Alles, was Sie darüber hinaus mitbringen, senkt den Beleihungsauslauf und damit den Zins. Ein Notgroschen von etwa drei Nettomonatseinkommen sollte gar nicht erst in die Rechnung wandern.

Warum nennt mir meine Bank eine andere Summe?

Weil sie mit Pauschalen für Ihre Lebenshaltung rechnet statt mit Ihren echten Ausgaben, variables Einkommen nur teilweise anerkennt und häufig einen höheren Kalkulationszins ansetzt, um die Zeit nach der Zinsbindung zu testen. Dazu ist sie zur eingehenden Kreditwürdigkeitsprüfung verpflichtet (§§ 505a, 505b BGB, § 18a KWG) und darf sich dabei nicht hauptsächlich auf den Wert der Immobilie stützen. Das Ergebnis hier ist deshalb eine Obergrenze und eine Vorbereitung aufs Gespräch, keine Finanzierungszusage.

Wie hoch sollte die Tilgung sein?

So hoch, dass Sie vor dem Ruhestand fertig sind — das ist der ehrlichste Maßstab. Bei 4 Prozent Zins läuft ein Darlehen mit 1 Prozent Anfangstilgung gut 40 Jahre, mit 2 Prozent 27,5 Jahre und mit 3 Prozent 21,2 Jahre. Mehr Tilgung bedeutet weniger Kaufpreis, dafür weniger Restschuld und weniger Zinsrisiko. Wer sich unsicher ist, vereinbart eine niedrigere Tilgung mit Sondertilgungsrecht und einer Möglichkeit zum Tilgungswechsel — beides kostet meist nichts.

Was passiert nach dem Ende der Zinsbindung?

Die Restschuld wird fällig oder neu finanziert. In aller Regel bietet Ihnen die Bank rechtzeitig eine Anschlussfinanzierung an; Sie dürfen aber auch zu einer anderen Bank wechseln. Der Zins ist dann der, der in diesem Moment gilt — genau das ist das Risiko. Unabhängig von der vereinbarten Bindung dürfen Sie zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen und umschulden (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB), ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Zählen Kindergeld, Elterngeld und Boni als Einkommen?

Nur eingeschränkt, und jede Bank handhabt es anders. Kindergeld wird häufig anerkannt, solange der Anspruch absehbar besteht. Elterngeld ist befristet und wird oft gar nicht oder nur anteilig angesetzt. Boni, Überstunden und Provisionen zählen meist nur als Durchschnitt mehrerer Jahre, bei Selbstständigen sind es in der Regel die letzten zwei bis drei Jahresabschlüsse. Rechnen Sie hier lieber vorsichtig — die Rate müssen Sie auch im schwachen Jahr zahlen.

Kann ich die Kaufnebenkosten mitfinanzieren?

Manche Banken machen das, es ist aber nicht der Regelfall. Grunderwerbsteuer, Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten erhöhen den Wert der Immobilie nicht und taugen deshalb nicht als Sicherheit. Wer sie mitfinanziert, liegt beim Beleihungsauslauf über 100 Prozent, zahlt spürbar mehr Zins und steht bei einem Verkauf in den ersten Jahren schnell mit einer Restschuld über dem Erlös da. Der Schalter im Rechner zeigt Ihnen beide Wege — behandeln Sie den zweiten als Obergrenze, nicht als Plan.

Ist der Beleihungsauslauf dasselbe wie meine Eigenkapitalquote?

Nein, und die Verwechslung kostet bares Geld. Der Beleihungsauslauf setzt das Darlehen ins Verhältnis zum Wert der Immobilie; die Eigenkapitalquote misst Ihr Eigenkapital an den Gesamtkosten einschließlich Nebenkosten. Wer 20 Prozent Eigenkapital mitbringt und davon 11 Prozentpunkte für Steuer, Notar und Makler ausgibt, hat trotzdem rund 90 Prozent Beleihungsauslauf. Hinzu kommt: Die Bank rechnet nicht gegen den Kaufpreis, sondern gegen ihren vorsichtiger angesetzten Beleihungswert.

Quellen

  1. § 505a BGB — Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags — abgerufen am 25. Juli 2026
  2. § 505b BGB — Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung; keine Prüfung hauptsächlich anhand des Immobilienwerts — abgerufen am 25. Juli 2026
  3. § 505d BGB — Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung: Zinsermäßigung und Kündigungsrecht — abgerufen am 25. Juli 2026
  4. § 505e BGB — Verordnungsermächtigung für die Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung — abgerufen am 25. Juli 2026
  5. ImmoKWPLV — Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung — abgerufen am 25. Juli 2026
  6. § 18a KWG — Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen — abgerufen am 25. Juli 2026
  7. § 491 BGB — Verbraucherdarlehensvertrag und Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag — abgerufen am 25. Juli 2026
  8. § 489 BGB — Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach zehn Jahren — abgerufen am 25. Juli 2026
  9. § 502 BGB — Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung — abgerufen am 25. Juli 2026
  10. § 14 PfandBG — Beleihungsgrenze: Deckung nur bis zu den ersten 60 % des Beleihungswerts — abgerufen am 25. Juli 2026
  11. § 16 PfandBG — Ermittlung des Beleihungswerts (nachhaltige, vorsichtige Bewertung) — abgerufen am 25. Juli 2026
  12. BelWertV — Beleihungswertermittlungsverordnung — abgerufen am 25. Juli 2026
  13. § 19 WEG — ordnungsmäßige Verwaltung, darunter die angemessene Erhaltungsrücklage — abgerufen am 25. Juli 2026
  14. § 28 WEG — Wirtschaftsplan und monatliche Vorschüsse (Hausgeld) — abgerufen am 25. Juli 2026
  15. § 10 GrStG — Steuerschuldner der Grundsteuer ist der Eigentümer — abgerufen am 25. Juli 2026
  16. § 2 BetrKV — Grundsteuer als umlagefähige Betriebskostenart — abgerufen am 25. Juli 2026
  17. § 11 GrEStG — Grunderwerbsteuersatz und Abrundung auf volle Euro — abgerufen am 25. Juli 2026
  18. GNotKG Anlage 2 — Tabelle B, Grundlage der Notar- und Grundbuchgebühren — abgerufen am 25. Juli 2026
  19. § 656d BGB — höchstens hälftige Weitergabe der Maklerprovision an den Käufer — abgerufen am 25. Juli 2026
  20. DNotI — Aktuelle Grunderwerbsteuersätze in den Bundesländern (Stand 28.01.2026) — abgerufen am 25. Juli 2026

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