Tilgung
Was bedeutet das genau?
Die Tilgung ist der Teil einer Kreditrate, mit dem die Darlehensschuld selbst zurückgeführt wird — im Unterschied zum Zinsanteil, der die Nutzung des Kapitals vergütet. Grundlage ist die Rückzahlungspflicht aus dem Darlehensvertrag (§ 488 BGB); wie hoch und in welchem Rhythmus getilgt wird, vereinbaren die Parteien im Vertrag.
Bei der klassischen Baufinanzierung wird häufig ein anfänglicher Tilgungssatz von 1 bis 3 Prozent vereinbart. Je höher dieser Satz, desto schneller sinkt die Restschuld und desto kürzer wird die Gesamtlaufzeit — bei gleichbleibender Rate steigt zugleich der Tilgungsanteil, weil der Zinsanteil mit sinkender Restschuld abnimmt. Viele Verträge räumen zusätzlich ein Recht auf Sondertilgung außerhalb der vereinbarten Raten ein.
Rechtsgrundlage: § 488 BGB
Beispiel
Bei 300.000 Euro Darlehenssumme und 2 Prozent anfänglicher Tilgung zahlt ein Kreditnehmer im ersten Jahr 6.000 Euro Tilgung. Erhöht er den Satz auf 3 Prozent, verkürzt sich die Laufzeit spürbar, weil die Restschuld schneller sinkt.
Verwandte Begriffe
Annuitätendarlehen · Restschuld · Sollzinsbindung · Vorfälligkeitsentschädigung