binoro Sofort-Hilfe

Restschuld

Was bedeutet das genau?

Die Restschuld ist der Teil der ursprünglichen Darlehenssumme, der zu einem bestimmten Zeitpunkt — meist zum Ende der Sollzinsbindung — noch nicht durch Tilgungsraten zurückgeführt wurde. Sie ergibt sich aus dem im Darlehensvertrag vereinbarten Tilgungsplan zur Rückzahlungspflicht nach § 488 BGB und sinkt mit jeder geleisteten Tilgungsrate.

Die Höhe der Restschuld am Ende der Zinsbindung bestimmt, wie viel Kapital über eine Anschlussfinanzierung neu finanziert werden muss. Auch bei vorzeitiger Rückzahlung während laufender Zinsbindung ist die Restschuld die Bezugsgröße für eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung.

Rechtsgrundlage: § 488 BGB

Beispiel

Ein Darlehen über 250.000 Euro ist nach zehn Jahren Sollzinsbindung noch mit 178.000 Euro Restschuld offen. Diesen Betrag muss der Kreditnehmer über eine Anschlussfinanzierung weiter abbezahlen.

Verwandte Begriffe

Tilgung · Anschlussfinanzierung · Vorfälligkeitsentschädigung · Sollzinsbindung