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Anschlussfinanzierung

Was bedeutet das genau?

Die Anschlussfinanzierung schließt sich an das Ende der Sollzinsbindung eines Immobiliendarlehens an und regelt die weitere Rückzahlung der zu diesem Zeitpunkt noch offenen Restschuld. Sie kann als Prolongation bei derselben Bank zu neu verhandelten Konditionen erfolgen oder als Umschuldung zu einem anderen Anbieter.

Nach Ablauf der Sollzinsbindung steht Darlehensnehmern ein Kündigungsrecht mit einem Monat Frist zu, unabhängig von einer vereinbarten längeren Laufzeit; spätestens zehn Jahre nach vollständiger Kreditauszahlung besteht dieses Recht ohnehin mit sechs Monaten Frist (§ 489 BGB). Dieses Kündigungsrecht ist die rechtliche Grundlage dafür, dass ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter überhaupt möglich ist.

Rechtsgrundlage: § 489 BGB

Beispiel

Nach zehn Jahren Sollzinsbindung sind von einem Baudarlehen noch 150.000 Euro Restschuld offen. Statt das Angebot der bisherigen Bank anzunehmen, holt der Kreditnehmer Vergleichsangebote ein und wechselt per Umschuldung zu einem günstigeren Anbieter.

Verwandte Begriffe

Sollzinsbindung · Restschuld · Forward-Darlehen · Vorfälligkeitsentschädigung