Sollzinsbindung
Was bedeutet das genau?
Die Sollzinsbindung legt fest, wie lange der vereinbarte Sollzinssatz eines Darlehens unverändert gilt — üblich sind 5, 10, 15 oder 20 Jahre. Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit räumt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB dem Darlehensnehmer ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht ein: Nach Ablauf von zehn Jahren seit vollständiger Auszahlung kann er mit sechs Monaten Frist kündigen, auch wenn eine längere Zinsbindung vereinbart war.
Nach Ende der Sollzinsbindung ist die Restschuld fällig oder wird über eine Anschlussfinanzierung — etwa ein neues Annuitätendarlehen oder ein vorab abgeschlossenes Forward-Darlehen — weiterfinanziert.
Rechtsgrundlage: § 489 BGB — Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
Beispiel
Ein Ehepaar hat 2016 eine Sollzinsbindung von 15 Jahren vereinbart. Weil die Zinsen 2026 deutlich niedriger stehen, nutzt es das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren, löst das Darlehen vorzeitig ab und finanziert den Rest zu besseren Konditionen um.
Verwandte Begriffe
Annuitätendarlehen · Vorfälligkeitsentschädigung · Forward-Darlehen · Bausparvertrag