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Bausparvertrag

Was bedeutet das genau?

Ein Bausparvertrag verbindet zwei Phasen: In der Ansparphase zahlt der Bausparer regelmäßig auf die vereinbarte Bausparsumme ein, in der Darlehensphase erhält er nach Erreichen bestimmter Kennzahlen (Mindestsparguthaben, Bewertungszahl) die Zuteilung und kann das restliche Kapital als Bauspardarlehen zu einem von Vertragsbeginn an feststehenden Zins abrufen. Rechtsgrundlage ist § 1 Gesetz über Bausparkassen (BauSparkG), der Bausparkassen als Institute definiert, die Bausparbeiträge annehmen und daraus Bauspardarlehen vergeben.

Bausparverträge werden häufig mit einem Annuitätendarlehen kombiniert, um die Zeit bis zur Zuteilung zu überbrücken oder den Zins für die Zukunft festzuschreiben.

Rechtsgrundlage: § 1 Gesetz über Bausparkassen (BauSparkG) — Begriffsbestimmungen

Beispiel

Ein Paar schließt kurz nach der Geburt des ersten Kindes einen Bausparvertrag über 60.000 Euro ab und bespart ihn zehn Jahre lang. Bei der geplanten Sanierung des Elternhauses steht dann ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zur Verfügung, dessen Zinssatz seit Vertragsabschluss feststand.

Verwandte Begriffe

Annuitätendarlehen · KfW-Förderung · Grundschuld · Forward-Darlehen