Fördermittel-Finder (KfW & BAFA)
Der Name klingt nach einem Automaten — diese Seite ist aber eine Anleitung. Sie führt Sie durch die Programme von KfW und BAFA und vor allem durch die Reihenfolge, in der Sie sie beantragen müssen. Denn der teuerste Fehler passiert, bevor der erste Fördereuro fließt: Wer den Handwerkervertrag ohne Förderbedingung unterschreibt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert die komplette Förderung — und nachträglich lässt sich das nicht mehr heilen. Alle Sätze auf dem Stand der BEG-Reform vom 21. Juli 2026, jede Zahl mit Fundstelle und Datum.
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Geführte Fragen zu Gebäude, Nutzung und Vorhaben — Sie sehen sofort, welche Programme für Sie in Frage kommen und wie sie sich kombinieren lassen. Der vollständige Förderfahrplan als PDF, mit Reihenfolge und Fristen, kostet 9,90 € inkl. USt.
Förderfahrplan jetzt erstellen → Automatisierte Auswertung der Förderrichtlinien, keine Förderberatung im Einzelfall. Für Zahlen ab dem 1. Januar 2027 rechnet der Fahrplan bewusst vorsichtig, weil die Richtlinie dort nur ein Quartal nennt.Dieses Werkzeug wurde nicht von einem Rechtsanwalt geprüft. Es bildet die Vorgehensweise eines langjährigen Immobilieninvestors ab, der es selbst genau so einsetzt. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
In welcher Reihenfolge muss ich vorgehen, damit die Förderung nicht platzt?
In genau dieser: Energieberatung, bedingter Vertrag mit Bestätigung zum Antrag, Antrag, Zusage, Umsetzung, Nachweis, Auszahlung. Der eine unumkehrbare Fehler liegt zwischen Vertrag und Antrag — und er wird meistens deshalb gemacht, weil die Regel falsch verstanden wird. Es heißt nicht: Sie dürfen erst nach dem Antrag mit dem Betrieb sprechen. Es heißt: Vor der Antragstellung darf kein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung geschlossen sein. Genau das ist der Vorhabenbeginn — nicht der erste Spatenstich und nicht die erste Rechnung —, und ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt die Förderung aus. Bei der Heizungsförderung ist der bedingte Vertrag sogar Pflicht: Er muss vor dem Antrag vorliegen, er wird erst mit der KfW-Zusage wirksam, bei Ablehnung endgültig unwirksam, und er muss ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthalten. Die Bedingung muss von Anfang an drinstehen; ein nachträglicher Zusatz heilt nichts. Beratungs- und Planungsleistungen dürfen Sie dagegen jederzeit vorher beauftragen — sie zählen nicht zum Vorhabenbeginn, deshalb steht die Energieberatung bewusst ganz vorn. Wie die Maßnahmen selbst sinnvoll aufeinander folgen, planen Sie im Sanierungsplaner.
Wie viel Förderung bekomme ich für eine neue Heizung?
Zwischen 30 und 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bis 80 Prozent — bezogen aber nicht auf Ihre Rechnung, sondern auf die förderfähigen Höchstkosten. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent und steht auch Vermietern zu. Selbstnutzende Eigentümer können zwei Boni hinzubekommen: den Klimageschwindigkeits-Bonus von derzeit 16 Prozent beim Austausch einer alten, noch funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, und den Einkommens-Bonus von 40, 30 oder 10 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 beziehungsweise 50.000 Euro. Der Deckel liegt bei 80 Prozent für Haushalte bis 30.000 Euro und sonst bei 70 Prozent. Entscheidend ist die zweite Grenze: Förderfähig sind 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Kostet die Wärmepumpe im Einfamilienhaus 40.000 Euro, rechnen alle Prozentsätze trotzdem nur auf 28.000 Euro (Stand: KfW-Merkblatt 458, gültig ab 21. Juli 2026).
Warum sollte ich mit dem Antrag nicht bis nächstes Jahr warten?
Weil die Förderung planmäßig schrumpft, und zwar an mehreren Stellen gleichzeitig. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um jeweils 4 Prozentpunkte; am 1. August 2028 fällt er ganz weg. Parallel sinkt der förderfähige Höchstbetrag für die erste Wohneinheit ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Und für Wärmepumpen halbiert sich nach der Förderrichtlinie ab dem ersten Quartal 2027 die Grundförderung von 30 auf 15 Prozent — dafür kommt dann ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der Union hinzu, den aber nicht jedes Gerät erfüllt. Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt der Antragstellung. Wer den Heizungstausch ohnehin in den nächsten zwei Jahren plant, holt mit einem früheren Antrag also real Geld heraus. Umgekehrt gilt: Ein überhasteter Antrag ohne belastbares Angebot und ohne Bestätigung zum Antrag bringt nichts. Der richtige Zeitpunkt ist der, an dem Angebot, Bestätigung und Vertrag mit aufschiebender Bedingung zusammen auf dem Tisch liegen.
Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus — was passt zu meinem Vorhaben?
Als Faustregel: einzelne Maßnahmen über den Zuschuss, die Komplettsanierung über den Kredit, und den Steuerbonus nur dann, wenn Sie auf Förderung verzichten. Für Heizung, Dämmung, Fenster und Lüftung als Einzelmaßnahmen sind die Zuschüsse von KfW und BAFA in der Regel die erste Wahl — 30 Prozent plus Boni bei der Heizung, 15 Prozent plus iSFP-Bonus bei der Hülle. Wollen Sie das Haus in einem Zug auf Effizienzhaus-Niveau bringen, führt der Weg über den Wohngebäude-Kredit mit Tilgungszuschuss; beide Wege lassen sich für dasselbe Vorhaben aber nicht kombinieren. Rechnen Sie hier neu: Seit dem 21. Juli 2026 gibt es für Effizienzhaus 85 EE und 70 EE keinen Tilgungszuschuss mehr, für Effizienzhaus 55 EE 5 Prozent und für 40 EE 10 Prozent — Übersichten mit den alten Sätzen von 15 oder 20 Prozent sind überholt. Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist die Alternative für alle, die keine Förderung beantragen wollen oder können: 7, 7 und 6 Prozent über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt, nur für selbst genutzte Gebäude über zehn Jahre — und ausgeschlossen, sobald dieselbe Maßnahme öffentlich gefördert wird.
Was gilt für mich als Vermieter?
Fördern lassen dürfen Sie, aber die beiden großen Boni bekommen Sie nicht. Die Grundförderung von 30 Prozent für die neue Heizung und die Einzelmaßnahmen-Förderung des BAFA stehen Ihnen offen; Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus setzen dagegen ausdrücklich Selbstnutzung voraus — bei der Heizung bleibt es für Sie also bei den 30 Prozent. Prüfen Sie zudem die Antragsberechtigung: Eine im Grundbuch eingetragene GbR und ihre Gesellschafter sowie Nießbrauchsberechtigte sind bei der Heizungsförderung außen vor. Wichtiger noch ist die Rückseite: Fördermittel mindern das, was Sie auf die Miete umlegen dürfen. Nach § 559a BGB sind Zuschüsse und die Zinsverbilligung von Förderdarlehen von den umlagefähigen Kosten abzuziehen — Sie können also nicht die volle Investition nach § 559 BGB verteilen. Beim geförderten Heizungstausch gilt zusätzlich die engere Sonderregel des § 559e BGB: 10 Prozent der Kosten abzüglich Drittmittel, gekappt auf 0,50 Euro je Quadratmeter in sechs Jahren. Rechnen Sie deshalb Förderung und Umlage immer zusammen durch, bevor Sie sich entscheiden — was die Förderung bringt, nimmt die Umlagekürzung teilweise wieder zurück. Der Steuerbonus nach § 35c EStG hilft Ihnen hier nicht, er gilt nur für selbst genutzte Gebäude.
Woran scheitern Förderanträge am häufigsten?
An vier Punkten, und drei davon passieren, bevor gebaut wird. Erstens: Der Auftrag wurde vor dem Antrag erteilt oder der Vertrag enthielt keine aufschiebende Bedingung. Das ist mit Abstand der häufigste und der einzige wirklich unheilbare Fehler. Zweitens: Beratung, Bestätigung zum Antrag oder Bestätigung nach Durchführung stammen von jemandem, der nicht in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen ist — dann sind die Unterlagen wertlos, so gut sie fachlich auch sein mögen. Drittens: Der hydraulische Abgleich fehlt oder ist nicht dokumentiert; bei Heizungsmaßnahmen ist er Fördervoraussetzung und fällt regelmäßig erst bei der Auszahlung auf. Viertens: Die Nachweisfrist aus der Zusage wurde versäumt. Alle vier lassen sich mit einem einfachen Mittel vermeiden — einem Zettel mit den Terminen und Bedingungen aus der Zusage, den Sie an die Bauunterlagen heften und nicht erst dann ansehen, wenn die Schlussrechnung kommt.
Häufige Fragen
Ich habe den Handwerker schon beauftragt — kann ich die Förderung noch retten?
Das hängt an einem einzigen Detail: Steht im Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, nach der er erst mit der Förderzusage wirksam wird? Dann ist alles in Ordnung, denn ein solcher Vertrag darf vor dem Antrag geschlossen werden und ist bei der Heizungsförderung sogar Voraussetzung. Fehlt die Bedingung, gilt der Vertragsschluss als Vorhabenbeginn, und ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt die Förderung aus — nachträglich eingefügt wird die Bedingung nicht anerkannt. Die einzige realistische Alternative ist dann der Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG, sofern Sie das Haus selbst bewohnen und es älter als zehn Jahre ist.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. Der Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG ist ausgeschlossen, wenn es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt oder für sie zinsverbilligte Darlehen genutzt werden. Sie müssen sich also entscheiden. Verschiedene Maßnahmen dürfen Sie aber unterschiedlich behandeln: die Heizung über die KfW-Förderung, ein anderes Bauteil über die Steuer.
Lohnt sich der individuelle Sanierungsfahrplan?
Bei größeren Vorhaben ja, bei kleinen oft nicht. Der Fahrplan bringt 5 Prozentpunkte zusätzlich auf die Einzelmaßnahmen und verdoppelt die förderfähigen Höchstgrenzen je Wohneinheit. Der Bonus wird allerdings erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt. Wer nur die Kellerdecke dämmen will, kommt darunter nicht heran. Der Zuschuss zur Beratung selbst — 50 Prozent, höchstens 650 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus — lohnt sich dagegen fast immer, weil die Beratung auch die richtige Reihenfolge klärt.
Wer darf die Bestätigungen für den Antrag ausstellen?
Bei der Heizungsförderung ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte, bei den übrigen Programmen ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes. Bei der geförderten Energieberatung darf ausschließlich jemand tätig werden, der in dieser Liste unter der Rubrik Wohngebäude eingetragen ist. Prüfen Sie den Eintrag, bevor Sie beauftragen — ein fehlender Listeneintrag macht die gesamten Unterlagen unbrauchbar.
Bekomme ich Förderung auch für eine vermietete Wohnung?
Ja, die Grundförderung für die Heizung und die Einzelmaßnahmen-Förderung des BAFA stehen auch Vermietern offen. Der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Einkommens-Bonus setzen dagegen Selbstnutzung voraus. Beachten Sie zusätzlich, dass Fördermittel die umlagefähigen Modernisierungskosten mindern und beim geförderten Heizungstausch die engere Regel des Paragrafen 559e BGB gilt.
Gibt es Förderung vom Land oder von meiner Stadt zusätzlich?
Häufig ja, aber die Programme sind sehr unterschiedlich und meist an das laufende Haushaltsjahr gebunden — ist das Budget ausgeschöpft, wird nichts mehr bewilligt. Verlässliche Beträge lassen sich deshalb nicht allgemein nennen. Suchen Sie in der Förderdatenbank des Bundes nach Ihrem Bundesland und Ihrem Vorhaben und fragen Sie zusätzlich bei Stadt, Landkreis und Ihrem Energieversorger nach. Achten Sie dabei auf die Kumulierungsgrenzen der Bundesprogramme: Bei der Sanierung zum Effizienzhaus darf die Förderquote aus allen öffentlichen Mitteln zusammen 60 Prozent nicht übersteigen.
Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit zum Bauen?
Bei der Heizungsförderung 36 Monate ab der Zusage. Innerhalb dieser Frist muss das Vorhaben abgeschlossen und der Nachweis eingereicht sein. Die genaue Frist für den Verwendungsnachweis steht in Ihrer Zusage beziehungsweise im Zuwendungsbescheid — notieren Sie sie sofort, denn eine versäumte Nachweisfrist kostet die komplette Förderung, auch wenn fachlich alles richtig gebaut wurde.
Bekomme ich Förderung für Photovoltaik, Speicher oder eine Wallbox?
Nicht aus den Programmen für die energetische Sanierung. Photovoltaik und Batteriespeicher sind keine förderfähigen Einzelmaßnahmen; sie rechnen sich über Eigenverbrauch, Einspeisevergütung und die Steuerregeln. Für Ladepunkte gibt es immer wieder eigene Programme von Bund, Ländern und Kommunen, aber kein dauerhaftes Standardprogramm. Prüfen Sie beides getrennt und verlassen Sie sich nicht darauf, dass es im Sanierungsantrag mitläuft.
Quellen
- KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Produktseite) — abgerufen am 25. Juli 2026
- KfW-Merkblatt 458 — Heizungsförderung: 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus 40/30/10 Prozent, Höchstkosten 28.000/15.000/8.000 Euro (gültig ab 21.07.2026) — abgerufen am 25. Juli 2026
- KfW-Merkblatt 261 — Wohngebäude Kredit Effizienzhaus: 150.000 Euro je Wohneinheit, Tilgungszuschüsse 0 bis 10 Prozent, Boni WPB 10 und serielle Sanierung 15 Prozentpunkte (gültig ab 21.07.2026) — abgerufen am 25. Juli 2026
- KfW-Merkblatt 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude: 120.000 Euro je Wohneinheit, Einkommensgrenze 90.000 Euro bei 358 (gültig ab 21.07.2026) — abgerufen am 25. Juli 2026
- KfW — Förderprodukte für die bestehende Immobilie (Programmübersicht, u. a. Wohneigentumsprogramm 124 und Bestandserwerb 308) — abgerufen am 25. Juli 2026
- BAFA — Sanierung von Wohngebäuden, BEG Einzelmaßnahmen (Übersicht) — abgerufen am 25. Juli 2026
- BAFA — Gebäudehülle: 15 Prozent Grundförderung, iSFP-Bonus 5 Prozentpunkte ab 30.000 Euro Mindestinvestition, Höchstgrenzen je Wohneinheit (Merkblatt Juli 2026) — abgerufen am 25. Juli 2026
- BAFA — Anlagentechnik außer Heizung: 15 Prozent Grundförderung (Merkblatt Juli 2026) — abgerufen am 25. Juli 2026
- BAFA — Heizungsoptimierung: 15 Prozent, Mindestinvestition 300 Euro, Emissionsminderung Biomasse 50 Prozent (Merkblatt Juli 2026) — abgerufen am 25. Juli 2026
- BAFA — Fachplanung und Baubegleitung: 50 Prozent, höchstens 5.000 Euro bzw. 2.000 Euro je Wohneinheit und 20.000 Euro insgesamt — abgerufen am 25. Juli 2026
- BAFA — Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen (PDF, Stand 9. Juli 2026) — abgerufen am 25. Juli 2026
- BAFA — Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude: 50 Prozent, höchstens 650 bzw. 850 Euro, 250 Euro Zuschlag für die Eigentümerversammlung, vier Jahre Sperrfrist (Stand 30. April 2026) — abgerufen am 25. Juli 2026
- Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena) — abgerufen am 25. Juli 2026
- BMWE — Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026 (PDF) — abgerufen am 25. Juli 2026
- BMWE — Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026: Fördersätze Nr. 8.4.1, iSFP-Bonus Nr. 8.4.2, Worst-Performing-Building-Bonus Nr. 8.4.3, Degression Nr. 8.3.1 und 8.4.4, Wertschöpfungs-Bonus Nr. 8.4.6 (PDF) — abgerufen am 25. Juli 2026
- BMWE — Die neue Gebäudeförderung 2026 (PDF-Überblick) — abgerufen am 25. Juli 2026
- Förderdatenbank des Bundes — Programme von Bund, Ländern und EU — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 35c EStG — Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (7/7/6 Prozent, höchstens 40.000 Euro je Objekt) — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 35a EStG — Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (20 Prozent, höchstens 1.200 Euro) — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 559 BGB — Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 559a BGB — Anrechnung von Drittmitteln auf die umlagefähigen Kosten — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 559e BGB — Mieterhöhung beim Einbau einer geförderten Heizungsanlage — abgerufen am 25. Juli 2026
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