Energetische Sanierung: Welche Förderung gibt es für den Altbau?
Für die energetische Sanierung im Altbau stehen 2026 vier Förderwege offen: der BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Dämmung und Fenster, die KfW-Heizungsförderung mit bis zu 80 Prozent, der KfW-Kredit für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus und der Steuerbonus nach § 35c EStG. Zuschuss und Steuerbonus schließen sich je Maßnahme gegenseitig aus.
Stand:
Was zählt als energetische Sanierung – und welche Förderwege gibt es 2026 im Altbau?
Als energetische Sanierung gilt jede Maßnahme, die den Energiebedarf eines Bestandsgebäudes senkt: Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Außentüren, eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, der hydraulische Abgleich sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Nicht dazu zählen Photovoltaik, Batteriespeicher und die Wallbox – sie laufen über eigene Förderwege; den aktuellen Stand für die Wallbox fasst der Ratgeber Wallbox-Förderung: Was gibt es aktuell noch? zusammen. Für den Altbau gibt es dafür 2026 vier Förderwege, die unabhängig voneinander laufen:
- BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und zur Heizungsoptimierung.
- KfW-Heizungsförderung (Programm 458) für den Austausch der Heizung.
- KfW-Wohngebäude-Kredit (Programm 261) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
- Steuerbonus nach § 35c EStG als Alternative, wenn keine der drei Förderungen genutzt wird.
Alle vier Wege wurden zum 21. Juli 2026 an neue Konditionen angepasst (Stand: 3. August 2026). Wer Reihenfolge und Fördervoraussetzungen vor dem ersten Handwerkervertrag plant, kann das im Sanierungsplaner Schritt für Schritt durchgehen.
Welche Zuschüsse zahlt das BAFA für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster und Türen?
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle — Dämmung von Dach, Wand und Kellerdecke, Austausch von Fenstern und Außentüren — zahlt das BAFA eine Grundförderung von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Details zum Fenster- und Türentausch stehen im Ratgeber Fenster-Förderung. Speziell zu den Fördersätzen und Voraussetzungen für die Haustür informiert der Ratgeber Haustür-Förderung 2026. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu — erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei einer Wohneinheit und nur für den Teil der Kosten oberhalb dieser Grenze (Stand: 3. August 2026). Wie der iSFP erstellt wird und welche Förderhöchstgrenzen er verdoppelt, erklärt der Ratgeber Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).
Die Mindestinvestition je Einzelmaßnahme liegt bei 300 Euro brutto, und die Antragstellung setzt einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten voraus. Für Anlagentechnik außer Heizung und für die Heizungsoptimierung — etwa den hydraulischen Abgleich — gilt derselbe Grundfördersatz von 15 Prozent.
Welche Förderung gibt es für den Heizungstausch im Altbau (KfW 458)?
Die KfW-Heizungsförderung 458 zahlt allen Antragsberechtigten eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten — auch Vermietern. Selbstnutzende Eigentümer können zwei Boni hinzubekommen: den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent beim Austausch einer noch funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, und einen gestaffelten Einkommensbonus: 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro; lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit Hauptwohnsitz in der selbstgenutzten Wohneinheit, steigen diese Grenzen um je 10.000 Euro. Der Gesamtfördersatz ist grundsätzlich auf 70 Prozent gedeckelt, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) auf 80 Prozent (Stand: 3. August 2026).
Alle Prozentsätze rechnen nur bis zu einer Kostenobergrenze: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro je Wohneinheit von der zweiten bis sechsten, 8.000 Euro ab der siebten. Wichtig für die Planung: Klimageschwindigkeitsbonus und Kostenobergrenze beginnen ab dem 1. Februar 2027 planmäßig zu sinken. Die genauen Stufen bis zum vollständigen Wegfall 2028 sowie den passenden Zeitpunkt für den Antrag erklärt der Ratgeber Förderung für die Wärmepumpe. Wie der Antrag selbst Schritt für Schritt abläuft, zeigt Heizungsförderung beantragen.
Welcher KfW-Kredit lohnt sich für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)?
Wer den Altbau in einem Zug auf Effizienzhaus-Niveau bringt statt einzelne Maßnahmen zu fördern, nutzt den Wohngebäude-Kredit 261: bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit, kombiniert mit einem Tilgungszuschuss, der sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe richtet und den Kredit entsprechend verbilligt. Seit der Reform vom 21. Juli 2026 gilt: Effizienzhaus Denkmal EE und Effizienzhaus 55 EE je 5 Prozent Tilgungszuschuss, Effizienzhaus 40 EE 10 Prozent; für Effizienzhaus 85 EE und 70 EE entfällt der Tilgungszuschuss (Stand: 3. August 2026).
Hinzu kommen mögliche Tilgungszuschuss-Boni von 10 Prozentpunkten für ein besonders ineffizientes Gebäude (Worst Performing Building), 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung und 5 Prozentpunkten für die Nachhaltigkeitsklasse — die Boni sind untereinander kumulierbar. Für Fachplanung und Baubegleitung gibt es zusätzlich einen eigenen Kreditbetrag von bis zu 10.000 Euro je Vorhaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 4.000 Euro je Wohneinheit, gedeckelt auf 40.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern; darauf zahlt die KfW einen Tilgungszuschuss von 50 Prozent — real also bis zu 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 2.000 Euro je Wohneinheit, gedeckelt auf 20.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern. Einzelmaßnahmen-Förderung und dieser Kredit lassen sich für dasselbe Vorhaben nicht kombinieren — Sie entscheiden sich für einen der beiden Wege.
Wie unterscheiden sich die vier Förderwege auf einen Blick?
Der passende Förderweg hängt vor allem davon ab, ob Sie eine einzelne Maßnahme oder die Komplettsanierung planen und ob Sie Zuschuss beziehungsweise Kredit oder den Steuerbonus nutzen — diese Tabelle zeigt die vier Wege nebeneinander:
| Förderweg | Was wird gefördert | Fördersatz / Kredit | Höchstbetrag (1. Wohneinheit) |
|---|---|---|---|
| BAFA-Einzelmaßnahmen | Dämmung, Fenster, Türen, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung | 15 % + 5 %-Punkte iSFP-Bonus (nur auf Kosten über 30.000 €) | 30.000 € (60.000 € mit iSFP) |
| KfW-Heizungsförderung (458) | Austausch der Heizung | 30 % + Boni, Deckel 70–80 % | 28.000 € |
| KfW-Komplettsanierung (261) | Sanierung zum Effizienzhaus | Kredit + 0–10 % Tilgungszuschuss + Boni | 150.000 € Kredit je Wohneinheit |
| Steuerbonus § 35c EStG | Alternative ohne Zuschuss/Kredit | 20 % über 3 Jahre (7/7/6 %) | 40.000 € je Objekt |
Innerhalb der Zuschussförderung lassen sich verschiedene Maßnahmen kombinieren: die Heizung über die KfW, die Gebäudehülle über das BAFA. Für dieselbe Maßnahme gilt dagegen immer nur ein Weg — entweder Zuschuss beziehungsweise Kredit oder Steuerbonus, nie beides. Wie sich KfW-Heizungsförderung und BAFA-Zuschüsse im selben Haus im Detail kombinieren lassen, zeigt der Ratgeber KfW und BAFA kombinieren (Stand: 3. August 2026).
Wann ist der Steuerbonus nach § 35c EStG die bessere Wahl statt Zuschuss oder Kredit?
Der Steuerbonus nach § 35c EStG mindert die Einkommensteuer um 7 Prozent der Aufwendungen im Jahr des Abschlusses und 7 Prozent im Folgejahr, jeweils höchstens 14.000 Euro, sowie um 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro — macht 20 Prozent über drei Jahre, insgesamt höchstens 40.000 Euro je Objekt (Stand: 3. August 2026). Voraussetzung: Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre und wird im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt — vermietete Objekte sind ausgeschlossen.
Der Bonus ist ausdrücklich nicht mit steuerfreien Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen für dieselbe Maßnahme kombinierbar, ebenso wenig mit einer Steuerbegünstigung nach § 10f EStG oder einer Steuerermäßigung nach § 35a EStG für dieselbe Maßnahme: Wer für eine Maßnahme öffentliche Förderung erhält, verliert für genau diese Maßnahme den Steuervorteil (§ 35c Absatz 3 EStG). Er lohnt sich deshalb vor allem, wenn Sie aus formalen Gründen keine Zuschussförderung beantragen können oder wollen — zum Beispiel, weil der Vertrag mit dem Fachbetrieb bereits ohne Förderbedingung unterschrieben wurde und der Zuschuss damit ausgeschlossen ist.
Wie sieht ein Beispielpfad für ein saniertes Einfamilienhaus aus?
Ein Eigentümer tauscht eine noch funktionstüchtige, über 20 Jahre alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe für 35.000 Euro und lässt zugleich die oberste Geschossdecke dämmen sowie die Fenster austauschen für 25.000 Euro — insgesamt 60.000 Euro, ohne iSFP (Stand: 3. August 2026).
- Heizung über KfW 458: Grundförderung 30 % plus Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (kein Einkommensbonus bei einem Einkommen über 50.000 Euro) = 46 % von der gedeckelten Bemessungsgrundlage 28.000 Euro, macht 12.880 Euro Zuschuss.
- Dämmung und Fenster über BAFA: Grundförderung 15 % von 25.000 Euro (unter dem iSFP-Schwellenwert von 30.000 Euro), macht 3.750 Euro Zuschuss.
- Summe: 16.630 Euro Zuschuss, verteilt auf zwei Programme und zwei Anträge.
Zum Vergleich der Steuerweg: Ohne jede Zuschussförderung brächte § 35c EStG auf dieselben 60.000 Euro 20 Prozent, also 12.000 Euro — verteilt über drei Steuerjahre statt als direkter Abzug von der Rechnung. In diesem Beispiel liegt der Zuschussweg vorn; ob das im Einzelfall auch so ist, hängt von Einkommen, Gebäudezustand und Heiztechnik ab und lässt sich mit dem Fördermittel-Finder für die eigene Situation durchrechnen.
Werkzeug verfügbar
Sanierungsplaner
Die kostenlose Checkliste führt Sie in sechs Schritten von der Bestandsaufnahme über die richtige Reihenfolge der Maßnahmen bis zur Förderung und zum Verwendungsnachweis.
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Fördermittel-Finder
Die kostenlose Förder-Checkliste führt Sie durch Energieberatung, Heizungsförderung, BAFA-Einzelmaßnahmen und die Wahl zwischen Kredit und Steuerbonus — inklusive der Reihenfolge, in der Sie Anträge stellen müssen. Der individuelle Förderfahrplan als PDF kostet 9,90 € inkl. USt.
Förderung Schritt für Schritt prüfenHäufige Fragen
Welche Zuschüsse gibt es für eine energetische Sanierung im Altbau?
Für den Altbau stehen vier Förderwege offen: der BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster und Anlagentechnik mit 15 Prozent Grundförderung plus 5 Prozentpunkten iSFP-Bonus (nur für Kosten oberhalb von 30.000 Euro bei einer Wohneinheit), die KfW-Heizungsförderung mit 30 Prozent Grundförderung plus möglichen Boni bis 70 oder 80 Prozent, der KfW-Kredit für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus mit Tilgungszuschuss, und als Alternative der Steuerbonus nach § 35c EStG. Stand: 3. August 2026.
Ist die KfW-Heizungsförderung auf 70 oder auf 80 Prozent gedeckelt?
Grundsätzlich auf 70 Prozent. Auf 80 Prozent steigt der Deckel nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro): Nur sie erhalten den vollen Einkommensbonus von 40 Prozent und kommen mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus rechnerisch auf 86 Prozent, gedeckelt auf 80 Prozent. Ohne vollen Einkommensbonus bleibt es bei 70 Prozent; Vermieter erhalten nur 30 Prozent Grundförderung.
Was zählt alles zur energetischen Sanierung?
Dazu zählen alle Maßnahmen, die den Energiebedarf eines Gebäudes senken: Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke und oberster Geschossdecke, der Austausch von Fenstern und Außentüren, eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien wie eine Wärmepumpe, die Optimierung der bestehenden Heizung einschließlich hydraulischem Abgleich, sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Photovoltaik, Batteriespeicher und Wallbox zählen nicht dazu, sie laufen über eigene Förderwege.
Kann ich die Sanierung steuerlich absetzen, obwohl ich schon Förderung bekommen habe?
Für dieselbe Maßnahme nicht: Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn für sie ein Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen aus einem öffentlichen Förderprogramm genutzt wird. Unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude dürfen Sie aber getrennt behandeln, etwa die Heizung über die KfW-Förderung und die Dämmung über den Steuerbonus, sofern die übrigen Voraussetzungen wie Gebäudealter und Eigennutzung erfüllt sind.
Ist eine energetische Sanierung beim Hauskauf Pflicht?
Teilweise: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt für bestehende Gebäude bestimmte Pflichten vor, etwa zur Dämmung der obersten Geschossdecke und zum Betrieb alter Heizkessel, unabhängig davon, ob gerade ein Eigentümerwechsel stattfindet. Eine umfassende energetische Sanierung ist beim Hauskauf allein dagegen nicht vorgeschrieben. Welche konkreten Pflichten und Fristen für Ihr Gebäude gelten, ordnet der Service GEG-Pflichten & Sanierungsfahrplan von binoro ein.
Wo finde ich zusätzliche Förderung von Land oder Kommune?
Viele Bundesländer, Kommunen und Energieversorger fördern energetische Sanierungen zusätzlich zu den Bundesprogrammen, die Höhe und die Bedingungen unterscheiden sich stark und sind meist an das laufende Haushaltsjahr gebunden. Verlässliche Beträge lassen sich deshalb nicht pauschal nennen. Recherchieren Sie in der Förderdatenbank des Bundes nach Ihrem Bundesland und fragen Sie zusätzlich bei Stadt, Landkreis und Energieversorger nach, bevor Sie den Förderantrag stellen.
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RatgeberQuellen
- KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Produktseite, Konditionen gültig ab 21.07.2026) — abgerufen am 2. August 2026
- BAFA — Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Merkblatt Juli 2026) — abgerufen am 2. August 2026
- BAFA — Heizungsoptimierung und Anlagentechnik (Einzelmaßnahmen, Merkblatt Juli 2026) — abgerufen am 2. August 2026
- KfW-Merkblatt 261 — Wohngebäude Kredit, Sanierung zum Effizienzhaus (gültig ab 21.07.2026) — abgerufen am 2. August 2026
- § 35c EStG — Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden — abgerufen am 2. August 2026
- Förderdatenbank des Bundes — Programme von Bund, Ländern und EU — abgerufen am 2. August 2026