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Sanierungsfahrplan (iSFP): Kosten, Nutzen und Förderung

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt in 2 bis 5 aufeinander aufbauenden Maßnahmenpaketen, wie eine Immobilie schrittweise energetisch saniert werden kann. Das BAFA bezuschusst die Beratung mit 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 bis 850 Euro (Stand 02.08.2026). Wer sich später daran hält, bekommt bei Einzelmaßnahmen zusätzlich einen Förderbonus.

Stand:

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine von einem zertifizierten Energieberater erstellte, auf Ihr Gebäude zugeschnittene Sanierungsstrategie. Er teilt die sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen – Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung – in 2 bis maximal 5 aufeinander aufbauende Maßnahmenpakete auf und legt für jedes Bauteil einen technischen Zielwert fest, damit ein späterer Schritt einen früheren nicht entwertet. Ein iSFP ist maximal 15 Jahre gültig (Quelle: kfw.de, Der individuelle Sanierungsfahrplan, Stand 02.08.2026).

Erstellen darf ihn nur eine Fachkraft aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Er ist die fachliche Grundlage für die technische Umsetzung im Sanierungsplaner und zugleich Voraussetzung für den iSFP-Bonus bei späteren Einzelmaßnahmen.

Was kostet ein Sanierungsfahrplan – und was bleibt als Eigenanteil?

Das Honorar für einen iSFP liegt in der Praxis meist zwischen 800 und 1.500 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus, für größere Mehrfamilienhäuser entsprechend höher – abhängig vom Aufwand des Energieberaters sowie von Größe und Zustand des Gebäudes. Diese Spannen sind Marktbeobachtungen, keine amtlich festgelegten Preise – holen Sie deshalb mehrere Angebote ein.

Vom Honorar übernimmt das BAFA 50 Prozent, gedeckelt auf 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 850 Euro ab drei Wohneinheiten (Stand 02.08.2026). Bei einem Honorar von 800 Euro liegen Zuschuss und Eigenanteil bei je 400 Euro. Bei einem höheren Honorar von 1.500 Euro bleibt der Zuschuss bei 650 Euro gedeckelt, der Eigenanteil steigt dann auf 850 Euro.

GebäudetypZuschussHöchstbetrag
Ein- und Zweifamilienhaus50 % des Honorars650 Euro
Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten50 % des Honorars850 Euro
Zuschlag: Erläuterung in der Eigentümerversammlungeinmalig250 Euro

Stand: BAFA, Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude, abgerufen am 02.08.2026.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für den Sanierungsfahrplan?

Der Zuschuss zur Energieberatung für Wohngebäude deckt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten (Quelle: bafa.de, Stand 02.08.2026). Wird der Fahrplan zusätzlich in einer Eigentümerversammlung erläutert, kommt einmalig ein Zuschlag von 250 Euro pro Gemeinschaft hinzu.

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Nießbrauchsberechtigte sowie Mieter und Pächter mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers. Der Antrag muss grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden – und als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss des Beratungsvertrags mit dem Energieberater, nicht erst der Beginn der eigentlichen Beratung. Ausnahmsweise dürfen Sie den Vertrag schon vor der Förderzusage unterschreiben, wenn seine Wirksamkeit ausdrücklich an die BAFA-Zusage geknüpft ist (aufschiebende Bedingung). Zwischen zwei geförderten Beratungen für dasselbe Gebäude müssen mindestens vier Jahre liegen.

Wie funktioniert der 5-Prozent-iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen?

Wer die im iSFP festgehaltenen Maßnahmen später umsetzt, erhält bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle einen Fördersatz von 20 statt 15 Prozent – aber nicht auf die gesamten Kosten, sondern nur auf den Teil oberhalb eines Mindestinvestitionsvolumens von 30.000 Euro (Quelle: bafa.de, Stand 02.08.2026). Bei mehreren Wohneinheiten entspricht das Mindestvolumen den jeweiligen Höchstgrenzen ohne iSFP-Erhöhung.

Zugleich verdoppeln sich mit iSFP die förderfähigen Höchstgrenzen je Wohneinheit und Kalenderjahr, sodass mehr Investitionskosten förderfähig werden.

Ohne iSFPMit iSFP
Fördersatz bis 30.000 Euro (1. Wohneinheit)15 %15 %
Fördersatz oberhalb der Schwelle15 %20 %
Höchstgrenze, 1. Wohneinheit30.000 Euro60.000 Euro
Höchstgrenze, 2.–6. Wohneinheit15.000 Euro je WE30.000 Euro je WE
Höchstgrenze, ab 7. Wohneinheit8.000 Euro je WE15.000 Euro je WE

Stand: BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, abgerufen am 02.08.2026. Wichtig für die Abgrenzung: Die KfW-Heizungsförderung (Produkt 458) kennt keinen iSFP-Bonus – dort zählen ausschließlich die Grundförderung sowie die eigenen Boni für Klimageschwindigkeit (befristet bis 31.01.2027) und Einkommen (Quelle: kfw.de, Produktseite 458, Stand 02.08.2026).

Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan – und wann lohnt er sich nicht?

Bei größeren Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle lohnt sich der iSFP oft: Der Bonus wirkt doppelt, über einen höheren Fördersatz oberhalb der Schwelle und einen höheren Kostendeckel. Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus, das für 40.000 Euro Dach, Fassade und Fenster saniert:

Der iSFP bringt hier 2.000 Euro Mehrförderung (Stand 02.08.2026); nach Abzug des Eigenanteils – bei 1.300 Euro Honorar bleiben nach dem 650-Euro-Zuschuss 650 Euro – verbleibt ein Netto-Vorteil von 1.350 Euro. Der maximal erreichbare iSFP-Bonus liegt bei einer Wohneinheit bei 1.500 Euro (5 Prozentpunkte auf höchstens 30.000 Euro Fördervolumen).

Ab voraussichtlich Q1 2027 kommt für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle ein Bonus für besonders ineffiziente Gebäude (WPB-Bonus) hinzu, wenn die Maßnahme Teil eines geförderten iSFP ist – ohne eigenes Mindestinvestitionsvolumen (Quelle: bafa.de, Stand 02.08.2026).

Nicht lohnend ist der iSFP oft bei einer kleinen Maßnahme unterhalb der 30.000-Euro-Schwelle sowie bei einem reinen Heizungstausch über die KfW: Dort greift der iSFP-Bonus nicht, sodass die Beratungskosten förderseitig nichts zusätzlich einbringen – abgesehen vom Zuschuss zur Beratung selbst und vom Nutzen der Reihenfolge-Planung.

Wer darf einen Sanierungsfahrplan erstellen und wie läuft das ab?

Erstellen darf den iSFP ausschließlich eine Fachkraft aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes, eingetragen in der Rubrik Wohngebäude. Der Ablauf: Zuschuss beim BAFA beantragen, dann den Energieberater verbindlich beauftragen – schon der Vertragsabschluss zählt als Vorhabenbeginn; ausnahmsweise ist die Beauftragung schon vor der Förderzusage möglich, wenn der Vertrag von vornherein eine aufschiebende Bedingung zugunsten der BAFA-Zusage enthält –, anschließend Gebäude begehen und Bestandsdaten aufnehmen lassen, fertigen iSFP mit Maßnahmenpaketen erhalten, bei Bedarf in der Eigentümerversammlung erläutern lassen.

Für die anschließende technische Umsetzung – Reihenfolge, Kostenplanung, Handwerkerverträge – bietet der kostenlose Sanierungsplaner eine abhakbare Schritt-für-Schritt-Checkliste.

Wie sieht ein Sanierungsfahrplan aus?

Ein iSFP ist ein mehrseitiges Dokument mit festem Aufbau: Ist-Zustand des Gebäudes je Bauteil – Dach, Wand, Fenster, Kellerdecke, Heizung –, Energiebilanz und Sanierungsziel, 2 bis maximal 5 aufeinander aufbauende Maßnahmenpakete mit technischen Zielwerten je Bauteil, eine grobe Kosteneinschätzung je Paket sowie Hinweise zu Fördermöglichkeiten und zur Umsetzungsreihenfolge (Quelle: kfw.de, Der individuelle Sanierungsfahrplan, Stand 02.08.2026). Häufig liegt eine visualisierte Zeitachse bei, die zeigt, welches Paket auf welches aufbaut.

Sie erhalten den fertigen iSFP von Ihrem Energieberater als PDF und in Papierform; er dient als Nachweis gegenüber BAFA und KfW und als Grundlage für die technische Detailplanung im Sanierungsplaner.

Ist der Sanierungsfahrplan Pflicht – und muss ich die Maßnahmen umsetzen?

Nein, der iSFP ist keine gesetzliche Pflicht. Die Sanierungspflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz besteht unabhängig davon und betrifft einzelne Bauteile wie ungedämmte oberste Geschossdecken oder sehr alte Heizkessel – ein iSFP ändert daran nichts, hilft aber, diese Pflichten in eine Gesamtstrategie einzubetten.

Auch an die im iSFP festgehaltenen Maßnahmen sind Sie nicht gebunden. Nur wer den Förderbonus bei den Einzelmaßnahmen nutzen will, sollte sich innerhalb der 15-jährigen Gültigkeit an die vorgesehenen Maßnahmen und Zielwerte halten; weicht die Ausführung erheblich ab, kann der iSFP-Bonus für die betreffende Maßnahme entfallen.

Was gilt für Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften?

Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten steigt der Förderhöchstbetrag für die Beratung auf 850 Euro, bei WEG kommt einmalig ein Zuschlag von 250 Euro für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung hinzu (Stand 02.08.2026). Auch die förderfähigen Höchstgrenzen für spätere Einzelmaßnahmen sind gestaffelt: Mit iSFP liegen sie bei 30.000 Euro je Wohneinheit für die 2. bis 6. Einheit und bei 15.000 Euro ab der 7.

In der Eigentümergemeinschaft beauftragt die Gemeinschaft den iSFP; für einzelne Maßnahmen braucht es einen Mehrheitsbeschluss der Versammlung. Passende Förderprogramme für Ihr Vorhaben finden Sie gebündelt im Fördermittel-Finder.

Werkzeug verfügbar

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Nach dem iSFP übernehmen Sie die Reihenfolge in eine abhakbare Schritt-für-Schritt-Checkliste – von der Bestandsaufnahme bis zum Verwendungsnachweis. Kostenlos.

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Fördermittel-Finder

Die kostenlose Förder-Checkliste führt Sie durch KfW- und BAFA-Programme in der richtigen Reihenfolge, inklusive iSFP-Bonus und Kostendeckel. Der vollständige Förderfahrplan als PDF kostet 9,90 € inkl. USt.

Förderprogramme finden

Häufige Fragen

Was kostet ein Sanierungsfahrplan?

Die Honorare für einen individuellen Sanierungsfahrplan liegen in der Praxis meist zwischen 800 und 1.500 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus, je nach Aufwand des Energieberaters. Das BAFA übernimmt davon 50 Prozent, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro ab drei Wohneinheiten (Stand 02.08.2026). Der Eigenanteil liegt damit meist zwischen 400 und 850 Euro, je nachdem, ob der Zuschuss bereits gedeckelt ist.

Wie hoch ist der Eigenanteil nach Abzug der BAFA-Förderung?

Der Eigenanteil ergibt sich aus dem Honorar abzüglich 50 Prozent Zuschuss, gedeckelt auf 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten (Stand 02.08.2026). Bei einem üblichen Honorar von 1.200 bis 1.500 Euro liegt der Zuschuss meist an der Höchstgrenze, sodass der Eigenanteil dem Honorar abzüglich 650 beziehungsweise 850 Euro entspricht.

Ist ein Sanierungsfahrplan sinnvoll?

Bei größeren Sanierungsvorhaben ja: Oberhalb eines Mindestinvestitionsvolumens von 30.000 Euro erhöht der iSFP-Bonus den Fördersatz an der Gebäudehülle um 5 Prozentpunkte, zugleich verdoppeln sich die förderfähigen Höchstgrenzen (Stand 02.08.2026). Ab Q1 2027 kommt voraussichtlich ein Bonus für ineffiziente Gebäude hinzu, wenn die Maßnahme Teil eines geförderten iSFP ist. Bei einer kleinen Maßnahme unterhalb der Schwelle oder einem Heizungstausch über die KfW greift der Bonus dagegen nicht.

Gilt der iSFP-Bonus auch beim Heizungstausch?

Nein. Die KfW-Heizungsförderung, Produkt 458, kennt keinen iSFP-Bonus (Stand 02.08.2026). Dort zählen ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent sowie der bis 31.01.2027 befristete Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt ausschließlich bei BAFA-geförderten Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung – nicht beim Wärmeerzeuger selbst.

Wie lange ist ein iSFP gültig?

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist maximal 15 Jahre gültig (Quelle: kfw.de, Stand 02.08.2026). Nur wer die darin festgelegten Maßnahmen innerhalb dieser Frist umsetzt, kann den iSFP-Bonus bei den geförderten Einzelmaßnahmen in Anspruch nehmen. Nach Ablauf der 15 Jahre lässt sich ein neuer Fahrplan erstellen und erneut fördern lassen.

Wer darf einen Sanierungsfahrplan erstellen?

Nur eine Fachkraft aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes, eingetragen in der Rubrik Wohngebäude. Diese Liste führt die Deutsche Energie-Agentur und lässt sich nach Postleitzahl und Fachgebiet durchsuchen. Ohne einen dort eingetragenen Energieberater erkennt das BAFA weder die Beratung noch den späteren Bonus bei den Einzelmaßnahmen an.

Ist der Sanierungsfahrplan verpflichtend?

Nein. Der iSFP ist eine freiwillige, geförderte Beratungsleistung. Gesetzliche Sanierungspflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz bestehen unabhängig davon und betreffen einzelne Bauteile wie ungedämmte oberste Geschossdecken. Ein iSFP hilft, diese Pflichten sinnvoll in eine Gesamtstrategie einzubetten, ersetzt sie aber nicht und macht keine Maßnahme daraus verbindlich.

Lohnt sich ein iSFP für ein Mehrfamilienhaus oder eine WEG?

Häufig ja, weil der Förderhöchstbetrag für die Beratung auf 850 Euro steigt und zusätzlich einmalig 250 Euro für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung dazukommen (Stand 02.08.2026). Bei größeren Sanierungen mehrerer Wohneinheiten wirkt sich der verdoppelte Kostendeckel durch den iSFP-Bonus besonders stark aus, weil er je Wohneinheit gilt.

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Quellen

  1. Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude — abgerufen am 2. August 2026
  2. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle — abgerufen am 2. August 2026
  3. Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) — abgerufen am 2. August 2026
  4. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) — abgerufen am 2. August 2026
  5. Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes — abgerufen am 2. August 2026