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Fenster-Förderung: Wie viel Zuschuss gibt es für neue Fenster?

Für neue Fenster übernimmt die BAFA über die BEG-Einzelmaßnahme Gebäudehülle 15 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss; mit individuellem Sanierungsfahrplan sind es für Kosten über 30.000 Euro 20 Prozent, macht bis zu 10.500 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung sind ein Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) und ein Energieeffizienz-Experte; alternativ der Steuerbonus nach § 35c EStG ohne Antrag.

Stand:

Wie viel Zuschuss gibt es 2026 für neue Fenster?

Die BAFA fördert den Fenstertausch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einem Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wer die Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt und mindestens 30.000 Euro förderfähige Kosten erreicht, erhält für den Teil oberhalb dieser Grenze 5 Prozentpunkte zusätzlich – also 20 statt 15 Prozent. Bezogen auf die förderfähigen Höchstkosten von 60.000 Euro je Wohneinheit mit iSFP ergibt sich rechnerisch ein maximaler Zuschuss von bis zu 10.500 Euro je Wohneinheit: 4.500 Euro auf die ersten 30.000 Euro (15 Prozent) plus 6.000 Euro auf die weiteren 30.000 Euro (20 Prozent).

Ohne iSFP liegen die förderfähigen Höchstkosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, sodass der maximale Zuschuss bei 15 Prozent auf 4.500 Euro begrenzt ist. Für die 2. bis 6. Wohneinheit gelten 15.000 Euro (mit iSFP 30.000 Euro), ab der 7. Wohneinheit 8.000 Euro (mit iSFP 15.000 Euro). Die Investition muss mindestens 300 Euro brutto betragen. Stand: BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026.

Welche Förderprogramme gibt es für den Fenstertausch?

Für den Fenstertausch stehen drei Wege offen: der BAFA-Zuschuss, der KfW-Ergänzungskredit und der Steuerbonus nach § 35c EStG. Sie passen zu unterschiedlichen Situationen und lassen sich nicht beliebig kombinieren.

ProgrammArt der FörderungEckwerte
BAFA-Zuschuss (BEG EM Gebäudehülle)Zuschuss, nicht rückzahlbar15 % Grundförderung; mit iSFP 5 Prozentpunkte mehr für Kosten oberhalb von 30.000 € – bis 10.500 € je Wohneinheit
KfW-Ergänzungskredit-Plus 358 / Ergänzungskredit 359Kredit, ergänzt eine bereits erteilte BAFA-Zusage; Zinsvorteil nur bei 358bis 120.000 € je Wohneinheit; Zinsverbilligung bei 358 nur bis 90.000 € Haushaltsjahreseinkommen, 359 ohne Einkommensgrenze und ohne Zinsvorteil
Steuerbonus § 35c EStGSteuerermäßigung über drei Jahre, ohne Förderantrag20 % der Kosten, insgesamt maximal 40.000 € je Objekt

Stand der Fördersätze und Grenzen: BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026 (in Kraft seit 21.07.2026) sowie KfW-Produktseite 358/359, abgerufen am 2. August 2026.

BAFA-Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme aus: Wer bereits einen Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten hat, kann diese Kosten nicht zusätzlich über § 35c EStG absetzen. Eine Übersicht zu allen BEG-Programmen und ihrer richtigen Reihenfolge bietet der Fördermittel-Finder.

Welche Voraussetzungen müssen Fenster und Antrag erfüllen?

Damit der Fenstertausch förderfähig ist, müssen Gebäude, Antrag und Fenster technische Mindestanforderungen erfüllen:

Für die neuen Fenster gilt ein maximaler Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) von 0,95 W/(m²K) – das erreichen in der Regel nur dreifachverglaste Fenster. Für Sonderfälle gelten abweichende, weniger strenge Grenzwerte (Anlage zur BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026):

Bauteil / FallHöchstwert Uw
Fenster, Fenstertüren, Balkon- und Terrassentüren (Standard)0,95 W/(m²K)
Dachflächenfenster1,0 W/(m²K)
Ertüchtigung, z. B. Kastenfenster oder Sonderverglasung1,3 W/(m²K)
Barrierearme oder einbruchhemmende Ausführung1,1 W/(m²K)
Fenster an Baudenkmälern1,4 W/(m²K)

Außentüren müssen einen Ud-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K) erreichen. Der Uw-Wert muss auf der Handwerkerrechnung oder dem Datenblatt des Herstellers ausgewiesen sein. Alle Fördersätze und Voraussetzungen speziell für den Haustürtausch zeigt der Ratgeber Haustür-Förderung 2026.

Brauche ich für die Fenster-Förderung einen Energieberater?

Ja. Für den BAFA-Zuschuss zur Gebäudehülle ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste zwingend vorgeschrieben – ohne ihn wird kein Antrag bewilligt. Der Experte plant die Maßnahme technisch, bestätigt die Einhaltung des Uw-Werts und stellt bei Bedarf den individuellen Sanierungsfahrplan aus, der ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten den Fördersatz für den übersteigenden Teil von 15 auf 20 Prozent anhebt.

Eine Förderung ganz ohne Experten und ohne Förderantrag gibt es trotzdem: den Steuerbonus nach § 35c EStG. Hier reicht eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens; ein Energieeffizienz-Experte ist nicht erforderlich, dafür ist die Förderquote über drei Jahre gestreckt und mit dem BAFA-Zuschuss nicht kombinierbar.

Wie läuft der BAFA-Antrag Schritt für Schritt?

Der Antrag läuft in fünf Schritten, wobei die Reihenfolge von Vertrag und Antrag entscheidend ist:

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen, der die Maßnahme plant und den Uw-Wert der geplanten Fenster prüft.
  2. Mit dem Handwerksbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag schließen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennt.
  3. Antrag online über das BAFA-Portal stellen – der bedingte Vertrag muss zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen.
  4. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids greift die Bedingung, die Fenster werden eingebaut; Rechnungen und den Nachweis des Energieeffizienz-Experten sammeln.
  5. Verwendungsnachweis innerhalb der Bewilligungsfrist beim BAFA einreichen; danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Wer stattdessen den KfW-Ergänzungskredit 358/359 nutzt, beantragt ihn erst nach der BAFA-Zusage bei einer Bank – die Zusage darf zu diesem Zeitpunkt höchstens 12 Monate alt sein. Wie sich Fenster in die Reihenfolge einer Gesamtsanierung einordnen, zeigt der kostenlose Sanierungsplaner.

Wie viel Förderung bekomme ich konkret?

Ein Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit: 30 Quadratmeter Fensterfläche werden auf Dreifachverglasung umgerüstet. Als Rechengröße wird ein Beispielpreis von 360 Euro je Quadratmeter angenommen – die tatsächlichen Kosten hängen von Fenstergröße, Rahmenmaterial und Anbieter ab und lassen sich nur über ein konkretes Angebot ermitteln.

PositionOhne iSFPMit iSFP
Kosten (30 m² × 360 €/m²)10.800 €10.800 €
BAFA-Zuschuss (15 %)1.620 €1.620 €
Eigenanteil9.180 €9.180 €

Der iSFP-Bonus wirkt sich hier nicht aus: Er wird laut BAFA erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei einer Wohneinheit gewährt – und dann auch nur auf den Betrag oberhalb dieser Grenze. Bei 10.800 Euro Kosten bleibt es unabhängig vom Sanierungsfahrplan bei 15 Prozent Zuschuss. Wer mit einer größeren Maßnahme an der Gebäudehülle auf die vollen 60.000 Euro förderfähige Kosten je Wohneinheit kommt, erreicht dagegen den in Abschnitt 1 beschriebenen Höchstbetrag von 10.500 Euro. Reine Zweifachverglasung erreicht meist nicht den geforderten Uw-Wert von 0,95 W/(m²K) und ist dann unabhängig vom Preis nicht förderfähig.

Wann ist der Steuerbonus (§ 35c EStG) die bessere Alternative?

Der Steuerbonus lohnt sich vor allem, wenn das selbstgenutzte Wohneigentum älter als 10 Jahre ist und kein Antrag vor Auftragsvergabe gestellt werden soll – etwa weil der Handwerksauftrag bereits läuft. Über drei Jahre lassen sich 20 Prozent der Kosten von der Steuerschuld abziehen: 7 Prozent im Jahr des Abschlusses (maximal 14.000 Euro), 7 Prozent im Folgejahr (maximal 14.000 Euro) und 6 Prozent im dritten Jahr (maximal 12.000 Euro) – macht in Summe bis zu 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt.

Voraussetzung ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlichem Muster. Wer für dieselben Fenster bereits den BAFA-Zuschuss oder ein zinsverbilligtes KfW-Darlehen erhalten hat, kann § 35c EStG für diese Kosten nicht zusätzlich nutzen.

Gibt es zusätzliche Förderung von Ländern und Kommunen?

Ja, zusätzlich zu BAFA, KfW und Steuerbonus legen einzelne Bundesländer, Kommunen und Energieversorger eigene Programme für den Fenstertausch auf, die sich mit der Bundesförderung meist kombinieren lassen – Bedingungen, Höhe und Budget unterscheiden sich stark von Region zu Region und ändern sich häufig im Lauf des Haushaltsjahres. Verlässliche bundesweite Beträge lassen sich deshalb nicht nennen. Einen aktuellen Überblick über Landes-, Kommunal- und EU-Programme bietet die Förderdatenbank des Bundes; fragen Sie zusätzlich bei Ihrer Stadt, Ihrem Landkreis und Ihrem Energieversorger nach.

Werkzeug verfügbar

Fördermittel-Finder

Ein Frage-Assistent führt kostenlos durch die Programme von KfW und BAFA und zeigt, welche Kombination zu Ihrem Vorhaben passt. Der vollständige Förderfahrplan als PDF, mit Reihenfolge und Fristen, kostet 9,90 € inkl. USt – wichtig beim Fenstertausch, weil der bedingte Vertrag mit dem Handwerksbetrieb schon bei Antragstellung vorliegen muss.

Zum Fördermittel-Finder

Werkzeug verfügbar

Sanierungsplaner

Die kostenlose Checkliste ordnet den Fenstertausch in eine Gesamtsanierung aus Dach, Fassade, Fenstern und Heizung ein und zeigt, in welcher Reihenfolge Bestandsaufnahme, Förderung und Ausführung sinnvoll ablaufen.

Zum kostenlosen Sanierungsplaner

Häufige Fragen

Wie viel Förderung bekommt man beim Fenstertausch?

Die BAFA bezuschusst den Fenstertausch mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten; mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt der Satz für Kosten oberhalb von 30.000 Euro auf 20 Prozent. Bezogen auf die förderfähigen Höchstkosten von 60.000 Euro je Wohneinheit mit iSFP ergibt sich rechnerisch ein maximaler Zuschuss von bis zu 10.500 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung sind ein Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) und ein eingebundener Energieeffizienz-Experte.

Wird der Fenstertausch 2026 noch gefördert?

Ja, der Fenstertausch ist 2026 weiterhin über die BEG-Einzelmaßnahme Gebäudehülle förderfähig. Die BEG-Richtlinie wurde am 17. Juli 2026 novelliert und gilt seit dem 21. Juli 2026, mit unverändert 15 Prozent Grundförderung; der 5-Prozentpunkte-iSFP-Bonus gilt seit der Novelle nur noch für Kosten oberhalb von 30.000 Euro. Alternativ steht weiterhin der Steuerbonus nach § 35c EStG offen, unabhängig von Förderrichtlinien.

Gibt es die Fenster-Förderung auch ohne Energieberater?

Nein, nicht über den BAFA-Zuschuss: Dort ist ein Energieeffizienz-Experte für die Antragstellung zwingend vorgeschrieben. Ohne Energieberater bleibt der Steuerbonus nach § 35c EStG, für den nur eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nötig ist. Er bringt über drei Jahre gestreckt 20 Prozent der Kosten, maximal 40.000 Euro je Objekt, lässt sich aber nicht mit dem BAFA-Zuschuss kombinieren.

Welchen U-Wert müssen neue Fenster für die Förderung haben?

Fenster, Fenstertüren sowie Balkon- und Terrassentüren müssen einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen, Dachflächenfenster höchstens 1,0 W/(m²K). Das schaffen in der Regel nur dreifachverglaste Fenster. Für Ertüchtigungen, barrierearme oder einbruchhemmende Ausführungen sowie für Baudenkmäler gelten mit 1,1 bis 1,4 W/(m²K) weniger strenge Grenzwerte.

Wird auch reiner Glastausch bzw. Dreifachverglasung gefördert?

Ja, förderfähig sind sowohl der komplette Fensteraustausch als auch der reine Austausch der Verglasung, solange das Ergebnis den geforderten Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreicht. In der Praxis gelingt das fast ausschließlich mit Dreifachverglasung; einfache Zweifachverglasung erfüllt die Anforderung meist nicht.

Kann ich neue Fenster stattdessen von der Steuer absetzen?

Ja, über § 35c EStG, wenn das selbstgenutzte Wohngebäude älter als 10 Jahre ist. Über drei Jahre lassen sich 20 Prozent der Kosten von der Steuerschuld abziehen, insgesamt maximal 40.000 Euro je Objekt, nachgewiesen durch eine Fachunternehmerbescheinigung. Diese Alternative schließt einen zusätzlichen BAFA-Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen für dieselbe Maßnahme aus.

Gilt die Förderung auch für Altbau und Denkmalschutz?

Ja. Das Gebäude muss bei Antragstellung sogar mindestens 5 Jahre alt sein, ein klassischer Altbau ist also ausdrücklich förderfähig. Für Fenster an Baudenkmälern gilt zudem ein gelockerter Uw-Wert von höchstens 1,4 W/(m²K) statt 0,95 W/(m²K), damit sich die energetische Sanierung mit denkmalpflegerischen Vorgaben vereinbaren lässt.

Verwandte Begriffe & Artikel

Quellen

  1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – BEG EM (Förderung von Fenstern, Türen und Dämmung) — abgerufen am 2. August 2026
  2. Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026 (in Kraft seit 21.07.2026) — abgerufen am 2. August 2026
  3. Fenster erneuern mit staatlicher Förderung — abgerufen am 2. August 2026
  4. Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) — abgerufen am 2. August 2026
  5. § 35c EStG — Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden — abgerufen am 2. August 2026
  6. Förderdatenbank – Startseite — abgerufen am 2. August 2026