Energieausweis
Was bedeutet das genau?
Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er unterscheidet zwei Varianten: Der Verbrauchsausweis beruht auf den tatsächlichen Heizkosten- und Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, der Bedarfsausweis errechnet den Energiebedarf technisch aus Bauweise, Dämmung und Anlagentechnik — unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Pflichtangaben, Ausstellungsvoraussetzungen und Geltungsdauer regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Bei Verkauf und Vermietung besteht eine Vorlagepflicht: Verkäufer und Vermieter — ebenso beauftragte Makler — müssen Kauf- oder Mietinteressenten spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie vorlegen (§ 80 GEG). Bei bestimmten öffentlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr muss der Ausweis zusätzlich gut sichtbar ausgehängt werden.
Rechtsgrundlage: § 80 GEG
Beispiel
Ein Vermieter inseriert seine Wohnung online und nennt darin bereits die Energiekennwerte aus dem Energieausweis, wie es das Gesetz für Immobilienanzeigen vorschreibt. Beim Besichtigungstermin legt er interessierten Mietern zusätzlich eine Kopie des vollständigen Ausweises vor.
Verwandte Begriffe
KfW-Förderung · Sanierungspflicht · Verkehrswert · Maklercourtage