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Sanierungspflicht

Was bedeutet das genau?

Sanierungspflichten sind gesetzliche Vorgaben, Bestandsgebäude energetisch nachzurüsten — etwa die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke, gedämmte Heizungsrohre oder der Austausch sehr alter Heizkessel. Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG); die Pflichten treffen den jeweiligen Eigentümer und bestehen auch nach einem Eigentümerwechsel fort.

Für neu eingebaute Heizungen schrieb § 71 GEG von 2024 bis Sommer 2026 zusätzlich eine 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien vor, gestaffelt nach dem Stand der kommunalen Wärmeplanung der jeweiligen Gemeinde. Bundestag und Bundesrat haben diese pauschale Pflicht im Juli 2026 mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgeschafft: Eigentümer dürfen beim Heizungstausch wieder zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Gas- und Ölheizung wählen; für fossile Heizungen steigt die Pflicht zur Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe seither schrittweise bis 2040.

Rechtsgrundlage: § 71 GEG (bisherige 65-Prozent-Pflicht), Bundesregierung: Gebäudemodernisierungsgesetz

Beispiel

Ein Eigentümer lässt 2026 seine alte Gasheizung austauschen. Wegen der GModG-Reform muss er sich nicht mehr auf eine bestimmte Heiztechnik festlegen, sondern kann frei zwischen Wärmepumpe und einer modernen Gasheizung wählen. Die ungedämmte oberste Geschossdecke seines Spitzbodens muss er trotzdem nachrüsten — diese Pflicht besteht unabhängig von der Heizungsfrage fort.

Verwandte Begriffe

Energieausweis · KfW-Förderung · Denkmal-AfA