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Makro-Standortanalyse: Stadt & Region

Bevor die Adresse zählt, zählt der Markt: Bevölkerung, Haushalte, Arbeitsplätze, Bautätigkeit, Leerstand, Mietniveau und die Finanzlage der Gemeinde entscheiden, ob eine Stadt als Investitionsstandort taugt. Die Makrolage-Checkliste führt Sie in 44 Punkten durch Stadt, Landkreis und Region — jede Kennzahl mit der amtlichen Quelle, aus der Sie sie kostenlos bekommen. Für die einzelne Adresse übernimmt danach die Standort- & Mietpreisanalyse.

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Dieselben sechs Gruppen, nur ohne das eigene Heraussuchen: Gemeinde eingeben, und der Report holt die amtlichen Zahlen für Ihren Standort — mit Zehn-Jahres-Verlauf, dem Vergleich zu Kreis, Land und Bund und an jeder Zahl der Quelle, dem Stichtag und dem Gebietsstand. Suche und erste Momentaufnahmen sind kostenlos, der vollständige Report als Webansicht, PDF und E-Mail kostet 9,90 € inkl. USt.

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Makrolage-Checkliste

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Bevölkerung und Haushalte — wer den Wohnraum nachfragt

Wirtschaft und Arbeitsmarkt — wovon der Ort lebt

Wohnungsmarkt — Angebot, Leerstand, Mietniveau

Infrastruktur und Planung — was schon beschlossen ist

Kommunale Finanzlage und Steuern — was die Gemeinde Sie jedes Jahr kostet

Bewertung und Vergleich — aus Zahlen wird eine Entscheidung

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Dieses Werkzeug wurde nicht von einem Rechtsanwalt geprüft. Es bildet die Vorgehensweise eines langjährigen Immobilieninvestors ab, der es selbst genau so einsetzt. Es ersetzt keine Rechtsberatung.

Was leistet die Makro-Standortanalyse — und wo hört sie auf?

Sie beantwortet eine einzige Frage: Taugt dieser Markt überhaupt? Die Makro-Analyse arbeitet auf der Ebene von Stadt, Landkreis und Region und prüft, ob dort in zehn bis zwanzig Jahren mehr oder weniger Menschen wohnen, arbeiten und Wohnungen nachfragen werden. Sie sieht sich Bevölkerung und Haushalte an, Arbeitsplätze und Pendlerströme, Bautätigkeit und Leerstand, das Mietniveau und die Finanzlage der Gemeinde. Was sie ausdrücklich nicht bewertet, ist Ihre Adresse: Straßenlärm, Nachbarschaft, Erdgeschoss oder Dachgeschoss, der Blick aus dem Fenster, die Haltestelle um die Ecke. Das ist die Mikroebene, und dafür gibt es die Schwesterseite Standort- & Mietpreisanalyse. Die Reihenfolge ist nicht beliebig: Erst der Markt, dann die Adresse. Eine erstklassige Adresse in einem schrumpfenden Markt bleibt beim Verkauf ein Problem, weil Ihnen die Käufer fehlen. Eine mittelmäßige Adresse in einem wachsenden Markt lässt sich dagegen nachbessern — durch Sanierung, Grundrisse, Ausstattung. Wer die Makroebene überspringt, optimiert an einer Wohnung herum, während der ganze Markt unter ihm wegläuft.

Welche Zahl treibt die Wohnungsnachfrage — Einwohner oder Haushalte?

Die Zahl der Haushalte. Eine Wohnung wird von einem Haushalt nachgefragt, nicht von einer Person, und weil die durchschnittliche Haushaltsgröße seit Jahrzehnten sinkt, laufen beide Kurven auseinander: In vielen Kreisen steigt die Zahl der Haushalte, obwohl die Einwohnerzahl stagniert oder leicht fällt. Wer nur die Einwohnerkurve ansieht, sortiert solche Standorte zu Unrecht aus — und umgekehrt überschätzt er Orte, in denen zwar Menschen zuziehen, aber überwiegend in bestehende Haushalte. Prognosen auf Kreisebene finden Sie an drei Stellen. Erstens bei Ihrem Statistischen Landesamt: Die koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung von Bund und Ländern reicht nur bis zur Landesebene, kreis- und gemeindescharf rechnen die Länder selbst, meist unter dem Stichwort „regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung“. Zweitens beim BBSR: Die Raumordnungsprognose 2045 schätzt regional differenziert Bevölkerung, Haushalte und Erwerbspersonen — nach einer einheitlichen Methode für ganz Deutschland und deshalb über Landesgrenzen hinweg vergleichbar. Drittens im Datenatlas INKAR des BBSR, der rund 600 Indikatoren für Gemeinden, Kreise und Regionen kostenlos bereithält. Notieren Sie zu jeder Prognose Basisjahr, Zieljahr und Variante — zwei Prognosen mit unterschiedlichen Wanderungsannahmen sind keine zwei Meinungen, sondern zwei verschiedene Fragen.

Wie liest man den Arbeitsmarkt einer Region richtig?

Nicht über die Arbeitslosenquote allein — die ist der bekannteste und der schwächste Indikator. Die härteste kostenlose Wachstumszahl ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit: Sie zählt die Arbeitsplätze, die tatsächlich am Ort existieren, und sie lässt sich über zehn Jahre zurückverfolgen. Daneben gehört der Pendlersaldo aus dem Pendleratlas: Ein Einpendlerüberschuss ist stille Wohnungsnachfrage, denn wer heute pendelt, kann morgen zuziehen; ein hoher Auspendleranteil bedeutet, dass der Ort am Arbeitsmarkt einer anderen Stadt hängt und Sie deren Zahlen mitprüfen müssen. Der dritte Blick gilt der Struktur: Wie verteilen sich die Beschäftigten auf Wirtschaftszweige, und wie viel Prozent hängen am größten Arbeitgeber? Diese letzte Zahl steht in keiner Statistik — sie steht im Geschäftsbericht, bei der Wirtschaftsförderung und in der Lokalzeitung, und sie ist trotzdem oft die wichtigste. Zum Schluss die Wertschöpfung: BIP je Kreis und verfügbares Einkommen je Einwohner aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder. Achten Sie auf den Unterschied: Das BIP wird am Arbeitsort gemessen, das verfügbare Einkommen am Wohnort. Für die Frage, welche Miete sich Ihre künftigen Mieter leisten können, zählt das Einkommen.

Wie liest man den Wohnungsmarkt einer Stadt — von der Bautätigkeit bis zum Mietniveau?

Beginnen Sie beim Verhältnis von Neubau zu Nachfrage, denn dort zeigt sich ein Kippen lange bevor die Mieten fallen. Rechnen Sie die Baugenehmigungen der letzten fünf Jahre je 1.000 Einwohner aus und stellen Sie sie der Entwicklung der Haushaltszahl gegenüber; die Differenz zu den Baufertigstellungen ist der Bauüberhang, also genehmigte, aber noch nicht gebaute Konkurrenz. Die zweite Größe ist der Leerstand, und den sollten Sie zweimal messen: Der Zensus 2022 hat ihn zum Stichtag 15. Mai 2022 amtlich und flächendeckend erhoben, bis auf Gemeindeebene und sogar in 100-Meter-Gitterzellen; der CBRE-empirica-Leerstandsindex zählt für rund 400 Kreise dagegen nur den marktaktiven Leerstand, also Wohnungen, die sofort oder binnen sechs Monaten vermietbar wären — das ist die Konkurrenz, die Sie bei der Neuvermietung tatsächlich spüren. Beim Mietniveau greifen die meisten zum Mietspiegel, am besten zu einem qualifizierten nach § 558d BGB. Gibt es keinen — und in kleineren Gemeinden gibt es meist keinen —, hilft der übersehenste amtliche Datenpunkt der ganzen Standortanalyse: die Wohngeld-Mietenstufe. Der Bund ordnet jede Gemeinde einer von sieben Stufen zu, Grundlage ist die durchschnittliche prozentuale Abweichung der Quadratmetermieten vom Bundesdurchschnitt, festgestellt vom Statistischen Bundesamt (§ 12 WoGG); die vollständige Gemeindeliste steht als „Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern“ in der Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung. Grob, aber bundesweit einheitlich und damit über Landesgrenzen hinweg vergleichbar. Für Kaufpreise nehmen Sie zuletzt den Grundstücksmarktbericht des örtlichen Gutachterausschusses: Er beruht auf der Kaufpreissammlung aller Notarverträge (§ 195 BauGB) und zeigt gezahlte Preise statt Angebotspreise aus Portalen. Das gefährlichste Muster aus alldem ist die Kombination: Ein Kreis verliert per Saldo Einwohner und genehmigt trotzdem überdurchschnittlich viele Wohnungen.

Was die Gemeinde selbst kostet — und was sie zurückgibt

Die kommunale Finanzlage ist eine laufende Position in Ihrer Rendite, und sie wird regelmäßig übersehen. Der wichtigste Hebel ist die Grundsteuer: Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird von jeder Gemeinde selbst beschlossen (§ 25 GrStG), und die Streuung zwischen Nachbargemeinden ist erheblich — nachlesbar im Realsteuervergleich des Statistischen Bundesamtes. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das neue Grundsteuerrecht; die Gemeinden mussten dafür ihre Hebesätze neu festsetzen. „Aufkommensneutral“ bedeutet dabei nur, dass die Gemeinde in Summe gleich viel einnimmt: Für das einzelne Grundstück kann die Belastung deutlich steigen oder sinken, je nach Lage, Grundstücksgröße und Landesmodell. Für vermieteten Wohnraum ist die Grundsteuer zwar umlagefähig (§ 2 Nr. 1 BetrKV), aber sie erhöht die Warmmiete und verkleinert damit Ihren Spielraum bei der Kaltmiete; bei Leerstand und Selbstnutzung tragen Sie sie ohnehin selbst. Zwei weitere Blicke lohnen sich: die Verschuldung je Einwohner samt Kassenkrediten — schleppt eine Gemeinde diese kurzfristigen Kredite über Jahre mit, finanziert sie ihren Alltag auf Pump — und die Frage, ob sie ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen musste. Das ist der Vorbote steigender Hebesätze und aufgeschobener Investitionen. Die Gegenrichtung dürfen Sie ebenfalls mitnehmen: Liegt Ihr Objekt in einem Gebiet der Städtebauförderung oder in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), fließt öffentliches Geld ins Umfeld, und für Modernisierungsaufwand sieht das Steuerrecht erhöhte Absetzungen vor (§ 7h EStG) — gegen Bescheinigung der Gemeinde und um den Preis eines Genehmigungsvorbehalts für Verkauf und Bauvorhaben.

Wie macht man zwei Städte wirklich vergleichbar?

Mit drei Regeln, die vor jeder Bewertung stehen. Erstens normieren: Absolute Zahlen sagen nichts, solange die Städte unterschiedlich groß sind — 300 genehmigte Wohnungen sind in einer Kleinstadt ein Bauboom und in einer Großstadt kaum messbar. Rechnen Sie deshalb konsequent je 1.000 Einwohner, je 1.000 Haushalte oder als Quote, und zwar für alle Vergleichsstädte mit derselben Bezugsgröße und aus demselben Jahr. Zweitens Trend statt Momentaufnahme: Ein einzelner Jahreswert kann ein Großprojekt, eine Gebietsreform oder eine statistische Korrektur sein. Betrachten Sie mindestens zehn Jahre und fragen Sie, ob sich die Steigung zuletzt verändert hat — ein langsam wachsender Markt mit stabiler Richtung ist meist die bessere Wette als ein schnell wachsender, dessen Kurve gerade abknickt. Drittens immer gegen eine Referenz stellen: Kreis gegen Land, Land gegen Bund, zusätzlich gegen einen bewusst gewählten Nachbarkreis. Erst der Abstand macht aus einer Zahl eine Aussage. Und dann suchen Sie gezielt nach Warnsignal-Kombinationen statt nach einzelnen schlechten Werten: Wanderungsverlust bei gleichzeitig hoher Bautätigkeit, hoher Leerstand bei neu ausgewiesenen Baugebieten, ein dominanter Arbeitgeber bei hohem Auspendleranteil, steigende Hebesätze bei dauerhaftem Kassenkreditbestand. Jede dieser Zahlen wäre für sich erklärbar; zusammen sind sie ein Muster. Zum Schluss zwei Handgriffe, die Ihre Analyse belastbar machen: Schreiben Sie zu jeder Zahl Quelle, Stichtag, Gebietsstand und Abrufdatum mit — Kreisreformen und der Zensus 2022 haben Zeitreihen verschoben. Und legen Sie Ihre K.-o.-Kriterien und Gewichte fest, bevor Sie rechnen. Wer die Gewichte nach dem Ergebnis wählt, hat keine Analyse gemacht, sondern seine Vorliebe begründet.

Häufige Fragen

Was ist eine Makro-Standortanalyse?

Die Prüfung eines ganzen Marktes statt einer einzelnen Immobilie: Stadt, Landkreis und Region werden daraufhin untersucht, ob dort künftig mehr oder weniger Menschen wohnen, arbeiten und Wohnungen nachfragen. Dazu gehören Bevölkerung und Haushalte, Arbeitsmarkt und Wirtschaftsstruktur, Bautätigkeit, Leerstand und Mietniveau sowie die Finanzlage der Gemeinde. Das Ergebnis ist eine Antwort auf die Frage: Lohnt es sich, hier überhaupt zu suchen?

Worin unterscheidet sie sich von der Standort- und Mietpreisanalyse?

In der Flughöhe. Die Makro-Analyse bewertet den Markt: Stadt, Kreis, Region. Die Standort- und Mietpreisanalyse bewertet die einzelne Adresse: Straße, Nachbarschaft, Lärm, Erreichbarkeit, Mietniveau des Blocks. Sinnvoll ist die Reihenfolge erst Makro, dann Mikro. Eine gute Adresse in einem schrumpfenden Markt bleibt beim Verkauf ein Problem, eine mittelmäßige Adresse in einem wachsenden Markt lässt sich durch Sanierung und Grundriss verbessern.

Wo finde ich eine Bevölkerungsprognose für einen Landkreis?

An drei Stellen. Die koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung von Bund und Ländern beim Statistischen Bundesamt reicht nur bis zur Landesebene. Kreis- und gemeindescharf rechnen die Statistischen Landesämter, meist unter dem Stichwort regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung. Bundesweit einheitlich und damit über Landesgrenzen vergleichbar ist die Raumordnungsprognose 2045 des BBSR, die Bevölkerung, Haushalte und Erwerbspersonen schätzt. Viele dieser Indikatoren liegen zusätzlich im kostenlosen Datenatlas INKAR.

Warum ist die Zahl der Haushalte wichtiger als die Einwohnerzahl?

Weil eine Wohnung von einem Haushalt nachgefragt wird und nicht von einer Person. Die durchschnittliche Haushaltsgröße sinkt seit Jahrzehnten, deshalb kann die Zahl der Haushalte und damit der Wohnungsbedarf steigen, obwohl die Einwohnerzahl stagniert oder leicht fällt. Wer nur auf die Einwohnerkurve schaut, sortiert solche Standorte zu Unrecht aus.

Wo sehe ich, wie viel in einer Stadt gebaut wird?

In der Bautätigkeitsstatistik des Statistischen Bundesamtes. Baugenehmigungen und Baufertigstellungen sind eine Vollerhebung, erscheinen monatlich und lassen sich über die Regionaldatenbank Deutschland kreisscharf abrufen. Rechnen Sie die Werte je 1.000 Einwohner um, sonst sind Städte unterschiedlicher Größe nicht vergleichbar. Die Differenz zwischen Genehmigungen und Fertigstellungen ist der Bauüberhang, also bereits beschlossene, aber noch nicht sichtbare Konkurrenz.

Was ist die Wohngeld-Mietenstufe und wozu nutze ich sie?

Der Bund ordnet jede Gemeinde einer von sieben Mietenstufen zu. Grundlage ist das Mietenniveau, also die durchschnittliche prozentuale Abweichung der Quadratmetermieten vom Bundesdurchschnitt, festgestellt vom Statistischen Bundesamt nach Paragraf 12 Wohngeldgesetz. Die Gemeindeliste steht in der Anlage zu Paragraf 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung. Für Sie ist das ein kostenloser, amtlicher Anhaltspunkt für das Mietniveau auch kleiner Gemeinden ohne Mietspiegel und damit ein guter Vergleichsmaßstab zwischen zwei Orten. Die Stufen sind allerdings grob und ersetzen keine ortsübliche Vergleichsmiete.

Wo finde ich die Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer?

Im Realsteuervergleich des Statistischen Bundesamtes, der die Hebesätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer bis auf Gemeindeebene ausweist, ergänzt um eine interaktive Karte zur Streuung der Hebesätze. Den aktuellen Beschluss finden Sie zusätzlich in der Hebesatzsatzung der Gemeinde. Wichtig seit der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025: Die Gemeinden mussten ihre Hebesätze neu festsetzen, und aufkommensneutral heißt nur, dass die Gemeinde insgesamt gleich viel einnimmt, nicht dass Ihr Grundstück gleich belastet bleibt.

Welches Warnsignal wird am häufigsten übersehen?

Die Kombination aus Wanderungsverlust und gleichzeitig hoher Bautätigkeit. Einzeln erklärt man beides gern weg, zusammen bedeutet es, dass ein wachsendes Angebot auf eine schrumpfende Nachfrage trifft. Weil zwischen Baugenehmigung und Bezug zwei bis drei Jahre liegen, wird das Problem erst sichtbar, wenn die Wohnungen fertig sind. Ähnlich unterschätzt werden ein hoher Leerstand bei gleichzeitig neu ausgewiesenen Baugebieten und ein dominanter Arbeitgeber bei hohem Auspendleranteil.

Quellen

  1. Statistisches Bundesamt — Bevölkerungsvorausberechnung — abgerufen am 25. Juli 2026
  2. Statistisches Bundesamt — Wanderungen — abgerufen am 25. Juli 2026
  3. Statistisches Bundesamt — Haushalte und Familien — abgerufen am 25. Juli 2026
  4. Regionaldatenbank Deutschland — Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Kreis- und Gemeindedaten) — abgerufen am 25. Juli 2026
  5. GENESIS-Online — Datenbank des Statistischen Bundesamtes — abgerufen am 25. Juli 2026
  6. BBSR — Raumordnungsprognose (aktuell: Raumordnungsprognose 2045) — abgerufen am 25. Juli 2026
  7. BBSR — INKAR: Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung — abgerufen am 25. Juli 2026
  8. BBSR — Wohnungsmarktprognose — abgerufen am 25. Juli 2026
  9. Bertelsmann Stiftung — Wegweiser Kommune (Bevölkerungsprognosen für Gemeinden ab 5.000 Einwohnern) — abgerufen am 25. Juli 2026
  10. Zensus 2022 — Überblick und Downloads (Statistisches Bundesamt) — abgerufen am 25. Juli 2026
  11. Zensusdatenbank 2022 — Ergebnisse für Bund, Länder, Kreise und Gemeinden — abgerufen am 25. Juli 2026
  12. Bundesagentur für Arbeit — Statistiken nach Regionen — abgerufen am 25. Juli 2026
  13. Bundesagentur für Arbeit — Arbeitslose und Arbeitslosenquoten (bis Kreisebene) — abgerufen am 25. Juli 2026
  14. Bundesagentur für Arbeit — Beschäftigungsstatistik (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) — abgerufen am 25. Juli 2026
  15. Bundesagentur für Arbeit — Gemeindedaten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter — abgerufen am 25. Juli 2026
  16. Bundesagentur für Arbeit — Pendleratlas (Ein- und Auspendler je Kreis) — abgerufen am 25. Juli 2026
  17. Bundesagentur für Arbeit — Entgelte regional — abgerufen am 25. Juli 2026
  18. Bundesagentur für Arbeit — Fachkräfteengpassanalyse — abgerufen am 25. Juli 2026
  19. VGR der Länder — Bruttoinlandsprodukt und Bruttowertschöpfung auf Kreisebene — abgerufen am 25. Juli 2026
  20. VGR der Länder — Einkommen der privaten Haushalte auf Kreisebene — abgerufen am 25. Juli 2026
  21. Statistisches Bundesamt — Bautätigkeit: Baugenehmigungen und Baufertigstellungen — abgerufen am 25. Juli 2026
  22. Statistisches Bundesamt — Wohnen (Wohnungsbestand, Mieten, Wohnkosten) — abgerufen am 25. Juli 2026
  23. CBRE-empirica-Leerstandsindex — marktaktiver Wohnungsleerstand für rund 400 Kreise — abgerufen am 25. Juli 2026
  24. § 12 WoGG — Höchstbeträge für Miete und Belastung, Mietenniveau und Mietenstufen I bis VII — abgerufen am 25. Juli 2026
  25. Anlage zu § 1 Abs. 3 WoGV — Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern — abgerufen am 25. Juli 2026
  26. § 558c BGB — Mietspiegel — abgerufen am 25. Juli 2026
  27. § 558d BGB — Qualifizierter Mietspiegel — abgerufen am 25. Juli 2026
  28. § 556d BGB — Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbremse, Landesverordnung) — abgerufen am 25. Juli 2026
  29. § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze (Abs. 3) — abgerufen am 25. Juli 2026
  30. § 577a BGB — Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung — abgerufen am 25. Juli 2026
  31. § 193 BauGB — Aufgaben des Gutachterausschusses (Grundstücksmarktbericht) — abgerufen am 25. Juli 2026
  32. § 195 BauGB — Kaufpreissammlung — abgerufen am 25. Juli 2026
  33. BORIS-D — Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse länderübergreifend — abgerufen am 25. Juli 2026
  34. Statistisches Bundesamt — Steuereinnahmen und Realsteuervergleich (Hebesätze der Gemeinden) — abgerufen am 25. Juli 2026
  35. Statistisches Bundesamt — Streuung der Realsteuerhebesätze (interaktive Karte) — abgerufen am 25. Juli 2026
  36. § 25 GrStG — Festsetzung des Hebesatzes durch die Gemeinde — abgerufen am 25. Juli 2026
  37. § 26 GrStG — Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze — abgerufen am 25. Juli 2026
  38. Bundesfinanzministerium — Grundsteuer und Grunderwerbsteuer (Reform ab 1. Januar 2025, Bundes- und Ländermodelle) — abgerufen am 25. Juli 2026
  39. § 2 BetrKV — Betriebskosten (Nr. 1: laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, insbesondere Grundsteuer) — abgerufen am 25. Juli 2026
  40. § 11 GrEStG — Steuersatz der Grunderwerbsteuer (Länderöffnung) — abgerufen am 25. Juli 2026
  41. Statistisches Bundesamt — Schulden und Finanzvermögen der öffentlichen Haushalte (inkl. Kassenkredite) — abgerufen am 25. Juli 2026
  42. Bertelsmann Stiftung — Kommunale Finanzen / Kommunaler Finanzreport — abgerufen am 25. Juli 2026
  43. Städtebauförderung von Bund und Ländern — Programme und Fördergebiete — abgerufen am 25. Juli 2026
  44. § 136 BauGB — Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen — abgerufen am 25. Juli 2026
  45. § 142 BauGB — Sanierungssatzung (förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets) — abgerufen am 25. Juli 2026
  46. § 144 BauGB — Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge im Sanierungsgebiet — abgerufen am 25. Juli 2026
  47. § 7h EStG — Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen — abgerufen am 25. Juli 2026
  48. § 10f EStG — Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude in Sanierungsgebieten — abgerufen am 25. Juli 2026
  49. Gigabitgrundbuch des Bundes — Breitband- und Glasfaserverfügbarkeit kleinräumig — abgerufen am 25. Juli 2026
  50. Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz — Hochschulstandorte und Studiengänge — abgerufen am 25. Juli 2026
  51. Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 — abgerufen am 25. Juli 2026
  52. Deutschlandtakt — geplantes bundesweites Zielfahrplankonzept im Schienenverkehr — abgerufen am 25. Juli 2026

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