Investment-Cockpit: Finden, rechnen, teilen
Kapitalanleger scheitern selten daran, dass sie ein Objekt zu oberflächlich geprüft hätten — sie scheitern daran, dass sie zu viele Objekte zu gründlich geprüft haben und beim richtigen zu spät waren. Diese Seite ist kein eigenes Programm, sondern der rote Faden durch die Werkzeuge, die auf diesem Portal ohnehin liegen: ein abhakbarer Ablauf in sechs Schritten vom Suchprofil über die Zehn-Minuten-Schnellprüfung und die Tiefenprüfung bis zur Beurkundung. An jedem Schritt steht, welcher Rechner, welche Prüfliste und welche Fundstelle dazugehören — damit Sie nicht überlegen müssen, was als Nächstes dran ist.
Stand:
Objektprüfungs-Ablauf
0 von 47 erledigt
Schritt 1 — Suchprofil festlegen, bevor Sie das erste Exposé öffnen
Schritt 2 — Objekte finden und vorsortieren
Schritt 3 — Die Schnellprüfung in zehn Minuten
Schritt 4 — Tiefenprüfung: nur für die Objekte, die übrig geblieben sind
Schritt 5 — Rechnen und entscheiden
Schritt 6 — Verhandeln und sichern
Ihre Haken bleiben in diesem Browser gespeichert. Es wird nichts übertragen.
Dieses Werkzeug wurde nicht von einem Rechtsanwalt geprüft. Es bildet die Vorgehensweise eines langjährigen Immobilieninvestors ab, der es selbst genau so einsetzt. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
Warum ist Geschwindigkeit beim Aussortieren wichtiger als Gründlichkeit bei jedem einzelnen Angebot?
Weil Ihre Prüfzeit die eigentliche knappe Ressource ist — nicht das Kapital und nicht das Angebot. Wer jedes Exposé gründlich prüft, schafft wenige Objekte pro Woche und ist bei dem einen guten Angebot zu spät dran; wer die offensichtlich unpassenden in Minuten aussortiert, hat die volle Aufmerksamkeit für die zwei oder drei Kandidaten, bei denen es sich lohnt. Die Schnellprüfung ist deshalb kein oberflächlicher Ersatz für die Tiefenprüfung, sondern ihr Türsteher: Sie beantwortet nur die Frage „kann das überhaupt etwas werden?", und zwar mit Zahlen, die in zehn Minuten verfügbar sind — Kaufpreisfaktor, Miete je Quadratmeter gegen Mietspiegel, Baujahr samt Sanierungsstand, Lage und bei Eigentumswohnungen der nicht umlagefähige Teil des Hausgeldes. Ein Angebot, das hier drei von fünf Punkten reißt, wird auch nach vier Wochen Prüfung nicht besser. Der zweite, unangenehmere Grund: Je länger Sie ein Objekt prüfen, desto schwerer fällt Ihnen die Absage. Nach zwanzig Stunden Arbeit sucht man Argumente für den Kauf statt gegen ihn. Frühes, hartes Aussortieren schützt Sie also nicht nur vor Zeitverlust, sondern vor Ihrer eigenen Investitionsneigung.
In welcher Reihenfolge prüfe ich ein Objekt — und warum nicht andersherum?
Von billig nach teuer: erst Zahlen, dann Papiere, dann Technik, dann Vertrag. Die Zahlen der Schnellprüfung kosten Sie zehn Minuten und keine Auslagen. Die Papierprüfung — Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan, Mietverträge, Grundbuch — kostet einen Abend und ein paar Gebühren bei Ämtern. Die technische Prüfung kostet eine Besichtigung, bei Zweifeln ein Sachverständigenhonorar. Der Notartermin schließlich kostet richtig Geld und bindet Sie. Jede Stufe darf teurer sein als die vorherige, weil die vorherige schon aussortiert hat. Wer diese Reihenfolge umdreht und zuerst die Wohnung besichtigt, weil sie schön ist, zahlt am Ende ein Gutachten für ein Objekt, das an der Miete je Quadratmeter längst gescheitert war. Praktisch heißt das: Schnellprüfung am Bildschirm, Unterlagen anfordern, Unterlagen lesen, erst dann besichtigen, und erst nach der Besichtigung rechnen Sie die vollständige Kalkulation.
Welche Kennzahlen sagen in der Schnellprüfung wirklich etwas?
Fünf reichen. Der Kaufpreisfaktor (Kaufpreis geteilt durch Jahresnettokaltmiete) sagt, wie viele Jahresmieten Sie zahlen; er ist der Kehrwert der Bruttomietrendite und macht Angebote unterschiedlicher Größe vergleichbar. Die Miete je Quadratmeter im Vergleich zum Mietspiegel sagt, ob die ausgewiesene Rendite haltbar ist oder beim nächsten Mieterwechsel verschwindet. Baujahr und Sanierungsstand zusammen sagen, welche Investitionen in den nächsten zehn Jahren unvermeidlich sind — das Baujahr allein sagt fast nichts, das Jahr der letzten Heizungs-, Fenster- und Dacherneuerung sagt fast alles. Die Lage prüfen Sie in zwei Stufen, erst die Stadt mit der Makro-Standortanalyse, dann die Adresse mit der Standort- und Mietpreisanalyse. Und bei Eigentumswohnungen zählt das Hausgeld, aufgeteilt in umlagefähig und nicht umlagefähig: Nur der nicht umlagefähige Teil geht dauerhaft von Ihrer Miete ab. Alles Weitere — Steuersatz, Finanzierungskonditionen, Rücklagenplan — gehört in die Kalkulation, nicht in den Filter.
Warum ist die Bruttorendite die falsche Entscheidungsgröße?
Weil sie systematisch zu gut aussieht: Sie setzt die Jahresnettokaltmiete ins Verhältnis zum Kaufpreis und lässt dabei alles weg, was die Miete auf dem Weg zu Ihrem Konto verliert. Es fehlen die Kaufnebenkosten, die je nach Bundesland spürbar auf den Einstandspreis draufkommen. Es fehlen die nicht umlagefähigen Kosten — Verwaltung und Instandhaltung dürfen Sie nie auf den Mieter umlegen (§ 1 BetrKV). Es fehlt die Rücklage für das, was in zehn Jahren fällig wird. Es fehlt der Mietausfall. Es fehlen Zins und Tilgung. Und es fehlt die Steuer, die je nach Abschreibung und persönlichem Satz das Ergebnis in beide Richtungen drehen kann. Die Bruttorendite taugt deshalb als Sortierhilfe zwischen zwanzig Angeboten — als Kaufentscheidung taugt sie nicht. Entscheiden Sie über den monatlichen Überschuss nach Steuern und über die Restschuld am Ende der Zinsbindung; beides rechnen Sie mit dem Kauf-Kalkulationstool und dem Überschuss-Rechner.
Was habe ich beim Verhandeln tatsächlich in der Hand?
Drei Dinge: bezifferte Mängel, Ihre Finanzierungsbereitschaft und Zeit. Bezifferte Mängel sind das stärkste Argument — ein Kostenvoranschlag für die Erneuerung der Steigleitungen ist verhandelbar, „die Leitungen sind alt" ist es nicht. Ihre Finanzierungsbereitschaft wirkt, weil Verkäufer Sicherheit über den letzten Euro stellen: Wer eine Finanzierungsbestätigung vorlegen kann, ist auch mit einem niedrigeren Gebot der bequemere Käufer. Und Zeit wirkt, solange Sie sie haben — deshalb ist alles kritisch zu sehen, was Ihnen Zeit nimmt. Reservierungsvereinbarungen tun genau das: Sie geben Ihnen kein durchsetzbares Recht auf das Objekt, denn verbindlich verkauft ist erst, was notariell beurkundet ist (§ 311b BGB), erzeugen aber ein Gefühl der Verpflichtung und oft eine Zahlung. Ihr stärkstes Zeitwerkzeug ist dagegen gesetzlich abgesichert: Bei Verbraucherverträgen soll der Notar Ihnen den Vertragsentwurf im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Nutzen Sie diese zwei Wochen vollständig — und lassen Sie sich nicht in einen früheren Termin drängen.
Welche vier Fehler kosten Kapitalanleger am meisten Geld?
Erstens die Bruttorendite als Entscheidungsgröße. Sie blendet Nebenkosten, nicht umlagefähige Kosten, Rücklage, Mietausfall, Zins und Steuer aus — also fast alles, was über das Ergebnis entscheidet. Zweitens die fehlende Rücklage. Bei der Eigentumswohnung zahlt die Gemeinschaft nur das Gemeinschaftseigentum; Bad, Küche, Bodenbeläge und Therme sind Ihre Sache, und beim Mehrfamilienhaus gibt es gar keine Gemeinschaft, die mitzahlt. Wer ohne eigene Rücklage kalkuliert, finanziert die erste größere Reparatur aus dem Dispo. Drittens die unterschätzten nicht umlagefähigen Kosten. Verwaltervergütung, Instandhaltung, Kontoführung, Mietausfall und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage laufen dauerhaft gegen Ihre Miete; im Exposé steht davon selten etwas. Viertens die Verliebtheit in ein Objekt. Sie entsteht nicht beim ersten Blick, sondern durch investierte Arbeit: Je mehr Stunden Sie in ein Objekt gesteckt haben, desto eher suchen Sie Gründe dafür statt dagegen. Das Gegenmittel ist unromantisch, aber wirksam — Ausschlusskriterien und Entscheidungsschwelle vorher aufschreiben und die eigene Absage nicht nachverhandeln.
Häufige Fragen
Ist das Investment-Cockpit ein Programm, in das ich meine Objekte eintrage?
Nein. Diese Seite ist der Arbeitsablauf, nicht die Anwendung: eine abhakbare Liste in sechs Schritten, die an jeder Station auf das passende Werkzeug dieses Portals verweist — Budget-Rechner, Kaufnebenkosten-Rechner, Standortanalysen, Fragenkatalog für die Eigentumswohnung, Due-Diligence-Liste für das Mehrfamilienhaus, TE-Check, baulicher Objekt-Check, Sanierungsplaner, Kauf-Kalkulationstool und Überschuss-Rechner. Gerechnet wird in den einzelnen Werkzeugen, sortiert wird hier. Ihre Haken bleiben im Browser gespeichert, sodass Sie die Liste je Objekt durcharbeiten können.
Wie rechne ich den Kaufpreisfaktor, und ab welchem Wert lohnt sich ein Objekt?
Sie teilen den Kaufpreis durch die Jahresnettokaltmiete. Kostet eine Wohnung das Zwanzigfache der Jahresmiete, ist der Faktor 20, was einer Bruttomietrendite von 5 Prozent entspricht; Faktor 25 entspricht 4 Prozent. Eine allgemeingültige Grenze, ab der sich ein Kauf lohnt, gibt es nicht — sie hängt vom örtlichen Markt, vom Zinsniveau, vom Sanierungsstand und von Ihrem Anlageziel ab. Der Faktor ist deshalb ein Vergleichsmaß zwischen Angeboten desselben Marktes, keine Kaufempfehlung. Rechnen Sie ihn immer aus der Nettokaltmiete, nie aus der Warmmiete, und bei leerstehenden Objekten aus einer nachweisbaren Marktmiete statt aus der Wunschmiete des Verkäufers.
Wie viele Objekte muss ich ansehen, bis eines passt?
Eine belastbare Zahl dafür gibt es nicht, und wer eine nennt, rät. Die Größe des Trichters hängt vom Markt ab, von Ihren Ausschlusskriterien und davon, wie eng Ihr Suchprofil gefasst ist. Praktisch relevanter ist die Struktur: Der ganz überwiegende Teil der Angebote scheitert an der Schnellprüfung, ein kleiner Teil geht in die Tiefenprüfung, und nur wenige davon erreichen die vollständige Kalkulation. Wenn bei Ihnen fast jedes Objekt in die Tiefenprüfung geht, ist Ihr Suchprofil zu weit; wenn nie eines durchkommt, sind Ihre Kriterien für diesen Markt zu streng oder Ihr Budget zu knapp.
Muss ich eine Reservierungsgebühr zahlen, damit mir das Objekt nicht weggeschnappt wird?
Sie müssen nicht. Eine Reservierung verschafft Ihnen kein durchsetzbares Recht auf das Objekt, denn verbindlich verkauft ist eine Immobilie erst mit der notariellen Beurkundung. Der Verkäufer kann trotz Reservierung an jemand anderen verkaufen. Wenn Sie dennoch eine Vereinbarung unterschreiben sollen, klären Sie vorher schriftlich: Wofür genau zahlen Sie, unter welchen Bedingungen bekommen Sie das Geld zurück, und wird es auf den Kaufpreis oder eine Provision angerechnet? Vereinbarungen, die faktisch Druck zum Kauf aufbauen, können ihrerseits beurkundungsbedürftig und ohne Beurkundung unwirksam sein.
Kann ich auf den zwei Wochen zwischen Vertragsentwurf und Notartermin bestehen?
Ja, und Sie sollten es. Bei Verbraucherverträgen soll der Notar Ihnen den beabsichtigten Text des Rechtsgeschäfts im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen; wird die Frist unterschritten, sollen die Gründe in der Niederschrift angegeben werden. Der Notar ist neutral und vertritt weder Sie noch den Verkäufer — die Frist ist die Zeit, in der Sie den Entwurf selbst durchgehen, Ihre Prüfergebnisse mit dem Vertragstext abgleichen und Änderungen anmelden. Wer zum Termin drängt, hat dafür meist einen Grund, der nicht in Ihrem Interesse liegt.
Was ist beim Kauf einer bereits vermieteten Wohnung anders?
Sie treten in die bestehenden Mietverhältnisse ein, wie sie sind: Kauf bricht nicht Miete. Der Mietvertrag gilt unverändert weiter, samt Staffel- oder Indexvereinbarung, Kündigungsausschluss und allen Klauseln, die Sie nicht gelesen haben; auch die Kaution geht auf Sie über. Die Miete lässt sich nicht beliebig anheben — Kappungsgrenze, Jahressperrfrist und der örtliche Mietspiegel setzen die Grenzen. War die Wohnung vor dem Verkauf in Wohnungseigentum umgewandelt worden, kommen ein Vorkaufsrecht des Mieters und eine mehrjährige Sperrfrist für die Eigenbedarfskündigung hinzu. Lesen Sie deshalb jeden Mietvertrag vollständig, bevor Sie über den Preis sprechen.
Wie hoch sollte ich die Instandhaltungsrücklage ansetzen?
Eine Pauschale, die für jedes Objekt passt, gibt es nicht. Der Bedarf ergibt sich aus dem konkreten Zustand: Wann wurden Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Elektrik und Leitungen zuletzt erneuert, und wann sind sie wieder fällig? Als grober Realitätstest dienen die Ansätze der Zweiten Berechnungsverordnung, die nach Baualter gestaffelte Beträge je Quadratmeter und Jahr nennt; unmittelbar gelten sie nur für preisgebundenen Wohnraum. Wichtig bei Eigentumswohnungen: Die Rücklage der Gemeinschaft deckt nur das Gemeinschaftseigentum. Für Bad, Küche, Bodenbeläge, Innentüren und eine Therme in der Wohnung brauchen Sie eine eigene Rücklage obendrauf.
Ab wann wird eine Renovierung nach dem Kauf zum Steuerproblem?
Wenn die Instandsetzungsaufwendungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten übersteigen — ohne Umsatzsteuer gerechnet. Dann werden sämtliche Aufwendungen dieses Zeitraums zu anschaffungsnahen Herstellungskosten und sind nicht mehr sofort abziehbar, sondern laufen über die Abschreibung. Aus einem Steuervorteil im Kaufjahr wird so eine Verteilung über Jahrzehnte. Wer umfangreich sanieren will, sollte deshalb vor dem Kauf durchrechnen, ob er unter der Grenze bleibt, den Zeitpunkt verschiebt oder die Maßnahmen bewusst als Herstellungskosten plant.
Quellen
- § 311b BGB — Verträge über Grundstücke: notarielle Beurkundung — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 17 BeurkG — Belehrungspflicht des Notars, Absatz 2a: Entwurf im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 444 BGB — Haftungsausschluss greift nicht bei arglistigem Verschweigen oder Beschaffenheitsgarantie — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 442 BGB — Kenntnis des Käufers; eingetragene Rechte hat der Verkäufer zu beseitigen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 883 BGB — Auflassungsvormerkung: Voraussetzungen und Wirkung — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 566 BGB — Kauf bricht nicht Miete — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 566a BGB — Übergang der Mietsicherheit auf den Erwerber — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 577 BGB — Vorkaufsrecht des Mieters bei Umwandlung in Wohnungseigentum — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 577a BGB — Kündigungsbeschränkung nach Umwandlung (drei bis zehn Jahre) — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 558 BGB — Ortsübliche Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und Jahressperrfrist — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 556d BGB — Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbremse) — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 6 EStG — Absatz 1 Nummer 1a: anschaffungsnahe Herstellungskosten, 15-Prozent-Grenze in drei Jahren — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 7 EStG — Absetzung für Abnutzung; Gebäude-AfA (Absatz 4) und degressive AfA (Absatz 5a) — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte: Zehnjahresfrist ab dem Notartermin — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 11 GrEStG — Steuersatz der Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent im Bundesgesetz) — abgerufen am 25. Juli 2026
- Art. 105 GG — Befugnis der Länder, den Grunderwerbsteuersatz selbst zu bestimmen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 22 GrEStG — Unbedenklichkeitsbescheinigung als Voraussetzung der Grundbucheintragung — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 125 GNotKG — Vereinbarungen über die Höhe der Notarkosten sind unwirksam — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 16a GwG — Verbot der Barzahlung bei Immobilienkaufverträgen — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 19 WEG — Verwaltung und Benutzung, angemessene Erhaltungsrücklage — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 28 WEG — Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 1 BetrKV — Betriebskosten; Verwaltung und Instandhaltung sind nicht umlagefähig — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 26 II. BV — Ansatz für Verwaltungskosten — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 28 II. BV — Ansätze für Instandhaltungskosten nach Baualter — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 29 II. BV — Mietausfallwagnis (2 Prozent der Erträge) — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 4 WoFlV — Anrechnung der Grundflächen (Balkone, Dachschrägen) — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 47 GEG — Nachrüstpflichten des neuen Eigentümers — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 71 GEG — 65-Prozent-Anforderung beim Heizungstausch — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 72 GEG — Betriebsverbot für alte Heizkessel — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 87 GEG — Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 172 BauGB — Erhaltungssatzung (Milieuschutz) — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 24 BauGB — Vorkaufsrecht der Gemeinde — abgerufen am 25. Juli 2026
- § 95 VVG — Übergang der Gebäudeversicherung auf den Erwerber — abgerufen am 25. Juli 2026
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