Hausgeld
Was bedeutet das genau?
Hausgeld ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die monatlichen Vorschüsse, die Wohnungseigentümer auf Grundlage des beschlossenen Wirtschaftsplans an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zahlen (§ 28 Abs. 1 WEG). Davon werden laufende Kosten wie Versicherung, Hausmeister, Wasser oder das Verwalterhonorar bestritten und die Instandhaltungsrücklage aufgebaut. Nach Ablauf des Jahres steht die Jahresabrechnung an; reicht das gezahlte Hausgeld nicht aus, beschließen die Eigentümer eine Nachzahlung (§ 28 Abs. 2 WEG).
Hausgeld ist nicht mit dem Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz zu verwechseln: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen, Hausgeld dagegen eine privatrechtliche Zahlung an die eigene Eigentümergemeinschaft.
Rechtsgrundlage: § 28 WEG
Beispiel
Ein Eigentümer zahlt monatlich 280 Euro Hausgeld. Davon fließen laut Wirtschaftsplan zum Beispiel 190 Euro in laufende Kosten und 90 Euro in die Instandhaltungsrücklage für künftige Reparaturen am Dach oder Aufzug.