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Werbungskosten bei Vermietung

Was bedeutet das genau?

Werbungskosten sind nach § 9 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) mindern sie die steuerpflichtigen Mieteinnahmen. Zu den klassischen Werbungskosten zählen Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung der Immobilie (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG), die Gebäudeabschreibung nach § 7 EStG, Erhaltungsaufwand sowie Verwaltungskosten wie Hausverwalterhonorar, Kontoführungsgebühren oder Fahrtkosten zur Immobilie.

Übersteigen die Werbungskosten in einem Jahr die Mieteinnahmen, entsteht ein Verlust, der grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden kann — vorausgesetzt, das Finanzamt erkennt eine dauerhafte Einkünfteerzielungsabsicht an und stuft die Vermietung nicht als Liebhaberei ein.

Rechtsgrundlage: § 9 EStG, § 21 EStG

Beispiel

Herr Kaya vermietet eine Eigentumswohnung und nimmt dafür 4.200 Euro Miete im Jahr ein. Er zahlt 2.800 Euro Schuldzinsen für den Immobilienkredit, setzt 1.900 Euro Gebäude-AfA an und hatte 600 Euro Handwerkerkosten sowie 300 Euro Verwaltungskosten — bei insgesamt 5.600 Euro Werbungskosten ergibt das einen steuerlichen Verlust von 1.400 Euro, den er mit seinem übrigen Einkommen verrechnen kann.

Verwandte Begriffe

Gebäude-AfA · Erhaltungsaufwand · Verbilligte Vermietung · Liebhaberei bei Vermietung