Wohnfläche
Was bedeutet das genau?
Die Wohnfläche ist die nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermittelte Fläche einer Wohnung. Sie umfasst die Grundflächen aller Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören (§ 2 WoFlV). Nicht dazu zählen reine Zubehörräume außerhalb der Wohnung wie Keller-, Boden- und Trockenräume, Heizungsräume oder Garagen — sie gehören zur Grundfläche des Gebäudes, aber nicht zur Wohnfläche.
Wie stark einzelne Flächen angerechnet werden, regelt § 4 WoFlV: Räume oder Raumteile mit einer lichten Höhe ab zwei Metern zählen voll, zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte — darunter, etwa unter einer Dachschräge, gar nicht. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet.
Beispiel
Eine Dachgeschosswohnung hat 70 Quadratmeter Grundfläche, aber wegen der Dachschrägen nur 55 Quadratmeter anrechenbare Wohnfläche nach der WoFlV — dazu kommt ein kleiner Balkon, der mit einem Viertel seiner Fläche mitgerechnet wird. Für den Mietvertrag zählt allein die berechnete Wohnfläche, nicht die bloße Grundfläche.
Verwandte Begriffe
Exposé · Quadratmeterpreis · Nebenkostenabrechnung · Mietminderung