Exposé
Was bedeutet das genau?
Das Exposé ist das zentrale Verkaufsdokument einer Immobilie: Es bündelt Fotos, Grundriss, Lagebeschreibung, Ausstattungsmerkmale, Wohnfläche und Kaufpreisvorstellung für Kaufinteressenten. Einen eigenen gesetzlichen Begriff „Exposé” gibt es nicht — inhaltlich orientiert es sich aber an den Pflichtangaben für gewerbliche Immobilienanzeigen.
Liegt für das Objekt bereits ein Energieausweis vor, müssen Verkäufer, Vermieter oder beauftragte Makler in der Anzeige — und in der Praxis meist auch im Exposé — die Art des Ausweises, den Energiekennwert, den wesentlichen Energieträger sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse nennen (§ 87 GEG). Spätestens bei der Besichtigung ist der Energieausweis zusätzlich im Original oder als Kopie vorzulegen (§ 80 GEG).
Beispiel
Ein Makler erstellt für eine Eigentumswohnung ein mehrseitiges Exposé mit Fotos, Grundriss und Ausstattungsliste. Weil bereits ein Energieausweis vorliegt, nennt er darin auch die Energieeffizienzklasse und den Energiekennwert — sonst würde die Anzeige gegen die Pflichtangaben des Gebäudeenergiegesetzes verstoßen.
Verwandte Begriffe
Energieausweis · Maklercourtage · Verkehrswertgutachten · Quadratmeterpreis