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Verkehrswertgutachten

Was bedeutet das genau?

Ein Verkehrswertgutachten ist die schriftliche, nachvollziehbare Ermittlung des Verkehrswerts (§ 194 BauGB) einer Immobilie durch einen Sachverständigen. Er wendet dafür eines der in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelten Verfahren an — Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren — und dokumentiert Berechnung und Datengrundlage nachprüfbar.

In der Praxis wird zwischen dem ausführlichen Vollgutachten und dem knapperen Kurzgutachten unterschieden: Ein Vollgutachten begründet den Wert vollständig und methodisch nachprüfbar und wird von Gerichten, Banken und Finanzämtern anerkannt — etwa als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG). Ein Kurzgutachten verzichtet auf Teile der Herleitung und dient meist nur der privaten Orientierung, etwa bei einer Scheidung oder Erbauseinandersetzung ohne Streitfall.

Rechtsgrundlage: § 194 BauGB, § 198 BewG

Beispiel

Für eine Erbauseinandersetzung lässt eine Erbengemeinschaft ein Verkehrswertgutachten erstellen, um den Immobilienwert gerecht auf die Miterben aufzuteilen. Weil ein Nachweis gegenüber dem Finanzamt nötig ist und sich die Erben nicht einig sind, beauftragen sie ein Vollgutachten statt eines bloßen Kurzgutachtens.

Verwandte Begriffe

Verkehrswert · Ertragswertverfahren · Sachwertverfahren · Erbschaftsteuer auf Immobilien