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Teilungserklärung

Was bedeutet das genau?

Die Teilungserklärung ist die notariell beurkundete Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, mit der ein Grundstück samt Gebäude in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird — jeweils verbunden mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (§ 8 WEG).

Sie enthält den Aufteilungsplan und regelt das Verhältnis zwischen Sondereigentum (die eigene Wohnung) und Gemeinschaftseigentum (Dach, Treppenhaus, tragende Wände). Häufig ist ihr eine Gemeinschaftsordnung beigefügt, die Rechte und Pflichten der Eigentümer festlegt.

Rechtsgrundlage: § 8 WEG

Beispiel

Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollte man die Teilungserklärung immer lesen: Aus ihr ergibt sich, ob der Stellplatz zur Wohnung gehört, wer die Fenster instand hält und ob eine Vermietung als Ferienwohnung erlaubt ist.

Verwandte Begriffe

Abgeschlossenheitsbescheinigung