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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Was bedeutet das genau?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine behördliche Bestätigung, dass eine Wohnung oder eine sonstige Einheit baulich vollständig von anderen Einheiten abgeschlossen ist — also durch Wände, Decken und abschließbare Zugänge klar getrennt. Sie ist nach § 7 Abs. 4 WEG Voraussetzung dafür, dass am Grundbuchamt Wohnungseigentum begründet und eine einzelne Wohnung als Sondereigentum verkauft werden kann.

Ausgestellt wird sie von der örtlichen Bauaufsichtsbehörde auf Grundlage eines Aufteilungsplans, in dem alle Räume den einzelnen Einheiten zugeordnet sind.

Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 WEG

Beispiel

Ein Eigentümer besitzt ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen und möchte die Wohnungen einzeln verkaufen. Bevor das möglich ist, lässt er beim Bauamt für jede Wohnung die Abgeschlossenheit bestätigen — erst mit dieser Bescheinigung kann der Notar die Teilungserklärung beim Grundbuchamt einreichen.

Verwandte Begriffe

Teilungserklärung · Wohnungseigentum