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Denkmal-AfA

Was bedeutet das genau?

Die Denkmal-AfA erlaubt Eigentümern, Modernisierungs- und Instandsetzungskosten schneller abzuschreiben als bei der regulären Gebäude-AfA. Bei vermieteten Baudenkmälern können nach § 7i EStG im Herstellungsjahr und den folgenden sieben Jahren jeweils 9 Prozent, in den vier Jahren danach jeweils 7 Prozent der begünstigten Kosten abgesetzt werden — insgesamt 100 Prozent über zwölf Jahre.

§ 7h EStG gewährt dieselben Sätze für Gebäude in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, unabhängig vom Denkmalstatus. Voraussetzung ist jeweils eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde beziehungsweise der Gemeinde, dass die Maßnahmen erforderlich und förderfähig waren; ohne diese Bescheinigung erkennt das Finanzamt die erhöhte Absetzung nicht an.

Rechtsgrundlage: § 7i EStG, § 7h EStG

Beispiel

Herr Toprak kauft ein denkmalgeschütztes Stadthaus und investiert 200.000 Euro in eine vom Denkmalamt bescheinigte Sanierung. Da er vermietet, setzt er acht Jahre lang jeweils 18.000 Euro (9 Prozent) und danach vier Jahre lang jeweils 14.000 Euro (7 Prozent) als Werbungskosten ab.

Verwandte Begriffe

Gebäude-AfA · Sanierungspflicht · KfW-Förderung