KfW-Förderung
Was bedeutet das genau?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert selbst genutztes Wohneigentum, Neubau und energetische Sanierung mit zinsgünstigen Darlehen und teilweise Zuschüssen, etwa über das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) mit aktuell bis zu 100.000 Euro Kredit je Vorhaben. Die Förderung läuft nach dem Hausbankprinzip: Der Antrag geht nicht direkt an die KfW, sondern an die Hausbank, die ihn prüft und an die KfW weiterleitet.
Der Antrag muss zwingend vor Abschluss des Kauf- oder Bauvertrags eingehen — eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Welche Programme im Einzelfall greifen und wie hoch Zinssatz und Kreditrahmen aktuell ausfallen, hängt vom jeweils gültigen Förderprodukt ab und ändert sich regelmäßig.
Rechtsgrundlage: KfW-Wohneigentumsprogramm (124) — Fördervoraussetzungen und Hausbankprinzip
Beispiel
Eine Familie beantragt vor Unterzeichnung des Kaufvertrags über die Hausbank einen KfW-Kredit aus dem Wohneigentumsprogramm, um den Ersterwerb einer selbst genutzten Eigentumswohnung mitzufinanzieren. Der günstige KfW-Anteil wird mit einem klassischen Annuitätendarlehen der Hausbank kombiniert.