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Annuitätendarlehen

Was bedeutet das genau?

Beim Annuitätendarlehen zahlt der Darlehensnehmer über die gesamte Sollzinsbindung eine gleichbleibende Rate (Annuität), die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Rechtliche Grundlage ist der Darlehensvertrag nach § 488 BGB, der die gegenseitigen Pflichten von Bank und Kreditnehmer regelt.

Weil die anfängliche Tilgung die Restschuld senkt, sinkt mit jeder Rate der Zinsanteil und der Tilgungsanteil wächst entsprechend — die Restschuld nimmt anfangs langsam, gegen Ende der Laufzeit immer schneller ab. Die häufigste Form in Deutschland ist das Annuitätendarlehen mit fester Sollzinsbindung, an deren Ende meist eine Anschlussfinanzierung folgt.

Rechtsgrundlage: § 488 BGB — Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag

Beispiel

Ein Käufer finanziert seine Eigentumswohnung mit einem Annuitätendarlehen über 300.000 Euro, 3 Prozent Zins und 2 Prozent anfänglicher Tilgung. Die monatliche Rate von 1.250 Euro bleibt über die zehnjährige Zinsbindung konstant, während sich darin der Tilgungsanteil Jahr für Jahr erhöht.

Verwandte Begriffe

Sollzinsbindung · Vorfälligkeitsentschädigung · Grundschuld · Forward-Darlehen