binoro Sofort-Hilfe

Forward-Darlehen

Was bedeutet das genau?

Ein Forward-Darlehen ist ein Darlehensvertrag nach § 488 BGB, dessen Auszahlung erst zu einem in der Zukunft liegenden Termin beginnt — meist direkt im Anschluss an das Ende der laufenden Sollzinsbindung. Der Darlehensnehmer sichert sich damit schon Monate oder Jahre im Voraus einen bestimmten Zinssatz, unabhängig davon, wie sich das Zinsniveau bis zum Auszahlungstermin entwickelt.

Für diese Zinssicherheit verlangt die Bank in der Regel einen Forward-Aufschlag auf den aktuellen Zinssatz, der mit der Länge der Vorlaufzeit steigt. Ein Forward-Darlehen lohnt sich vor allem, wenn mit steigenden Zinsen gerechnet wird.

Rechtsgrundlage: § 488 BGB — Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag

Beispiel

Die Zinsbindung eines Ehepaars endet erst in drei Jahren, die Bauzinsen erscheinen aktuell aber günstig. Es schließt deshalb heute ein Forward-Darlehen ab, das erst in drei Jahren ausgezahlt wird, und zahlt dafür einen Zinsaufschlag von 0,3 Prozentpunkten.

Verwandte Begriffe

Sollzinsbindung · Annuitätendarlehen · Vorfälligkeitsentschädigung