Denkmalschutz
Was bedeutet das genau?
Denkmalschutz ist Ländersache: Jedes Bundesland regelt in einem eigenen Denkmalschutzgesetz, wann ein Gebäude als Baudenkmal gilt und was daraus folgt. Eigentümer trifft grundsätzlich eine Erhaltungspflicht (z. B. § 7 DSchG NRW), und Veränderungen — vom Fenstertausch bis zum Dachausbau — benötigen vorab eine denkmalrechtliche Erlaubnis der zuständigen Denkmalbehörde (§ 9 DSchG NRW).
Im Gegenzug fördert der Bund die Erhaltung steuerlich über die Denkmal-AfA: Bei vermieteten Baudenkmalen lassen sich Sanierungskosten nach § 7i EStG über zwölf Jahre bis zu 100 % absetzen, bei selbstgenutzten Baudenkmalen nach § 10f EStG über zehn Jahre bis zu 90 %.
Rechtsgrundlage: § 9 DSchG NRW — Erlaubnispflichten bei Baudenkmälern, § 7i EStG — Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
Beispiel
Eigentümer eines denkmalgeschützten Altbaus wollen die alten Kastenfenster gegen moderne Fenster tauschen — dafür brauchen sie vorab die Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde, da sich der Austausch auf das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirkt.
Verwandte Begriffe
Denkmal-AfA · Baugenehmigung · Erhaltungsaufwand · Sanierungspflicht