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Neue Haustür: Welche Förderung gibt es für den Austausch?

Eine neue Haustür fördert nicht die KfW, sondern das BAFA: Als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle gibt es 15 Prozent Zuschuss. Mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte hinzu, aber nur für Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro. Voraussetzung: U-Wert höchstens 1,3 W/(m²K) und ein Energieeffizienz-Experte. Die früheren KfW-Programme 430 und 455 gibt es so nicht mehr.

Stand:

Welche Förderung gibt es 2026 für eine neue Haustür?

Die zentrale Förderung für den energetischen Austausch einer Haustür kommt 2026 vom BAFA, nicht von der KfW: Als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle gibt es 15 Prozent Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 5 Prozentpunkte mehr für den Anteil oberhalb von 30.000 Euro. Grundlage ist seit 21. Juli 2026 die neue BEG-EM-Richtlinie. Für die reine Haustür vergibt die KfW selbst keinen eigenen Zuschuss mehr, nur ergänzende Kredite.

Vier Wege führen zu einer geförderten Haustür:

Fenster laufen förderrechtlich fast identisch – Details im Artikel Fenster-Förderung. Wie sich die Haustür in eine größere Sanierung einordnet, zeigt der Sanierungsplaner.

Wer fördert den Haustür-Austausch, KfW oder BAFA?

Beide Behörden kommen vor, aber für unterschiedliche Dinge: Das BAFA zahlt den Zuschuss für den energetischen Austausch, die KfW vergibt dafür keinen eigenen Zuschuss mehr. Was allgemein als KfW-Förderung bekannt ist, deckt bei Bestandsimmobilien vor allem zinsgünstige Kredite ab – nur für zusätzlichen Einbruchschutz gibt es dort ein eigenes Kreditprogramm. Wer nach „KfW-Förderung Haustür“ sucht, landet deshalb häufig auf einer Seite, die ausschließlich Einbruchschutz behandelt, nicht den energetischen Türtausch.

Zwei frühere Programmnummern verwirren zusätzlich: KfW 430 war der frühere Investitionszuschuss für energieeffizientes Sanieren und ging 2021 in der heutigen Bundesförderung für effiziente Gebäude auf – seither läuft der Zuschuss für die Haustür über das BAFA. KfW 455-E war ein separater Einbruchschutz-Zuschuss; er ist ausgelaufen. Beide Nummern tauchen in Suchanfragen weiterhin auf, existieren so aber nicht mehr.

Für die Praxis heißt das: Tauschen Sie die Haustür aus energetischen Gründen, ist das BAFA zuständig. Geht es Ihnen ausschließlich um Einbruchschutz an einer bestehenden Tür, kommt die KfW mit einem Kredit ins Spiel.

Wie hoch ist der Zuschuss für die neue Haustür?

Der BAFA-Zuschuss für eine neue Haustür beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben; mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 Prozentpunkte für den Anteil hinzu, der die Höchstgrenze ohne iSFP übersteigt. Die Eckwerte (Stand: BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026, gültig seit 21.07.2026):

BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung15 % der förderfähigen AusgabenErneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Außentüren
iSFP-Bonus+5 Prozentpunkte, nur für die Ausgaben oberhalb der Höchstgrenze ohne iSFPMaßnahme aus individuellem Sanierungsfahrplan, umgesetzt innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung, Mindestinvestitionsvolumen 30.000 € brutto (bei einer Wohneinheit)
Höchstgrenze je Wohneinheit, ohne iSFP30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE)Bemessungsgrundlage für den Zuschuss
Höchstgrenze je Wohneinheit, mit iSFP60.000 € (1. WE), je 30.000 € (2.–6. WE), je 15.000 € (ab 7. WE)zugleich die Schwelle, ab der der iSFP-Bonus greift
Mindestinvestition300 € bruttoje Einzelmaßnahme
U-Wert der Haustür (UD)höchstens 1,3 W/(m²K)Technische Mindestanforderungen zur BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026

Wichtig: Der iSFP-Bonus gilt nicht für die gesamte Maßnahme, sondern nur für den Teil der Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro (bei einer Wohneinheit). Eine isolierte Haustür bleibt deshalb praktisch immer bei 15 Prozent; die vollen 20 Prozent auf einen Teilbetrag erreichen Sie nur, wenn Dämmung, Fenster und Tür zusammengerechnet diese Grenze übersteigen (Rechenbeispiel weiter unten).

Welche Voraussetzungen muss die neue Haustür erfüllen?

Damit das BAFA den Zuschuss auszahlt, müssen technische und formale Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

Bekommen Sie die Förderung auch ohne Energieberater?

Beim BAFA-Zuschuss nein, beim Steuerbonus ja – das ist der wichtigste Unterschied zwischen beiden Wegen. Für den Zuschuss der BEG-Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der bundesweiten Expertenliste zwingend vorgeschrieben; ohne ihn lässt sich der Antrag nicht stellen, und er bestätigt am Ende auch die technische Ausführung.

Beim Steuerbonus nach § 35c EStG entfällt diese Pflicht: Hier reicht die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlich vorgeschriebenem Muster. Wer den Aufwand und die Kosten eines Energieeffizienz-Experten scheut, aber trotzdem eine Vergünstigung sichern möchte, findet im Steuerbonus die administrativ einfachere, dafür in der Regel finanziell schwächere Alternative.

Was gilt für Einbruchschutz an der Haustür?

Den früheren Investitionszuschuss „Einbruchschutz“ (455-E) gibt es nicht mehr. Wer ausschließlich den Einbruchschutz einer bestehenden Tür nachrüsten will, kann stattdessen den KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) nutzen – ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, kein Zuschuss.

Tauschen Sie die Haustür ohnehin komplett aus und wählen dabei eine einbruchhemmende Tür der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser, führt der einfachere Weg über den BAFA-Zuschuss: Das BAFA listet einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren dieser Klasse ausdrücklich als förderfähig – mit demselben Fördersatz wie jede andere Haustür, ganz ohne separaten Kredit. Dieselbe Regel gilt für einbruchhemmende Fenster: Auch sie zählen laut BAFA-Infoblatt zu den förderfähigen Kosten der Gebäudehülle, mit demselben Fördersatz.

Was bleibt nach der Förderung übrig?

Eine neue Haustür inklusive Einbau kostet 6.000 Euro. Wird ausschließlich diese eine Maßnahme beantragt, bleibt es unabhängig vom Sanierungsfahrplan bei 15 Prozent – der iSFP-Bonus greift erst für Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro:

PositionNur Haustür (isoliert)Haustür als Teil einer 36.000-€-Gebäudehülle-Sanierung mit iSFP
Förderfähige Ausgaben6.000 €36.000 €
Fördersatz15 % (unter der 30.000-€-Schwelle)15 % bis 30.000 €, 20 % auf die restlichen 6.000 €
Zuschuss gesamt900 €5.700 €
Ihr Eigenanteil5.100 €30.300 €

Der Unterschied zeigt sich erst, wenn die Haustür Teil einer größeren, im Sanierungsfahrplan festgehaltenen Gebäudehülle-Sanierung ist. Erreichen die gesamten förderfähigen Ausgaben zum Beispiel 36.000 Euro, gibt es 15 Prozent auf die ersten 30.000 Euro (4.500 Euro) und 20 Prozent auf die restlichen 6.000 Euro (1.200 Euro) – macht 5.700 Euro für das Gesamtvorhaben. Nur den Türtausch geplant, bleibt es bei 900 Euro.

Wann lohnt sich der Steuerbonus statt des BAFA-Zuschusses?

Der Steuerbonus ist die richtige Wahl, wenn Sie auf einen Förderantrag verzichten wollen oder die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen. Nach § 35c EStG mindert sich Ihre Einkommensteuer über drei Jahre um insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen – 7, 7 und 6 Prozent –, gedeckelt auf höchstens 40.000 Euro je Objekt.

Voraussetzung: Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre und wird ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt; für vermietete Objekte gilt der Bonus nicht. Statt eines Energieeffizienz-Experten genügt eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens, bezahlt werden muss unbar. Kombinieren lässt sich der Steuerbonus mit dem BAFA-Zuschuss für dieselbe Maßnahme nicht. Wie sich Zuschuss, Kredit und Steuerbonus gegenrechnen, zeigt die Förder-Checkliste.

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Sanierungsplaner

Die abhakbare Checkliste führt die Haustür ausdrücklich als eigenes Bauteil neben Dach, oberster Geschossdecke, Außenwänden, Fenstern und Kellerdecke und ordnet sie in die technische Bewertung Ihrer Gesamtsanierung ein.

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Fördermittel-Finder

Ein Frage-Assistent zu Gebäude, Nutzung und Vorhaben zeigt kostenlos, welche Programme von KfW und BAFA für Ihre Haustür infrage kommen. Der vollständige Förderfahrplan als PDF, mit Reihenfolge und Fristen, kostet 9,90 € inkl. USt – wichtig beim Türtausch, weil der bedingte Vertrag mit dem Handwerksbetrieb schon bei Antragstellung vorliegen muss.

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Häufige Fragen

Bekomme ich die Förderung für die Haustür auch ohne Energieberater?

Beim BAFA-Zuschuss nein: Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der bundesweiten Expertenliste ist für die Antragstellung Pflicht. Ohne ihn lässt sich weder der Antrag stellen noch die Ausführung bestätigen. Verzichten Sie auf den Zuschuss und nutzen stattdessen den Steuerbonus nach § 35c EStG, reicht dagegen die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlichem Muster – ein Energieeffizienz-Experte ist dafür nicht nötig.

Kann ich die Förderung nachträglich beantragen, wenn die Tür schon eingebaut ist?

In der Regel nein. Bei Antragstellung muss bereits ein mit dem Handwerksbetrieb geschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der unter aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage steht; ein unbedingter Vertragsschluss oder der Einbau vor der Antragstellung schließen die Förderung aus. Ist die Tür bereits eingebaut, bleibt praktisch nur noch der Steuerbonus nach § 35c EStG, sofern Sie selbst wohnen und das Gebäude älter als zehn Jahre ist.

Werden Fenster und Haustür zusammen gefördert?

Ja. Beide zählen als Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und laufen über denselben BAFA-Zuschuss mit demselben Fördersatz von 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan 5 Prozentpunkte mehr für den Anteil oberhalb von 30.000 Euro. Sie teilen sich dieselbe Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit – wer Fenster und Haustür im selben Vorhaben tauscht, sollte deshalb beide Kosten für die Höchstgrenze zusammenrechnen.

Was kostet eine neue Haustür mit Einbau?

Das hängt stark von Material, Größe, Dämmwert, Sicherheitsausstattung und dem gewählten Fachbetrieb ab – seriöse pauschale Preise lassen sich dafür kaum nennen, die Spanne zwischen einfacher und hochwertiger Ausführung ist groß. Holen Sie deshalb mehrere vergleichbare Angebote von Fachbetrieben vor Ort ein, bevor Sie planen. Zur groben Budgetplanung inklusive möglicher Förderung eignet sich der Sanierungsplaner.

Kann ich die neue Haustür stattdessen von der Steuer absetzen?

Ja, über zwei mögliche Wege. Erfüllen Sie die Voraussetzungen des § 35c EStG (Gebäude über zehn Jahre, Selbstnutzung), mindert sich Ihre Steuer über drei Jahre um 20 Prozent der Kosten, höchstens 40.000 Euro je Objekt – aber nur ohne öffentlichen Zuschuss für dieselbe Maßnahme. Kommt § 35c EStG nicht infrage, bleibt der Handwerkerbonus nach § 35a EStG: 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr.

Wie viel Zuschuss bleibt bei einem Mehrfamilienhaus pro Wohneinheit?

Die Höchstgrenzen sinken mit jeder weiteren Wohneinheit: 30.000 Euro für die erste, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste, je 8.000 Euro ab der siebten – ohne Sanierungsfahrplan. Mit iSFP verdoppeln sich diese Beträge. Wichtig: Auch die Schwelle für den iSFP-Bonus skaliert mit – bei drei Wohneinheiten liegt sie bereits bei 60.000 Euro, nicht pauschal bei 30.000 Euro.

Gibt es die alten KfW-Programme 430 und 455 noch für die Haustür?

Nein, beide existieren in dieser Form nicht mehr. KfW 430 war der frühere Investitionszuschuss für energieeffizientes Sanieren und ging 2021 in der heutigen Bundesförderung für effiziente Gebäude auf – seither läuft der Zuschuss für die Haustür über das BAFA. KfW 455-E war ein separater Einbruchschutz-Zuschuss; die KfW nimmt dafür keine neuen Anträge mehr an. Wer online noch Verweise auf diese Nummern findet, liest veraltete Inhalte.

Verwandte Begriffe & Artikel

Quellen

  1. BAFA — Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Sanierung von Wohngebäuden) — abgerufen am 3. August 2026
  2. BAFA — Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren (Version 10.0, 07/2025) — abgerufen am 3. August 2026
  3. Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026 (in Kraft seit 21.07.2026) — abgerufen am 3. August 2026
  4. KfW — Einbruchschutz (Bestandsimmobilie) — abgerufen am 2. August 2026
  5. KfW-Merkblatt 261 — Wohngebäude Kredit (Effizienzhaus), gültig ab 21.07.2026 — abgerufen am 2. August 2026
  6. KfW-Merkblatt 358/359 — BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit(-Plus) Wohngebäude, gültig ab 21.07.2026 — abgerufen am 3. August 2026
  7. § 35c EStG — Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden — abgerufen am 2. August 2026
  8. § 35a EStG — Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen — abgerufen am 2. August 2026